24.11.2015 Drucksache 6/1356Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. Dezember 2015 Berechnung der Arbeitszeit von Sonderpädagogischen Fachkräften Die Kleine Anfrage 578 vom 9. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Für jede erteilte Fördermaßnahme (im Förderzentrum, im Gemeinsamen Unterricht und in der Schuleingangsphase an Grund- und Gemeinschaftsschulen) werden 1,25 Zeitstunden auf die Arbeitszeit der sonderpädagogischen Fachkräfte angerechnet. Davon entfallen 45 Minuten auf die Fördermaßnahme selbst, 30 Minuten werden pauschal für die persönliche Vor- und Nachbereitung der Fördermaßnahme angerechnet. Hierzu zählt insbesondere die Zeit für notwendige Absprachen und die Beteiligung an Eltern- und Teamgesprächen im Zusammenhang mit der Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Diese Berechnung trifft auch auf das Staatliche regionale Förderzentrum "Dr. Hans Vogel" in Ilmenau zu. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie gestaltet sich die Arbeitszeitberechnung der Sonderpädagogischen Fachkräfte für das Staatliche regionale Förderzentrum "Dr. Hans Vogel" in Ilmenau in den letzten drei Schuljahren und im aktuellen Schuljahr? 2. Wie haben sich die Überhangstunden der Sonderpädagogischen Fachkräfte der letzten drei Schuljahre und im aktuellen Schuljahr am Staatlichen regionalen Förderzentrum "Dr. Hans Vogel" dargestellt? An welchen Schulen und mit welchem Stundeneinsatz wurde dieser Stundenüberhang eingesetzt? 3. Legt das Bildungsministerium bei der Berechnung der Überhangstunden von Sonderpädagogischen Fachkräften den bis 2012 gültigen Berechnungssatz von 1,0 Stunden an oder wird nach dem oben genannten Satz von 1,25 Stunden berechnet (wenn nach dem alten Satz berechnet werden sollte, weshalb)? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 20. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Arbeitszeitberechnung der Sonderpädagogischen Fachkräfte (SPF) am Förderzentrum "Dr. Hans Vogel " Ilmenau gestaltet sich in den letzten drei Jahre nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Organisation der Schuljahre (VVOrgS) wie folgt: 1. Abzug der Stunden für dienstliche Obliegenheiten nach der Stundenvereinbarung im jeweiligen Arbeitsverhältnis , 2. Abzug der personengebundenen Abminderungsstunden als Zeitstunden (z. B. für Alter, Schwerbehinderung , Personalrat), K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1356 3. die nach Bedarf ermittelte Anzahl der zu leistenden Fördermaßnahmen einer SPF wird berechnet mit dem Faktor 1,25, 4. Ermittlung des Bedarfs von sonderpädagogischer Betreuung und Beaufsichtigung ohne Anrechnungsfaktor 1,25 (keine Fördermaßnahmen) sowie 5. gegebenenfalls verbleibende Stundenanteile ("+" oder "-") bei einzelnen SPF bedingt durch Teilzeit oder persönliche Abminderungen werden in den Stundenplan entsprechend eingearbeitet. Zu 2.: Der Stundenbedarf des Förderzentrums errechnet sich, wie für jede staatliche Schule in Thüringen, über das Bedarfserfassungsprogramm THVPS. Die Eingaben im Programm werden von den Verantwortlichen der Schule ganzjährig auf dem aktuellen Stand gehalten. Grundlage für die Bedarfsberechnung ist die aktuelle Schülerzahl des Förderzentrums, derzeit 60 Schüler. Daraus ergab sich in den letzten zwei Schuljahren eine erhebliche Anzahl von Überhangstunden laut TH- VPS im Bereich der SPF. Diese Stunden wurden am Förderzentrum abgebaut, indem eine Abordnung an das Netzwerkförderzentrum Ilmenau erfolgte, um den Einsatz der Kollegen im Gemeinsamen Unterricht (GU) zu planen. Durch das Ausscheiden von Kollegen wegen Renteneintritts reduzierte sich der bestehende Überhang, sodass in diesem Schuljahr Sonderpädagogische Förderkräfte mit 30 Fördermaßnahmen (FM) in den Gemeinsamen Unterricht an die Grundschule nach Stadtilm (19 FM), die Grundschule "K. Zink" Ilmenau (vier FM) und die Grundschule Martinroda (fünf FM) abgeordnet sind. Die Stundentafel pro Klasse wird eingehalten. Gesamtunterricht 32 Stunden Lehrer/Sonderpädagogische Fachkraft (SPF), Fördermaßnahmen acht Stunden SPF/SPF, vier Stunden Förderunterricht einzeln oder in Kleingruppen durch einen Lehrer, 17 Stunden sonderpädagogische Betreuung SPF. Diese Summe plus alle Abminderungsstunden plus Schulpauschale ergibt den Bedarf. Damit sind in der Gesamtsumme die vorhandenen Personalstunden laut Verwaltungsvorschrift verteilt, die im THVPS ausgewiesen sind. Abordnungen in den Gemeinsamen Unterricht Schuljahr 2014/2015 Stunden Grundschule Plaue FM 8,8 Grundschule K. Zink Ilmenau FM 19 Grundschule Gehren 15 Grundschule Gehren 5/Ziolkowski 6 FM 6,3 15 Grundschule Großbreitenbach FM 6,3 Grundschule Martinroda FM 11 Grundschule Gräfenroda FM 7,5 Grundschule Dörnfeld 5 Regelschule Bechstein Arnstadt FM 19 Abordnungen in den Gemeinsamen Unterricht Schuljahr 2013/2014 Stunden Grundschule Plaue FM 5 Grundschule K. Zink Ilmenau FM 15 Grundschule Gehren FM 15 Grundschule Gehren 5/Ziolkowski 6 FM 11 FM 15 Grundschule Großbreitenbach FM 10 Grundschule Martinroda FM 7 Grundschule Gräfenroda FM 12 Grundschule Dörnfeld FM 5 Regelschule Bechstein Arnstadt FM 25 3 Drucksache 6/1356Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Im THVPS erfolgt die Bedarfserfassung für Sonderpädagogische Fachkräfte in Zeitstunden. Bei der Berechnung von Überhangstunden kommt es darauf an, wie diese inhaltlich gestaltet sind. Bei der Planung und Durchführung der Arbeitszeit der Sonderpädagogischen Fachkräfte gelten folgende Grundsätze: - Grundlage der Arbeitszeitberechnung ist eine vollzeitbeschäftigte Sonderpädagogische Fachkraft mit einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. - Im Rahmen dieses Arbeitszeitvolumens leistet eine Sonderpädagogische Fachkraft wöchentlich 30 Fördermaßnahmen zu je 45 Minuten. - Die Fördermaßnahmen werden in einem Dienstplan ausgewiesen. - Für jede Fördermaßnahme werden 30 Minuten Vorbereitungszeit angerechnet, die von der Sonderpädagogischen Fachkraft individuell geleistet wird. - Es ergeben sich 2,5 Zeitstunden (VZB) für dienstliche Obliegenheiten. - Wird eine Sonderpädagogische Fachkraft für Betreuungsaufgaben (z. B. Schwimmbegleitung) eingesetzt , wird für eine Stunde 15 Minuten eine Fördermaßnahme angerechnet. - Darüber hinaus nimmt die Sonderpädagogische Fachkraft im Rahmen ihres Arbeitszeitvolumens an Dienstberatungen, Elterngesprächen, Teamberatungen usw. teil und übernimmt erforderliche Aufsichten. - Beim Erhalt von Abminderungsstunden (in Zeitstunden) wird zuerst die Zeit der dienstlichen Obliegenheiten (2,5 Zeitstunden) abgezogen. Dann werden die Abminderungsstunden (in Zeitstunden) abgezogen . Die restliche Zeit (in Zeitstunden) ist die Arbeitszeit der Sonderpädagogischen Fachkraft (in Zeitstunden ). Diese Zeit wird in Fördermaßnahmen umgerechnet und laut Dienstplan der Sonderpädagogischen Fachkraft so für ihre Tätigkeit verwendet, wie es die Arbeit erfordert. - Jede erteilte Fördermaßnahme, egal ob an der Stammschule oder im Gemeinsamen Unterricht wird mit dem Faktor 1,25 berechnet. Dr. Klaubert Ministerin