19.11.2015 Drucksache 6/1334Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Dezember 2015 Einsatzbelastung des Technischen Hilfswerks in Thüringen Die Kleine Anfrage 550 vom 24. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Arbeit des Technischen Hilfswerks (THW) ist aufgrund zahlreicher Einsätze, zum Beispiel bei Hochwasser und Umweltkatastrophen oder im Kontext mit der derzeitigen Flüchtlingssituation, vermehrt in den medialen Fokus und damit in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Das gilt auch für den THW-Landesverband Sachsen, Thüringen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Einsatzschwerpunkte wurden nach Kenntnis der Landesregierung seitens des THW in den vergangenen zehn Jahren in Thüringen wahrgenommen? 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die personelle Situation der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter beim THW-Landesverband Sachsen, Thüringen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Kreisen in Thüringen aufschlüsseln) und sieht die Landesregierung Möglichkeiten, die Anwerbung neuer freiwilliger Helfer zu unterstützen beziehungsweise den Nachwuchs im THW zu fördern? 3. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung der Stand der Ausbildung der ehrenamtlich tätigen Helfer des THW in Thüringen aktuell dar? 4. Welche Defizite beim Bedarf technischer Gerätschaften und von Fahrzeugen sind der Landesregierung bekannt und ist der Landesregierung bekannt, wie und in welchem Zeitrahmen diese Defizite behoben werden sollen? 5. Wie viele ehrenamtliche THW-Mitarbeiter leisteten nach Kenntnis der Landesregierung seit Beginn des vermehrten Flüchtlingsstroms nach Thüringen im Jahr 2015 bis einschließlich Juli 2015 wie viele Arbeitsstunden zur Unterstützung und Hilfeleistung der Situation und welche Kosten haben diese Einsätze nach Kenntnis der Landesregierung in dem oben genannten Zeitraum verursacht? 6. In welcher Höhe wurden die unter Frage 5 erfragten Einsätze von der Landesregierung finanziell unterstützt ? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Holbe (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1334 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 18. November 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Technische Hilfswerk ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsaufbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Insofern bestehen keine Berichtspflichten gegenüber der Landesregierung. Entscheidungen über Struktur, Haushalt, Ausbildung und den Einsatz liegen in der Verantwortung des Bundes. Um dennoch eine Antwort auf die Fragen geben zu können, wurde beim THW-Landesverband Sachsen, Thüringen im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit nachgefragt. Die von dort erhaltenen Informationen sind neben eigenen Erkenntnissen Grundlage für die Beantwortung. Zu 1.: In den vergangenen zehn Jahren waren wichtige Einsatzschwerpunkte des THW in Thüringen die verschiedenen Hochwasserlagen der Jahre 2010, 2012, 2013; die witterungsbedingten Einsätze u. a. nach den Sturmtiefs Kyrill, Ela, Christian, oder im Extremwinter 2010/2011, sowie die regelmäßig wiederkehrenden Einsätze auf Verkehrswegen und nach Großbränden, wo das THW seine Ausstattung als Ergänzung zur Feuerwehr in den Einsatz bringt. Zusätzlich sei darauf verwiesen, dass das THW regelmäßig in Amtshilfe für andere Behörden sowie überregional bei größeren Einsätzen tätig wird, z. B. 2011 im Rahmen des Papstbesuches. Aktueller Einsatzschwerpunkt ist die Flüchtlingshilfe. Künftig wird das THW auch in die Gefahrenabwehr entlang der ICE-Neubaustrecke eingebunden werden. Zu 2.: Die Zahl der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im THW im Freistaat Thüringen hat sich von 2005/1.100 über 2009/1.150 über 2012/950 bis hin zu aktuell 2015/1.050 entwickelt. Eine Aufschlüsselung nach Kreisen ist mit den Daten des THW nicht möglich. Man sieht den Zahlen an, dass nach dem "Knick" durch die Aussetzung der Allgemeinen Wehrpflicht im Jahre 2011 die Helferzahl wieder langsam ansteigt. Helferwerbung stellt einen großen Schwerpunkt der Arbeit des Landesverbandes Sachsen, Thüringen des THW dar und wird in den nächsten Jahren weiter intensiviert. Dieser Prozess ist vorrangig auf Ebene der Ortsverbände zu entwickeln. Durch Anwesenheit von Vertretern der Landesregierung bei organisationsinternen Höhepunkten , wie auch bei gemeinsamen öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen (z.B. Tagen der offenen Tür) erfolgt neben der Wertschätzung der geleisteten Arbeit für unser demokratisches Gemeinwesen auch die ideelle Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements. Das persönliche Engagement von Herrn Wirtschaftsminister Tiefensee, der kürzlich als Fördermitglied dem Ortsverband Erfurt des THW beigetreten ist, kann in diesem Zusammenhang als vorbildlich gelten. Zu 3.: Alle Helferinnen und Helfer im THW nehmen an regelmäßigen Ausbildungsveranstaltungen und Lehrgängen teil. In den aktiven Einheiten des THW haben alle Mitwirkenden mindestens die THW-Grundausbildung bestanden und werden fachspezifisch für ihre jeweilige Funktion regelmäßig fortgebildet. Einen besonderen Schwerpunkt legt das THW auf Qualifikationen, die den Helferinnen und Helfern durch entsprechende Anerkennung auch beruflich von Nutzen sein können, so z. B. Fahrerlaubnisse, Schweißerqualifikationen oder auch der THW-/IHK-Lehrgang Methodik/Didaktik, der gleichzeitig die Ausbildereignung für die Wirtschaft beinhaltet. Der Ausbildungsstand der aktiven THW-Einheiten in Thüringen kann daher als gut bezeichnet werden. Zu 4.: Die THW-Einheiten werden nach der sogenannten STAN (Stärke- und Ausstattungsnachweisung) des Bundes aufgestellt. Dies ist für alle Thüringer Ortsverbände erfolgt, die somit als gut ausgestattet und einsatzbereit gelten. Bei jährlich durch den Haushaltsansatz des Bundesinnenministeriums vorgegebenen Mittelansätzen , insbesondere für Investitionen in Fahrzeuge und Großgeräte (z. B. Bergungsräumgeräte) des THW, zeigt sich, dass nicht in allen Punkten mit dem technisch und lebensaltersbedingten Ersatzbedarf Schritt gehalten werden kann. Im Rahmen der strategischen Ausrichtung des THW auf neue Risiko- und Gefahrenabwehrsituationen wird dieser Investitionsbedarf adressiert und es ist davon auszugehen, dass den Bedarfen in den nächsten Jahren durch die Bundesregierung und den Bundestag Rechnung getragen wird. Zu 5.: In Thüringen sind seit Jahresbeginn 2015 rund 150 Helferinnen und Helfer des THW mit rund 2.000 Stunden im Einsatz zu Themen der Flüchtlingshilfe zu verzeichnen. Die Zusammenarbeit mit den anfordernden 3 Drucksache 6/1334Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Behörden des Freistaats Thüringen funktioniert reibungslos. Zu den daraus entstandenen Kosten können keine Auskünfte erteilt werden. Zu 6.: Die anfordernden Behörden im Freistaat Thüringen erstatten dem THW gemäß gesetzlicher Regelung nach der THW-Abrechnungsverordnung die angefallenen Kosten. Zur Höhe liegen keine Angaben vor. Dr. Poppenhäger Minister