17.11.2015 Drucksache 6/1303Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. November 2015 Zukunft der Verwaltungsgemeinschaft Wieratal - nachgefragt Die Kleine Anfrage 561 vom 29. September 2015 hat folgenden Wortlaut: In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 442 "Zukunft der Verwaltungsgemeinschaft Wieratal" (vergleiche Drucksache 6/1085) verwies die Landesregierung darauf, dass einige der gestellten Fragen erst nach dem Vorliegen des Kommunalen Leitbildes "Zukunftsfähiges Thüringen" beantwortet werden können. Das Kabi nett hat dieses Leitbild am 22. September 2015 beschlossen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung im Kontext des Kommunalen Leitbildes "Zukunftsfähiges Thüringen" das Bestreben der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Wieratal hin zur Bildung einer Landge meinde ein? 2. Sieht die Landesregierung grundsätzliche Probleme, insbesondere rechtlicher Natur, die diesen Prozess behindern würden? 3. Würde die Landesregierung, bei zeitnahem Einreichen eines Antrags auf Bildung einer Landgemeinde, die Bildung (Fusion oder Neugründung) positiv begleiten und ermöglichen? Wenn nein, warum nicht? 4. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen existieren für eine Unterstützung eines Zusammenschlusses zu einer Landgemeinde mit Fördermitteln des Freistaats? 5. Wie schätzt die Landesregierung die Tatsache ein, dass ein möglicher Zusammenschluss der Verwal tungsgemeinschaft Wieratal mit der Gemeinde Nobitz zu einer weiteren Stärkung der "Kragengemeinde" um die Stadt Altenburg führen und somit der im kommunalen Leitbild postulierten Stärkung der Mittel zentren zuwider laufen würde? 6. Welche Alternativen sieht die Landesregierung für die Verwaltungsgemeinschaft Wieratal zu einem Zu sammenschluss mit der Gemeinde Nobitz? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1303 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung hat den Ersten Entwurf des kommunalen Leitbildes mit Eckwerten in der Kabinettsit zung am 22. September 2015 zur Kenntnis genommen. Nach dem aktuellen Entwurf ist u. a. vorgesehen, Verwaltungsgemeinschaften und erfüllende Gemeinden zu Einheits oder Landgemeinden fortzuentwickeln. Diese sollen mindestens 6.000 bis 8.000 Einwohner (bezogen auf das Jahr 2035) haben. Die Vorstellun gen der Landesregierung für das kommunale Leitbild werden derzeit in der Öffentlichkeit diskutiert. Nach Abschluss des Diskussionsprozesses wird das Ministerium für Inneres und Kommunales auf der Grundla ge des Ersten Leitbildentwurfs und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der öffentlichen Diskussi on das kommunale Leitbild "Zukunftsfähiges Thüringen" erarbeiten und dem Kabinett bis Ende des Jahres 2015 zur Beschlussfassung vorlegen. Es ist davon auszugehen, dass sich der Gesetzgeber bei künftigen kommunalen Neugliederungen an dem genannten Leitbild orientieren wird. Daher kann die Frage erst nach Vorliegen des kommunalen Leitbildes "Zukunftsfähiges Thüringen" beantwortet werden. Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 4.: § 24 Abs. 2 Nr. 4 Thüringer Finanzausgleichsgesetz sieht derzeit die finanzielle Förderung von freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen oder Eingliederungen von Gemeinden nach Vorliegen der im Gesetz ge nannten Voraussetzungen vor. Zur möglichen Förderung freiwilliger Gemeindefusionen wird sich die Lan desregierung im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Leitbildes "Zukunftsfähiges Thüringen" eine ab schließende Meinung bilden. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister