12.11.2015 Drucksache 6/1290Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. November 2015 Verkauf der Saalekaskade und der dazugehörigen Wasserkraftanlagen Die Kleine Anfrage 552 vom 25. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Ostthüringer Zeitung berichtete am 23. September 2015 über den geplanten Verkauf der Braunkohleförderung und der Wasserkraftwerke des schwedischen Unternehmens Vattenfall. Im Landtagswahlkampf 2014 sei in Thüringen darüber diskutiert worden, dass die Saalekaskade von den Kommunen gekauft werden könnte. Der heutige Ministerpräsident Bodo Ramelow hätte sich als Spitzenkandidat der Partei DIE LIN- KE dafür stark gemacht. Allerdings wäre zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt gewesen, dass Vattenfall die Wasserkraftsparte nur zusammen mit seinen Braunkohletagebauen und -kraftwerken veräußern wolle. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung zum geplanten Verkauf der Saalekaskade? 2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für einen Kauf der Saalekaskade und der dazugehörigen Wasserkraftanlagen durch den Freistaat Thüringen oder durch die Anrainerkommunen? 3. Welche Vor- und Nachteile sieht die Landesregierung mit dem Verkauf der Saalekaskade und der dazugehörigen Wasserkraftanlagen für die Region und den Freistaat Thüringen verbunden? 4. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung beim Verkauf der Saalekaskade auf die Entwicklung des Tourismus, insbesondere auf die weitere Nutzung durch den Wassertourismus und die Nutzung des Uferbereichs? 5. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Landesregierung der Verkauf der Saalekaskade auf die bestehenden Pachtverträge der Anrainer mit dem Unternehmen Vattenfall? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 11. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach Informationen der Landesregierung stehen derzeit weder die sogenannte Saalekaskade noch der Unternehmensbereich Wasserkraft einzeln zum Verkauf. Seit 1. Oktober 2015 ist die Wasserkraftsparte des Unternehmens jedoch vollumfänglich in einer eigenständigen Tochtergesellschaft, der VATTENFALL Wasserkraft GmbH & Co KG, ausgegliedert. Ob diese dann insgesamt verkauft wird und unter welchen genaueren Konditionen dies gegebenenfalls erfolgen könnte, ist derzeit nicht absehbar. Klar ist jedoch, dass K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1290 im Falle eines solchen Eigentümerwechsels alle öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen wie auch sonstigen Vereinbarungen auf den neuen Eigentümer übergehen. Mit Blick auf die besondere Bedeutung der Saale -Talsperren in energie- und wasserwirtschaftlicher Hinsicht sowie für die Regionalentwicklung und den Tourismus wird es darauf ankommen, mit dem neuen Betreiber eine ebenso verlässliche Partnerschaft zu installieren wie bisher mit Vattenfall. Die administrativen und organisatorischen Instrumente hierfür, insbesondere in wasserrechtlicher Hinsicht, sind vorausschauend entsprechend implementiert und stehen im Bedarfsfalle zur Verfügung. Zu 2.: Die Landesregierung sieht derzeit keine Möglichkeiten zum Kauf der Saale-Talsperren, da diese nach den vorliegenden Informationen nicht einzeln zum Verkauf stehen. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 3.: Chancen und Risiken eines eventuellen Eigentümerwechsels hängen stark von den Randbedingungen des Verkaufs und dem Käufer ab. Wie bereits erwähnt, gehen in jedem Falle alle öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen vollumfänglich auf den neuen Eigentümer über, so dass gesichert ist, dass hinsichtlich dieser Belange keine Nachteile entstehen. Die Spielräume des Einsatzes der Wasserkraftwerke zur Energieerzeugung werden durch die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen bestimmt. Vor dem Hintergrund wird bei einer Übernahme der Wasserkraftanlagen durch Dritte von einer grundsätzlich ähnlichen Betriebsweise wie unter Vattenfall ausgegangen. Zu 4.: Auf die Ausführungen zu Frage 1 und Frage 3 wird verwiesen, wobei auch hier die grundsätzlichen Rahmenbedingungen - etwa die Frage der Stauhöhen - öffentlich-rechtlich gesichert sind, aber die vielfältigen touristischen Detailaktivitäten im Dialog mit dem neuen Betreiber angegangen werden müssten. Zu 5.: Nach den Informationen der Landesregierung sind alle mit dem Betrieb der Wasserkraftanlagen in Zusammenhang stehenden Eigentumsrechte auf die neue Tochtergesellschaft übergegangen. Entsprechendes dürfte im Falle eines weiteren Verkaufs gelten. Siegesmund Ministerin