23.11.2015 Drucksache 6/1350Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Dezember 2015 Ethnische und religiöse Konflikte im Zusammenhang mit Flüchtlingen, Landeserstaufnahmestellen und Flüchtlingsunterkünften in Thüringen Die Kleine Anfrage 487 vom 28. August 2015 hat folgenden Wortlaut: In der Nacht vom 19. auf den 20. August 2015 ist es in der Landeserstaufnahmestelle Suhl zu schweren, mutmaßlich religiös bedingten Ausschreitungen gekommen. Die Medien berichten von insgesamt 18 Verletzten , davon sieben Polizeibeamte (Stand: 26. August 2015). Die Polizei sei mit 125 Beamten im Einsatz gewesen, darunter auch das Spezialeinsatzkommando. Sieben Polizeifahrzeuge, ein Rettungswagen und zwei Privatfahrzeuge wurden ersten Informationen zufolge beschädigt. Ministerpräsident Ramelow erklärte darauf, Asylbewerber aus verschiedenen Ethnien zur Vermeidung von Konflikten getrennt unterbringen zu wollen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Konflikte zwischen verschiedenen ethnischen oder religiösen Gruppen oder einzelnen Angehörigen verschiedener Ethnien oder Religionen gab es seit dem Jahr 2010 in Thüringer Asylbewerberunterkünften und Landeserstaufnahmestellen (bitte nach den jeweiligen Asylbewerberunterkünften und Landeserstaufnahmestellen mitsamt der Nennung ihrer Belegung zum Zeitpunkt der Vorkommnisse sowie nach Jahresscheiben aufschlüsseln; bei den Asylbewerberunterkünften die Landkreise, Gemeinden und kreisfreien Städte aufführen und jeweils angeben, welchen Ethnien oder Religionen die am Konflikt Beteiligten angehörten und bitte auch die Anzahl der Beteiligten angeben)? 2. Wie viele und welche Konflikte aus Frage 1 sind mutmaßlich auf eine ethnische oder religiöse Motivation der Konfliktbeteiligten zurückzuführen? 3. Welcher Sachschaden (anzugeben in Euro) entstand infolge dieser religiös oder ethnisch bedingter Konflikte in Asylbewerberunterkünften und Landeserstaufnahmestellen an der Einrichtung und Ausstattung der Unterkünfte, an Polizeifahrzeugen, Fahrzeugen der Rettungsdienste und Feuerwehren sowie an Privatfahrzeugen (bitte nach dem jeweiligen Konflikt mitsamt der Nennung des Datums und Orts, der Asylbewerberunterkunft bzw. der Landeserstaufnahmestelle, der jeweiligen Schadenshöhe sowie nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 4. Wie viele Polizisten, Angehörige der (privaten) Wachdienste, Mitarbeiter von Rettungsdiensten und Feuerwehren, Mitarbeiter der Asylbewerberunterkünfte und der Landeserstaufnahmestellen sowie Privatpersonen wurden bei diesen ethnisch oder religiös bedingten Konflikten in Asylbewerberunterkünften und Landeserstaufnahmestellen verletzt (bitte nach dem jeweiligen Konflikt mitsamt der Nennung des Datums und Orts, der Asylbewerberunterkunft bzw. der Landeserstaufnahmestelle sowie nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1350 5. Wie viele Konflikte zwischen verschiedenen ethnischen oder religiösen Gruppen von Asylbewerbern oder einzelnen Asylbewerbern verschiedener Ethnien oder Religionen gab es seit dem Jahr 2010 in Thüringen außerhalb von Thüringer Asylbewerberunterkünften und Landeserstaufnahmestellen (bitte nach Ort und Datum aufschlüsseln und jeweils angeben, welchen Ethnien oder Religionen die am Konflikt Beteiligten angehörten)? 6. Wie viele und welche Konflikte aus Frage 5 sind mutmaßlich auf eine ethnische oder religiöse Motivation der Konfliktbeteiligten zurückzuführen? 7. Welcher Sachschaden (anzugeben in Euro) entstand infolge dieser religiös oder ethnisch bedingter Konflikte außerhalb von Asylbewerberunterkünften und Landeserstaufnahmestellen in Thüringen (bitte nach dem jeweiligen Konflikt mitsamt der Nennung des Datums und Orts, der Schadenshöhe sowie nach Jahresscheiben aufschlüsseln und nennen bei wem [Unternehmen, Supermarkt, Privatperson etc.] der Sachschaden entstanden ist)? 8. Wie viele Polizisten, Angehörige der (privaten) Wachdienste, Mitarbeiter von Rettungsdiensten und Feuerwehren, Mitarbeiter der Asylbewerberunterkünfte und der Landeserstaufnahmestellen sowie Privatpersonen wurden bei diesen ethnisch oder religiös bedingten Konflikten außerhalb von Asylbewerberunterkünften und Landeserstaufnahmestellen in Thüringen verletzt (bitte nach dem jeweiligen Konflikt mitsamt der Nennung des Datums und Orts sowie nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 9. Wie lange sind die im Zusammenhang mit Konflikten zwischen Asylbewerbern verletzten Angehörigen der Polizei, der Feuerwehr, der Rettungsdienste und der privaten Sicherheitsdienste jeweils ausgefallen (bitte nach Jahresscheiben und den genannten Gruppen aufschlüsseln und jeweils den Dienstausfall in Tagen angeben)? 10. Gibt es bereits Maßnahmen, um ethnischen und religiösen Konflikten in Thüringer Flüchtlingsunterkünften und Landeserstaufnahmestellen präventiv entgegenzuwirken und wenn nein, welche Maßnahmen plant die Landesregierung diesbezüglich? 11. Wie schätzt die Landesregierung das Konfliktpotential zwischen Asylbewerbern unterschiedlicher Ethnien oder religiöser Gruppen in Thüringen, insbesondere solcher, die in ihren Herkunftsländern in interethnische oder interreligiöse Konflikte verwickelt sind und sich auf der Grundlage der verschiedenen Aufenthaltstitel des Asylrechts bzw. als Geduldete in Thüringen aufhalten, ein? 12. Welche Position vertritt die Landesregierung vor diesem Hintergrund zur gesonderten Unterbringung von Asylbewerbern, die Ethnien oder religiösen Gruppen angehören, die in ihren Herkunftsländern in interethnische oder interreligiöse Konflikte verwickelt sind? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. November 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 212 ausgeführt, liegen statistische Erhebungen zu interreligiösen und interethnischen Konflikten zwischen Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften nicht vor. Dies trifft auch auf andere Unterkünfte für Flüchtlinge in Thüringen zu. Zu 1.: Die Fragestellung betreffend sind verifizierbar allein die Vorkommnisse und dabei insbesondere die Straftaten am 19./20. August 2015 in Suhl wegen des Verdachts des versuchten Totschlags, des Schweren Landfriedensbruchs , des Landfriedensbruchs und weiterer Delikte sowie des Verdachts der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen bekannt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3 Drucksache 6/1350Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Im Zusammenhang mit dem in Frage 1 genannten Sachverhalt wurden neun Dienstfahrzeuge beschädigt, bisher wurde dazu ein der Polizei entstandener Schaden in Höhe von 14.872 Euro registriert. Dies ist eine vorläufige Summe, welche sich noch ändern kann, da die Maßnahmen zur Instandsetzung der Fahrzeuge noch nicht abgeschlossen wurden. Schäden an Fahrzeugen und Ausstattung der Rettungsdienste und Feuerwehren wurden bisher nicht bekannt. Es wurden im gleichen Sachzusammenhang drei private Fahrzeuge beschädigt, über die Schadenshöhe liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 4.: Es wurden bei dem Vorkommnis in Suhl am 19. August 2015 insgesamt sieben Polizeibeamte verletzt. Zu Verletzungen von Angehörigen der anderen nachgefragten Personengruppen liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 5. bis 8.: Statistische Erhebungen im Sinne der Fragestellungen liegen nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 9.: Bezogen auf das Vorkommnis in der Landesaufnahmestelle in Suhl am 19. August 2015 erfolgte in einem Fall eine Herauslösung unmittelbar aus dem Einsatzgeschehen. Darüber hinaus wurden drei Polizeibeamte dienstunfähig geschrieben, davon in zwei Fällen für zwei beziehungsweise drei Arbeitstage. In einem weiteren Fall trat eine psychisch bedingte Dienstunfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt ein. Im Hinblick auf die übrigen Personengruppen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 10.: Auf die Antwort der Landesregierung vom 7. Mai 2015 (Drucksache 6/591) zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 212 vom 10. März 2015 wird verwiesen. Zu 11. und 12.: Es ist nicht grundsätzlich auszuschließen, dass interreligiöse oder interethnische Auseinandersetzungen in den Herkunftsländern Anlass für Konfrontation hier vor Ort werden. In der Regel sind die Asylsuchenden jedoch aus ihrer Heimat geflohen, um eben solche Konflikte hinter sich zu lassen, und nicht um sie zu importieren . Von daher ist eine nach Ethnien und Religionszugehörigkeit getrennte Unterbringung von Asylbewerbern auch nicht angezeigt. In Vertretung Dr. Albin Staatssekretärin