13.11.2015 Drucksache 6/1295Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. November 2015 Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern im Schullandheim "Stern" in Jena - Teil 1 Die Kleine Anfrage 467 vom 21. August 2015 hat folgenden Wortlaut: In Jena mussten aufgrund des Erreichens der Kapazitätsgrenzen in den Erstaufnahmestellen des Landes zusätzliche Asylbewerber aufgenommen werden. Dies führte u.a. zur sehr kurzfristigen Belegung des Schullandheimes "Stern" mit 29 Asylbewerbern. Die zuständigen kommunalen Behörden (Fachdienst Soziales) wurden erst am selben Tag informiert. Das Schullandheim "Stern" wurde gleichzeitig von Asylbewerbern und Kindern genutzt, wobei sich hierbei die Frage nach der Sicherheit der Kinder des Ferien-Camps stellte. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wurden die Eltern der Kinder des Ferien-Camps über die Aufnahme der Asylbewerber informiert? 2. Wie will die Landesregierung in Zukunft gewährleisten, dass Eltern bei ähnlich gelagerten Fällen wie im Schullandheim "Stern" in Jena rechtzeitig informiert werden? 3. Wurden die Nachbarn des Geländes des Schullandheimes "Stern" informiert? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 4. Warum wurde der Sozialfachdienst der Stadt Jena erst am Tag der Asylbewerberaufnahme über die durch das Schullandheim "Stern" aufzunehmenden Asylbewerber informiert? 5. Sind der Landesregierung ähnlich kurzfristige (mit einer zeitlichen Differenz zwischen der Information der kommunalen Behörden und der Asylbewerberaufnahme unter sieben Tagen) Informationen durch das Landesverwaltungsamt über die Aufnahme von Asylbewerbern bekannt? Wenn ja, bitte nach den jeweils betroffenen kreisfreien Städten und Landkreisen aufschlüsseln und jeweils angeben, wann die Information der kommunalen Behörden erfolgte (Datum) und wann die ersten aufzunehmenden Asylbewerber am Ort der Aufnahmestätte (Datum) ankamen? 6. Wie will die Landesregierung in Zukunft gewährleisten, dass die in den Kommunen zuständigen Ämter in Zukunft rechtzeitig (mindestens sieben Tage vor der Aufnahme von Asylbewerbern) informiert werden? 7. Aus welchen Herkunftsländern kommen die im Schullandheim "Stern" in Jena untergebrachten Asylbewerber (bitte nach den Herkunftsstaaten, Alter und Geschlecht aufschlüsseln sowie die jeweilige Zahl der Asylbewerber pro Herkunftsland angeben)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1295 8. Wie lange plant die Landesregierung, das Schullandheim "Stern" weiter für die Unterbringung von Asylbewerbern zu nutzen? 9. Wie bewertet die Landesregierung die Unterbringung von Kindern des Ferien-Camps in Zelten statt im Haupthaus aufgrund der zusätzlich aufzunehmenden Asylbewerber und wie will die Landesregierung in Zukunft derlei Vorkommnisse vermeiden? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 11. November 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Bei der Nutzung des Schullandheims "Stern" in Jena handelt es sich nicht um eine Aufnahmeeinrichtung des Landes. Vielmehr entschied sich die Stadt Jena angesichts der bestehenden gesetzlichen Aufnahmeverpflichtung , der Eilbedürftigkeit sowie aufgrund des Fehlens anderer geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten dafür, diese Liegenschaft für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen. Aufgrund der Zuständigkeit der Stadt Jena hat das Land keinen Einfluss auf die in diesem Zusammenhang getroffenen Entscheidungen. Zu 1.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zu 2.: Auf die Vorbemerkung wird hingewiesen. Die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen erfordert schnelle Entscheidungen. Die Landesregierung hat sicherzustellen, dass die bei uns Schutz suchenden Menschen menschenwürdig untergebracht und mit dem Notwendigsten versorgt werden. Die Landesregierung gewährleistet hierbei die rechtzeitige Information der Bevölkerung, indem sie insbesondere die Entscheidungsträger vor Ort in den Verfahren zur Gewinnung und Nutzung von Liegenschaften einbezieht. Zu 3.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zu 4.: Nachdem die Kapazitätsgrenze in der Aufnahmestelle Suhl überschritten und mit einem weiterhin starken Zuzug von Asylsuchenden zu rechnen war, mussten durch das Land kurzfristig und zügig Verteilungen von Flüchtlingen vorgenommen werden, um die Asylbewerber unterzubringen. Daher konnte der Sozialfachdienst der Stadt Jena erst am Tag der Aufnahme informiert werden. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Im Übrigen ist die Landesregierung bemüht, die Landkreise und kreisfreien Städte möglichst frühzeitig zu informieren. Dies konnte jedoch aufgrund nicht absehbarer Entwicklungen nicht immer eingehalten werden. Im Einzelnen wird hierzu aber keine Statistik geführt. Zu 6.: Aufgrund der gegenwärtigen Lage, in der eine nicht zu beziffernde Anzahl Flüchtlinge die Bundesrepublik erreicht und in den Bundesländern zu verteilen ist, ist eine Information mit einer Vorlaufzeit von sieben Tagen nicht in jedem Fall zu gewährleisten. Zu 7.: Die hier untergebrachten Asylbewerber kommen nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes aus Albanien , Syrien und Afghanistan. Darüber hinausgehende statistische Angaben liegen dem Landesverwaltungsamt nicht vor. Zu 8.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 3 Drucksache 6/1295Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 9.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Gegen die Verfahrensweise der Stadt Jena bestehen keine rechtsund fachaufsichtlichen Bedenken. Lauinger Minister