13.11.2015 Drucksache 6/1298Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. November 2015 Informationen zum Programm für Langzeitarbeitslose Die Kleine Anfrage 558 vom 28. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung stellte im Haushalt zwei Millionen Euro ein, um ein Programm unter dem Titel "Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit" aufzulegen. Ab Mitte 2015 sollten 500 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und 500 Beschäftigungsmöglichkeiten für jeweils bestimmte Personengruppen eingerichtet werden. Das Programm baut auf vier Säulen auf: 1. Geförderte Beschäftigung über § 16e SGB II mit ergänzender Landesförderung, 2. Erweiterung Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt, 3. Modellversuch nach § 16f SGB II "Mehrwert sein - Mehrwert schaffen" und 4. GemeinwohlArbeit freiwillige Beschäftigungsmöglichkeiten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen sind nach aktuellem Stand je Säule vorgesehen? 2. Wie viele Personen bewarben sich auf Stellen in dem Programm (bitte aufschlüsseln nach Säule des Programms und Region/Kommune)? 3. Wie viele Personen werden bereits über das Programm gefördert (bitte aufschlüsseln nach Säule des Programms und Region/Kommune)? 4. Wie viele Stellen der ersten Säule "Geförderte Beschäftigung über § 16e SGB II mit ergänzender Landesförderung" werden über Land und Kommunen bereitgestellt und wie viele Stellen über andere Beschäftigungsträger? 5. In welchen Branchen/Aufgabenfeldern wurden Stellen geschaffen (bitte aufschlüsseln nach Säule des Programms und Region/Kommune)? 6. Wer prüft, ob eine Verdrängung vom ersten Arbeitsmarkt stattfindet und wann findet diese Prüfung statt? 7. Wird das Programm wissenschaftlich begleitet? Wenn ja, von wem? Wenn nein, wieso nicht? 8. Wurde von den am 22. April 2015 in einer Pressekonferenz vorgestellten Rahmendaten des Programms abgewichen und wenn ja, welche Änderungen wurden über die bereits abgefragten Sachverhalte hinaus vorgenommen? 9. Welche langfristigen Ziele über die Förderperiode hinaus verfolgt die Landesregierung mit dem Programm? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Herold (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1298 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. November 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das von der Fragestellerin benannte Landesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit richtet sich auf die Förderung von gemeinwohlorientierten Tätigkeiten von Langzeitarbeitslosen und arbeitslosen Personen im Langzeitleistungsbezug, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) von einem Thüringer Jobcenter erhalten. Das Programm wurde in enger Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen- Anhalt-Thüringen und den Thüringer Jobcentern erarbeitet und gliedert sich in vier inhaltlich abgegrenzte Säulen, die in einem gemeinsamen Eckpunktepapier veröffentlicht wurden. Die dazu gehörende Richtlinie "Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit in Thüringen " ist am 6. Oktober 2015 in Kraft getreten. Dem Antragsverfahren bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen mbH (GFAW) ist ein Vorverfahren zur Bewertung der jeweils in Frage kommenden Tätigkeiten durch die regionalen Wirtschafts- und Sozialpartner zeitlich und fachlich vorangestellt. Aus diesen Gründen liegen Daten über die Umsetzung des Landesprogramms zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage durch die Landesregierung (Stand: 19. Oktober 2015) noch nicht vor. Zu 1.: Im Jahr 2015 sind in Thüringen insgesamt 515 zu besetzende Teilnehmerplätze vorgesehen, die sich entsprechend Tabelle 1 aufteilen. Dies sind Planwerte, so dass sich durchaus Abweichungen am Jahresende dazu ergeben können. Tabelle 1: Teilnehmerplätze 2015 nach Fördergegenständen des Landesprogramms "Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit in Thüringen" Säule 1 "FAVplus" Säule 2 "Soziale Teilhabe" Säule 3 "Mehrwert" Säule 4 "GemeinwohlArbeit" Teilnehmerplätze 2015 = 515 27 180 40 268 Es ist beabsichtigt, diese Teilnehmerzahlen sukzessive auf die gemäß dem Eckpunktepapier geplanten Zahlen zu erhöhen. Das sind 300 Teilnehmer bei Säule 1, 60 bei Säule 3 und 500 bei Säule 4. Die in der Tabelle für Säule 2 genannten 180 Plätze überschreiten den Planwert des Eckpunktepapiers um 30 Plätze. Von wesentlicher Bedeutung ist nicht die exakte Erreichung der Teilnehmerzahlen pro Säule, sondern die Erreichung der arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen des Gesamtprogramms. Zu 2. und 3.: Daten über die Zahl der interessierten und teilnehmenden Personen sind aufgrund des derzeitigen Umsetzungstandes des Landesprogramms noch nicht vorhanden. Es wird auf die Vorbemerkung hingewiesen. Zu 4.: Der Freistaat Thüringen gewährt Zuwendungen als ergänzende Zuschüsse bei der Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II und stellt seinerseits keine Arbeitsstellen bereit. Daten über die Verteilung der bewilligten Teilnehmerplätze auf Kommunen und andere Beschäftigungsträger sind aufgrund des derzeitigen Umsetzungstandes des Landesprogramms noch nicht vorhanden. Es wird auf die Vorbemerkung hingewiesen. Zu 5.: Daten über die Einsatzbereiche von Teilnehmenden sind aufgrund des derzeitigen Umsetzungstandes des Landesprogramms noch nicht vorhanden. Es wird auf die Vorbemerkung hingewiesen. Zu 6.: Die Förderung erfolgt ausschließlich für wettbewerbsneutrale Tätigkeiten im Sinne der Vorschrift des § 16d Abs. 4 SGB II. Im Rahmen des oben benannten Vorverfahrens werden die örtlich zuständigen Wirt- 3 Drucksache 6/1298Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode schafts- und Sozialpartner über das Vorliegen dieser und weiterer Voraussetzungen befragt. Bei einem positiven Votum erfolgt durch die Bewilligungsbehörde GFAW die verwaltungsmäßige Prüfung in jedem Einzelfall. Zu 7.: Eine begleitende wissenschaftliche Evaluation ist vorgesehen und wird nach Anlaufen des Programms ausgeschrieben . Zu 8.: Die Konzeption des Landesprogramms wurde bei der Richtlinienerstellung und durch die Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner weiter entwickelt. Eine substanzielle Abweichung von den auf der Pressekonferenz am 22. April 2015 vorgestellten Rahmendaten ist nicht erfolgt. Zu 9.: Zuwendungen aus dem Landesprogramm werden zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zum Zweck der Stärkung der sozialen Teilhabe von langzeitarbeitslosen Personen und arbeitslosen Personen im Langzeitleistungsbezug gewährt. Langfristige Ziele sind die Verringerung von Langzeitarbeitslosigkeit und die Verbesserung der persönlichen und beruflichen Situation der Teilnehmenden. Werner Ministerin