23.11.2015 Drucksache 6/1353Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Dezember 2015 Lange Wartezeiten bei der Auszahlung von Fördermitteln? Die Kleine Anfrage 573 vom 6. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach Kenntnis des Fragestellers sind bei einem Thüringer Unternehmen seit einem erteilten Zuwendungsbescheid der Thüringer Aufbaubank 14 Monate vergangen, bis eine Auszahlung der Gelder erfolgte. Die zwischenzeitliche Nachfrage des Unternehmers beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ergab, dass es sich bei den zugesagten Fördergeldern um Ausgabereste aus dem Jahr 2014 handele, die einen längeren Bearbeitungszeitraum in Anspruch nehmen würden. Dadurch war phasenweise sogar die Liquidität des Unternehmens gefährdet. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den oben beschriebenen Fall? 2. Wie viele Fälle sind der Landesregierung bekannt, bei denen Fördermittel bewilligt wurden, aber noch nicht ausgereicht und was sind die jeweiligen Gründe für die Verzögerungen? 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur durchschnittlichen Dauer von der Bewilligung von Fördergeldern bis zur Auszahlung vor und wie bewertet sie diese? 4. Sind der Landesregierung Fälle von Unternehmen bekannt, deren Liquidität aufgrund der Verzögerung bedroht war? Falls ja, wie viele Unternehmen sind oder waren betroffen? 5. Plant die Landesregierung Maßnahmen zu ergreifen, dass Fördergelder in Zukunft schneller und ohne Verzögerungen ausgereicht werden können? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu 2.: Eine genauere Bewertung des in der Kleinen Anfrage beschriebenen Falls ist nicht möglich, da die näheren Umstände nicht mitgeteilt wurden. Entscheidend ist insbesondere, welches Förderprogramm betroffen ist. Mit Blick auf die beiden größeren Investitionsförderprogramme in Form der einzelbetrieblichen Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sowie des Förderprogramms Thüringen-Invest ist festzustellen, dass sämtliche vor dem September 2015 gestellten Abrufanträge bereits bedient wurden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1353 Zu 2.: Es liegt in der Natur der Sache, dass bei allen Förderfällen zwischen dem Zeitpunkt der Bewilligung und der Auszahlung immer eine zeitliche Differenz liegt. Dies ist aber in der Regel nur zu einem kleinen Teil auf die erforderliche Bearbeitungsdauer der Abrufanträge zurückzuführen. Viel entscheidender ist, dass die Auszahlung der Fördermittel stets erst auf der Grundlage bezahlter Rechnungen des begünstigten Unternehmens erfolgen darf. Daher können zwischen den Terminen der Bewilligung der gesamten Zuwendung und der Auszahlung der letzten Zuschussrate längere Zeiträume, bei größeren Projekten zum Teil mehrere Jahre liegen, weil auch der Zuwendungsempfänger seine letzte Rechnung oftmals erst Jahre nach der Bewilligung erhalten und beglichen hat. Zu 3.: Diese Frage kann in ihrer Allgemeinheit nicht beantwortet werden, weil die durchschnittliche Dauer zwischen der Bewilligung und der Auszahlung von Förderprogramm zu Förderprogramm und von Fall zu Fall stark variiert. Eingehende Abrufanträge werden von der Thüringer Aufbaubank zeitnah bedient. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 4.: Der Thüringer Aufbaubank, die im Wesentlichen die Wirtschaftsförderprogramme des Freistaats Thüringen vollzieht, sind keine Fälle von Unternehmen bekannt, deren Liquidität aufgrund einer verzögerten Auszahlung von Fördermitteln bedroht war. Zu 5.: Die Landesregierung sieht keine Veranlassung, Maßnahmen für eine schnellere Ausreichung von Fördermitteln zu ergreifen. Tiefensee Minister