17.11.2015 Drucksache 6/1319Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. Dezember 2015 Fachberatung von Kindertageseinrichtungen in Thüringen Die Kleine Anfrage 756 vom 8. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Durch die Novelle des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes (ThürKitaG) im Jahr 2010 wurde erstmals die Fachberatung für alle Kindertageseinrichtungen gesetzlich beschrieben und verankert und mit einer Landespauschale von 30 Euro pro Kind und Jahr finanziell untersetzt. Ausdrücklich wurde im Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz auch die Möglichkeit verankert, dass auch freie Träger von Kindertageseinrichtungen die Fachberatung ausüben können. Diese können jedoch nicht direkte Empfänger der Finanzmittel für die Fachberatung sein. Die Finanzmittel fließen zunächst an die Jugendämter. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fachberater sind über die Landesfinanzierung nach §15 a ThürKitaG in Thüringen beschäftigt? 2. Wie viele Mittel nach § 15 a ThürKitaG werden an die einzelnen Landkreise ausgereicht? 3. Durch welche Qualitätsinstrumente wird eine vergleichbare Qualität von Fachberatung in den Landkreisen sichergestellt? 4. Wie wird sichergestellt, dass die Finanzmittel nach § 15 a und § 19 Abs. 7 ThürKitaG zweckgebunden in den Landkreisen eingesetzt werden? 5. In welchem Zeitraum ist eine Evaluation der Fachberatung nach §15 a ThürKitaG vom Land angedacht? 6. Wie sind in den Mitteln für Fachberatung ein Inflationsausgleich und eine Tarifsteigerung berücksichtigt? 7. In welchen Landkreisen bestehen gemeinsame Verträge zur Ausgestaltung der Fachberatung zwischen öffentlichen Trägern und freien Trägern? 8. Wie bewertet die Landesregierung die einschlägigen Gerichtsurteile zur Kitafachberatung in den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt und dem Eichsfeld sowie deren Konformität mit der aktuellen Gesetzeslage? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1319 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 16. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Gemäß § 15 a Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes (ThürKitaG) ist Fachberatung bedarfsgerecht anzubieten. Die Gesamtverantwortung für die Sicherstellung der Fachberatung und deren Bedarfsermittlung liegt nach den §§ 79 und 80 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Daher liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse über die zahlenmäßige Deckung des Bedarfs vor. Zu 2.: Die Landeszuschüsse für die Fachberatung nach § 15 a ThürKitaG sind in § 19 Abs. 7 ThürKitaG geregelt. Die entsprechenden Daten sind in der Anlage beigefügt. Zu 3.: Die Gesamtverantwortung für die Sicherstellung und Qualitätsentwicklung der Fachberatung liegt nach den §§ 79 und 79a SGB VIII bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Einen Rahmen für die zu erbringende Qualität legt § 15 a ThürKitaG sowie § 4 Thüringer Kindertageseinrichtungsverordnung fest. Zu 4.: Die Verantwortung hierfür tragen die Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung . Zu 5.: Eine Evaluation ist nicht vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 6.: Da für die Fachberatung ein Betrag in Höhe von 30 Euro pro Kind und Jahr ausgezahlt und dieser Betrag keine Dynamisierung erfährt, finden Tarifsteigerungen und/oder ein Inflationsausgleich keine Berücksichtigung. Zu 7.: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor; auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 8.: Zur genannten Thematik bleibt zunächst noch die letztinstanzliche Entscheidung abzuwarten. Dr. Klaubert Ministerin Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage Landkreis/kreisfreie Stadt Gem.- Schlüssel Anzahl Kinder für § 19 Abs. 7 ThürKitaG Betrag für § 19 Abs. 7 ThürKitaG Anzahl Kinder für § 19 Abs. 7 ThürKitaG Betrag für § 19 Abs. 7 ThürKitaG Anzahl Kinder für § 19 Abs. 7 ThürKitaG Betrag für § 19 Abs. 7 ThürKitaG (1-6,5 Jahre) (1-6,5 Jahre) (1-6,5 Jahre) 30 € Stadt Erfurt 16051000 10232 306.960,00 € 10054 301.620,00 € 9916 297.480,00 € Stadt Gera 16052000 3881 116.430,00 € 3900 117.000,00 € 3804 114.120,00 € Stadt Jena 16053000 5382 161.460,00 € 5450 163.500,00 € 5287 158.610,00 € Stadt Suhl 16054000 1222 36.660,00 € 1190 35.700,00 € 1200 36.000,00 € Stadt Weimar 16055000 3318 99.540,00 € 3300 99.000,00 € 3230 96.900,00 € Stadt Eisenach 16056000 1853 55.590,00 € 1878 56.340,00 € 1889 56.670,00 € LK Eichsfeld 16061000 5077 152.310,00 € 5095 152.850,00 € 5010 150.300,00 € LK Nordhausen 16062000 3633 108.990,00 € 3738 112.140,00 € 3731 111.930,00 € Wartburgkreis 16063000 5567 167.010,00 € 5506 165.180,00 € 5366 160.980,00 € Unstrut-Hainich-Kreis 16064000 4747 142.410,00 € 4802 144.060,00 € 4809 144.270,00 € Kyffhäuserkreis 16065000 3119 93.570,00 € 3168 95.040,00 € 3166 94.980,00 € LK Schmalkalden-Meiningen 16066000 5218 156.540,00 € 5153 154.590,00 € 5107 153.210,00 € LK Gotha 16067000 6061 181.830,00 € 5989 179.670,00 € 5939 178.170,00 € LK Sömmerda 16068000 3263 97.890,00 € 3251 97.530,00 € 3230 96.900,00 € LK Hildburgh. 16069000 2860 85.800,00 € 2747 82.410,00 € 2710 81.300,00 € Ilm-Kreis 16070000 4750 142.500,00 € 4745 142.350,00 € 4681 140.430,00 € LK Weimarer Land 16071000 4007 120.210,00 € 3951 118.530,00 € 3937 118.110,00 € LK Sonneberg 16072000 2169 65.070,00 € 2170 65.100,00 € 2200 66.000,00 € LK Saalfeld-Rudolstadt 16073000 4401 132.030,00 € 4373 131.190,00 € 4256 127.680,00 € Saale-Holzland-Kreis 16074000 3750 112.500,00 € 3626 108.780,00 € 3576 107.280,00 € Saale-Orla-Kreis 16075000 3538 106.140,00 € 3554 106.620,00 € 3552 106.560,00 € LK Greiz 16076000 3937 118.110,00 € 3965 118.950,00 € 3968 119.040,00 € LK Altenburger Land 16077000 3485 104.550,00 € 3513 105.390,00 € 3525 105.750,00 € Thüringen 95.470 2.864.100,00 € 95.118 2.853.540,00 € 94.089 2.822.670,00 € 2015 2014 2013 KA-0576-AE-Anlage.pdf Tabelle1