19.11.2015 Drucksache 6/1333Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Dezember 2015 Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern in Thüringen in Polizeistationen und Bundeswehrkasernen Die Kleine Anfrage 474 vom 24. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Am 14. August 2015 wurde die Polizeistation in Bad Lobenstein zwecks Unterbringung von Asylbewerbern kurzfristig geräumt. Dabei wurde sowohl die örtliche Polizei, als auch der Landkreis Saale-Orla sehr kurzfristig - nämlich am selben Tag - darüber informiert. Der parteilose Bürgermeister von Bad Lobenstein kritisierte die Räumung der Polizeistation und verwies darauf, dass es bei der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft z.B. drei leere Wohnblöcke gebe, die mit wenig Aufwand als Asylbewerberunterkunft genutzt werden könnten. Die Bürger von Bad Lobenstein befürchten eine Verschlimmerung der Sicherheitssituation durch den Umzug des Einsatz- und Streifendienstes ins mindestens 24 Autofahrminuten entfernte Schleiz. Letzten Angaben zufolge sollen in die ehemalige Polizeistation 85 Asylbewerber einziehen. Auch in Bundeswehrkasernen , wie auf dem Truppenübungsplatz in Ohrdruf, werden Asylbewerber untergebracht. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wurde der Saale-Orla-Kreis ebenso wie die örtliche Polizei erst am Tag der Räumung der Polizeistation Bad Lobenstein über die Nutzung der Polizeistation zur Unterbringung von Asylbewerbern informiert? 2. Auf welcher rechtlichen Grundlage geschah die Umwidmung des Nutzungszwecks der Polizeistation Bad Lobenstein? 3. Welche Kosten entstanden durch den Umzug der Polizeibeamten aus der Polizeistation Bad Lobenstein (bitte nach den einzelnen Kostenstellen [z.B. Umzug des Kontaktbereichsbeamten, Umzug des Einsatzund Streifendienstes] und Kostenarten [Sach- und Personalkosten] aufschlüsseln)? 4. Welche Kosten entstanden durch den Umbau der Polizeistation Bad Lobenstein zu einer Asylbewerberunterkunft (bitte nach den einzelnen Kostenstellen [z.B. Kosten für den Umbau der Sanitätsanlagen, Kosten für Brandschutzvorrichtungen] und Kostenarten [Sach- und Personalkosten] aufschlüsseln)? 5. Wurden in Bad Lobenstein andere für eine Unterbringung von Asylbewerbern geeignete Objekte wie z.B. drei leere Wohnblöcke der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft in Erwägung gezogen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum ist die Entscheidung zugunsten der Polizeistation Bad Lobenstein ausgefallen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1333 6. Wann soll die Polizeistation Bad Lobenstein wieder für ihren eigentlichen Zweck genutzt werden? 7. Wie beurteilt die Landesregierung den Sachverhalt, dass aufgrund des Umzugs des Einsatz- und Streifendienstes nach Schleiz die Polizeibeamten nun einen Anfahrtsweg von mindestens 24 Minuten nach Bad Lobenstein haben werden, vor dem Hintergrund einer schnellen und effektiven Reaktion im Gefahrenfall? 8. Wie viele zusätzliche Streifenfahrten werden in Bad Lobenstein täglich nach dem Umzug des Einsatzund Streifendienstes nach Schleiz durchgeführt? 9. Wie viele Asylbewerber aus welchen Herkunftsländern werden in der Polizeistation Bad Lobenstein untergebracht? 10. Welche anderen Polizeistationen bzw. allgemein Immobilien, die von der Polizei genutzt werden, sollen in Thüringen in diesem oder im nächsten Jahr als Unterkunft für Asylbewerber genutzt werden (bitte nach den Landespolizeiinspektionen, Polizeiinspektionen und den Polizeistationen bzw. sonstigen Immobilien, die von der Polizei genutzt werden, aufschlüsseln; das voraussichtliche Datum des Einzugs und des Auszugs [Nutzugsdauer] der Asylbewerber sowie ihre Anzahl nennen und jeweils angeben, von wo die Polizeibeamten im Falle eines Umzugs ihren Dienst verrichten sollen)? 11. Welche Bundeswehrkasernen werden derzeit in Thüringen für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt (bitte nach der kreisfreien Stadt, dem Landkreis mitsamt der Gemeinde, dem Datum des Einzugs von Asylbewerbern, der Anzahl der untergebrachten Asylbewerber sowie der voraussichtlichen Nutzungsdauer aufschlüsseln)? 12. Welche weiteren Bundeswehrkasernen sollen in Thüringen in diesem oder nächsten Jahr für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt werden (bitte nach dem voraussichtlichen Standort, dem voraussichtlichen Datum des Einzugs von Asylbewerbern, ihrer prognostizierten Anzahl sowie der voraussichtlichen Nutzungsdauer aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 18. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Entscheidung, das Polizeidienstgebäude "Am alten Hügel 3" in Bad Lobenstein" vorübergehend als Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung zu stellen, wurde vom zuständigen Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales erst am 14. August 2015 getroffen. Zu 2.: Die Organisationshoheit für die Liegenschaft in Bad Lobenstein liegt beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales. Da nur eine vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen in dem Objekt vorgesehen ist, ist eine Anpassung von Rechtsvorschriften nicht erforderlich. Zu 3.: Der Polizei entstanden durch den Umzug Sachkosten in Höhe von 4.816,12 Euro. Davon Verpflegungsbeutel für Einsatzkräfte - 884,55 Euro, Möbeltransport - 3.788,85 Euro und Umzugskartons - 142,72 Euro. Zusätzliche Personalkosten können nicht verifiziert werden. Zu 4.: Nach Mitteilung des Thüringer Liegenschaftsmanagements und des Landesamtes für Bau und Verkehr ist die Rechnungslegung für die durchgeführten Umbaumaßnahmen noch nicht erfolgt. Abschließende Angaben zu den Kosten sind daher gegenwärtig nicht möglich. Zu 5.: Andere Objekte wurden geprüft, waren aber zum Zeitpunkt der Notwendigkeit der Schaffung weiterer Kapazitäten nicht verfügbar oder wurden zeitnah ebenfalls belegt. Wegen der Eilbedürftigkeit war eine Prüfung weiterer Objekte vor Ort nicht möglich. 3 Drucksache 6/1333Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Die Umnutzung als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge ist eine vorübergehende Lösung. Aufgrund des gegenwärtig hohen Zugangs von Asylbewerbern kann derzeit aber keine Aussage getroffen werden, wann das Gebäude wieder für die Polizei zur Verfügung stehen wird. Zu 7.: Der Umzug zeigt bis dato keine negativen Auswirkungen, da grundsätzlich ein besetzter Funkstreifenwagen ständig in Bad Lobenstein vor Ort verfügbar ist. Auch perspektivisch werden keine negativen Auswirkungen in Bad Lobenstein erwartet. Zu 8.: Keine, die polizeiliche Betreuung bleibt unverändert. Gemäß der Aufgabenstellung der Landespolizeiinspektion Saalfeld wurde die Polizeiinspektion Saale-Orla beauftragt, vorbehaltlich anderer Lageerfordernisse , grundsätzlich einen Funkstreifenwagen im Stadtgebiet Bad Lobenstein vorzuhalten, um eine zeitnahe Verfügbarkeit im Einsatzfall zu gewährleisten. Zu 9.: Mit Stichtag 21. Oktober 2015 waren 91 Personen in der Einrichtung in Bad Lobenstein untergebracht. Davon kamen 63 Personen aus Syrien, 23 Personen aus Afghanistan, vier Personen aus dem Irak und eine Person aus Albanien. Zu 10.: Die Entscheidung zur vorübergehenden Bereitstellung der Polizeidienststelle in Bad Lobenstein stellt eine Ausnahmeentscheidung dar. Es existieren gegenwärtig keine Planungen, weitere Polizeidienststellen und -liegenschaften für die Unterbringung von Asylbewerbern zu beräumen. Zu 11.: Für eine Aufnahme von Asylbewerbern wird gegenwärtig die Kaserne in Ohrdruf im Landkreis Gotha genutzt . In dem Objekt waren mit Stand vom 21. Oktober 2015 794 Personen untergebracht. Über die voraussichtliche Nutzungsdauer ist derzeit eine abschließende Antwort nicht möglich. Zu 12.: Es wird derzeit die Nutzung von Hallen der Bundeswehrkaserne in Bad Salzungen (Werratal-Kaserne) geprüft. Lauinger Minister