24.11.2015 Drucksache 6/1360Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Dezember 2015 Arbeitende Rentnerinnen und Rentner in Thüringen - nachgefragt Die Kleine Anfrage 471 vom 21. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Immer mehr Menschen in Deutschland gehen nach dem Renteneintritt einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) nach. In Ergänzung der Beantwortung der Kleinen Anfrage in Drucksache 5/6508 vom 21. August 2013 durch die Landesregierung ergeben sich weitere Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Menschen in Thüringen erhielten in den Jahren 2012, 2013 und 2014 Grundsicherung im Alter nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (bitte auch nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln )? 2. Wie viele Menschen in Thüringen, die älter als 65 Jahre sind, gingen in den Jahren 2013 und 2014 in Thüringen einer geringfügigen Beschäftigung nach (bitte soweit möglich nach Altersgruppen in 5-Jahres- Schritten [von 65 bis 69 Jahren, 70 bis 74 Jahren, 75 bis 79 Jahren, 80 bis 84 Jahren und über 85 Jahren] aufschlüsseln sowie prozentual zum jeweiligen Anteil der Gesamtbevölkerung angeben)? 3. Welche Gründe sieht die Landesregierung für die Zahl an Rentnerinnen und Rentnern, die eine geringfügige Beschäftigung wahrnehmen? Wie beurteilt sie dies? 4. Wie hoch ist der durchschnittliche Zuverdienst der Minijobbenden in Thüringen, die älter als 65 Jahre sind? 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode ergriffen, um Altersarmut zu verhindern oder zu mildern, welche weiteren Maßnahmen plant sie gegebenenfalls? 6. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um Menschen ihr Recht auf Grundsicherung im Alter näherzubringen und dazu zu animieren ihren Anspruch durchzusetzen, um auf diese Weise Altersarmut zu mindern? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Beantwortung ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten Tabelle. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Stange (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1360 Zu 2.: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen, wurden die abgefragten Daten entsprechend ihrer Verfügbarkeit zusammengestellt. Sie sind als Anlage 2 beigefügt. Es ist zu beachten, dass diese Daten aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 von zuvor veröffentlichten Daten abweichen können. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten , wurde deshalb die Zeitreihe ab 2007 dargestellt. Zu 3.: Die der Landesregierung bekannten Gründe, weshalb eine zunehmend wachsende Zahl von Rentnerinnen und Rentner einer Erwerbstätigkeit nachgeht, sind sehr verschieden. Es wird eingeschätzt, dass Teile der heutigen Generation der Rentnerinnen und Rentner bei guter Gesundheit und agil sind, dass die Möglichkeit der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung ihrem Bedürfnis nach Teilhabe durch Arbeit und den damit in Verbindung stehenden sozialen Kontakten entgegenkommt. Um Wünschen nach freiwilliger Beteiligung am Arbeitsmarkt auch im Rentenalter Rechnung zu tragen, ist es angebracht, mehr und flexible sowie alterssensible Möglichkeiten für finanziellen Zuverdienst zu schaffen. Andererseits spielen nach Auffassung der Landesregierung zunehmend finanzielle Gründe eine Rolle, dass Rentnerinnen und Rentner einer entlohnten Tätigkeit nachgehen. Zeiten von prekärer Beschäftigung, mit niedrigen Löhnen oder Erwerbslosigkeit führen dazu, dass es in vielen Biografien zunehmend Zeiten mit nur geringen oder keinen Beiträgen zur Rentenversicherung gibt. Diese Entwicklungen führen im Ergebnis zu niedrigen Renten, die teilweise noch unter dem Grundsicherungsniveau liegen. Verstärkt wird diese Entwicklung durch die Rentenreformen der letzten Jahre, die das Niveau der gesetzlichen Rente langfristig deutlich sinken lassen. Das bedingt, dass zunehmend mehr Rentnerinnen und Rentner einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, um dadurch ihre niedrigen Renten aufzubessern. Zu 4.: Auf Anfrage erklärten die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen, und die Minijobzentrale, dass von einer Auswertung der Entgelte Abstand genommen wird, da die Anzahl der geleisteten Wochenstunden bei beiden Einrichtungen nicht vorliegt und damit eine verlässliche Aussage nicht möglich ist. Zu 5.: Altersarmut entgegenzuwirken, ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Die arbeitsmarktpolitischen Förderprogramme der Landesregierung leisten einen präventiven Beitrag zur Bekämpfung von Altersarmut. Mit dem Landesarbeitsmarktprogramm und den aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanzierten Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Integration sowie der Armutspräventionsrichtlinie zur Stärkung der lokalen Entwicklung steht dem Freistaat ein Förderinstrumentarium zur Verfügung, das durch den Einsatz und die Kombination verschiedener Fördergegenstände die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit, die Erleichterung des Zugangs zur Beschäftigung und die Verbesserung der sozialen und beruflichen Integrationsmöglichkeiten von benachteiligten Zielgruppen des Arbeitsmarkts zum Ziel hat. Es ergänzt und flankiert damit in sinnvoller Weise die Eingliederungsförderung der Bundesagentur für Arbeit und der zugelassenen kommunalen Träger und stärkt die Sozial- und Bildungsinfrastruktur der Landkreise und kreisfreien Städte. Auch in der Förderperiode 2014 bis 2020 des ESF in Thüringen ist die Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut ein zentrales Ziel. Das arbeitsmarktpolitische Förderinstrumentarium wurde in diesem Sinn weiterentwickelt und die zur Verfügung stehenden Mittel noch stärker auf Zielgruppen mit besonderem Unterstützungsbedarf konzentriert In diesem Zusammenhang ist die Thüringer Initiative zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit besonders hervorzuheben. In einem gemeinsam mit der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit auf den Weg gebrachten Programm "Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit" sollen Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen geschaffen werden, die seit langem von einer Erwerbsarbeit ausgeschlossen sind und kaum Chancen haben, in absehbarer Zeit auf dem Ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Finanziert wird das Programm mit einer Kombination aus Eingliederungsleistungen der Jobcenter und Landesmitteln. Die entsprechende Förderrichtlinie trat am 6. Oktober 2015 in Kraft. 3 Drucksache 6/1360Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die Landesregierung unterstützt weiterhin die Forderung nach Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland . Der Empfehlung des Bundesrates vom 6. Februar und 12. Juni 2015, unverzüglich mit den Vorbereitungsarbeiten zur Vereinheitlichung der Rentenwerte zu beginnen und zeitnah eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen einzusetzen, ist die Bundesregierung nicht gefolgt. Sie sieht hierfür aktuell keinen Bedarf (Unterrichtung durch die Bundesregierung zu Bundesratsdrucksache 206/15). Zu 6.: Das Problem Altersarmut betrifft das gesamte Bundesgebiet. Daher bedarf es schon im Hinblick auf das Gebot der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse bundesgesetzlicher Regelungen, die insbesondere in Form der Grundsicherung im Alter auch bestehen. Zur Aufklärung über diese Unterstützung sind die primären behördlichen Ansprechpartner für Rentnerinnen und Rentner verpflichtet. Aus diesem Grund regeln § 46 Satz 1 und 2 SGB XII sowie § 109a SGB VI die Zusammenarbeit der Rentenversicherungsträger und der Träger der Sozialhilfe insoweit, dass bereits durch die Rentenversicherung über die Grundsicherung im Alter informiert wird. Diese allgemeine Informationspflicht gemäß § 13 SGB I besteht gegenüber allen Rentenbeziehern , für die der jeweilige Träger zuständig ist. Sie verdichtet sich weiterhin zur Handlungspflicht gegenüber den Rentenempfängern, deren Renteneinkünfte einen Schwellenwert unterschreiten, der als Obergrenze für einen Bedarf an Grundsicherung angesehen werden kann. Bei Wertunterschreitung sendet der Rentenversicherungsträger dem Betroffenen, nach erfolgter Information zu den Gewährungsvoraussetzungen und dem Verfahren, ein Antragsformular für die Grundsicherung zu. Wird dieses bei ihm ausgefüllt eingereicht, leitet er es an den zuständigen Sozialhilfeträger, unter Mitteilung der Rentenhöhe, weiter. Nicht rentenberechtigte Personen werden auf Anfrage ebenso informiert. Die Beratungspflicht gemäß § 14 SGB I zur Grundsicherung im Alter liegt bei den Trägern der Rentenversicherung und den Trägern der Sozialhilfe gleichermaßen. Diese entsteht im Regelfall jedoch erst mit einem Beratungsbegehren, was sowohl der Mitwirkungspflicht des Betroffenen als auch dem Recht des Betroffenen , bewusst auf staatliche Leistungen zu verzichten, Rechnung trägt. Wie hoch indessen die Zahl von Personen ist, die auf die Geltendmachung eines Grundsicherungsanspruchs verzichten bzw. nicht davon wissen, ist unklar. Hierzu gibt es nur vage Schätzungen. Die Träger der Rentenversicherung sind für den Personenkreis der über 65-Jährigen erster Ansprechpartner auf dem Gebiet der finanziellen Absicherung im Alter. Über die gesetzlich vorgesehenen umfassenden Beratungspflichten hinaus wird kein Anlass für weitergehende Maßnahmen im Sinne der Frage 6 gesehen. Grundsätzlich wird die Landesregierung darauf hinwirken, dass sich gute Arbeit und faire Löhne durchsetzen , denn eine Erhöhung der Leistungsansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung kann dazu beitragen , Altersarmut zu reduzieren, d.h. Grundsicherung im Alter würde dann entbehrlich. Werner Ministerin Anlagen*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage 1 2012 2013 2014 Stadt Erfurt 929 992 1006 Stadt Gera 308 347 329 Stadt Jena 352 360 366 Stadt Suhl 76 85 88 Stadt Weimar 218 260 266 Stadt Eisenach 167 201 191 Eichsfeld 200 207 208 Nordhausen 193 203 197 Wartburgkreis 203 211 218 Unstrut-Hainich-Kreis 263 282 253 Kyffhäuserkreis 164 185 164 Schmalkalden-Meiningen 158 181 184 Gotha 248 262 268 Sömmerda 135 159 145 Hildburghausen 93 82 81 Ilm-Kreis 267 275 280 Weimarer Land 142 137 149 Sonneberg 98 103 112 Saalfeld-Rudolstadt 189 203 212 Saale-Holzland-Kreis 111 120 118 Saale-Orla-Kreis 136 146 127 Greiz 139 145 153 Altenburger Land 254 264 262 Thüringen 5 043 5 410 5377 Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik Kreisfreie Stadt Landkreis Land Jahr Personen im Alter von 65 und mehr Jahren Empfänger von Grundsicherung im Alter am 31.12. d. J. nach Kreisen Bundesagentur für Arbelt Statistik ß r ^ e Beschäftigungsstatistik Ger ingfügig Beschäf t ig te (GB) am Wohnort (WO) nach ausgewäh l ten Altersgruppen Land Thüringen Zeitreihe (jeweils Stichtag 31.12.), Datenstand: August 2015 Wohnortprinzip (WO): Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in der betreffenden Region wohnen, unabhängig vom Arbeitsort. Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Veränderung Beschäftigungsart Alter 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2014 Beschäftigungsart Alter 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 gegenüber 2007 in % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 65 Jahre und älter 16.833 17.199 17.562 17.230 17.700 18.858 20.310 21.671 28,7 geringfügig Beschäftigte dav. 65 bis unter 70 Jahre 11.004 11.009 10.755 9.960 9.793 10.652 11.588 12.603 14,5 geringfügig Beschäftigte 9.793 12.603 70 bis unter 75 Jahre 4.159 4.562 5.049 5.402 5.860 5.899 6.125 6.196 49,0 75 Jahre und älter 1.670 1.628 1.758 1.868 2.047 2.307 2.597 2.872 72,0 65 Jahre und älter 15.828 16.239 16.548 16.341 16.988 18.222 19.676 21.172 33,8 dar. Geringfügig entlohnte dav. 65 bis unter 70 Jahre 10.450 10.497 10.263 9.540 9.480 10.382 11.314 12.381 18,5 Beschäftigte (GeB) 70 bis unter 75 Jahre 3.860 4.260 4.703 5.090 5.595 5.666 5.884 6.034 56,3 75 Jahre und älter 1.518 1.482 1.582 1.711 1.913 2.174 2.478 2.757 81,6 65 Jahre und älter 15.739 16.132 16.448 16.212 16.837 18.046 19.483 20.958 33,2 dar. ausschließlich GeB dav. 65 bis unter 70 Jahre 10.380 10.408 10.183 9.445 9.370 10.251 11.170 12.222 17,7 dar. ausschließlich GeB 10.183 9.445 9.370 10.251 12.222 70 bis unter 75 Jahre 3.842 4.245 4.686 5.062 5.562 5.632 5.846 5.991 55,9 75 Jahre und älter 1.517 1.479 1.579 1.705 1.905 2.163 2.467 2.745 80,9 Beschäf t igungsquoten ger ingfüg ig Beschäf t ig ter (GB) am Wohnort (WO) nach ausgewäh l ten Altersgruppen Land Thüringen Zeitreihe (jeweils Stichtag 31.12.), Datenstand: August 2015 Wohnortprinzip (WO): Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in der betreffenden Region wohnen, unabhängig vom Arbeitsort. Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Beschäftigungsart Alter 2007 2008 2009 2010 2011 D 2012'* 2013 1* Veränderung 2013 D gegenüber 2007 in Prozentpunkten Beschäftigungsart Alter 1 2 3 4 5 6 7 geringfügig Beschäftigte 65 Jahre und älter dav. 65 bis unter 70 Jahre 70 bis unter 75 Jahre 75 Jahre und älter 3,3 3,4 3,4 3,3 3,5 3,7 4,0 6,5 6,7 6,9 7,3 8,2 9,1 10,2 3,2 3,3 3,4 3,5 3,7 3,8 4,1 0,8 0,8 0,8 0,8 0,9 1,0 1,0 0,6 3,7 0,9 0,2 dar. Geringfügig entlohnte Beschäftigte (GeB) 65 Jahre und älter dav. 65 bis unter 70 Jahre 70 bis unter 75 Jahre 75 Jahre und älter 3,1 3,2 3,2 3,2 3,3 3,6 3,8 6,1 6,4 6,6 7,0 7,9 8,9 9,9 3,0 3,0 3,2 3,3 3,5 3,7 3,9 0,7 0,7 0,7 0,8 0,8 0,9 1,0 0,7 3,8 1,0 0,3 dar. ausschließlich GeB 65 Jahre und älter dav. 65 bis unter 70 Jahre 70 bis unter 75 Jahre 75 Jahre und älter 3,1 3,1 3,2 3,1 3,3 3,5 3,8 6,1 6,3 6,5 6,9 7,8 8,8 9,8 2,9 3,0 3,1 3,2 3,5 3,6 3,9 0,7 0,7 0,7 0,8 0,8 0,9 1,0 0,7 3,7 1,0 0,3 Erstellungsdatum: 03.09.2015, Statistik-Service Ost, Auftragsnummer 211947 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Quelle: Statistisches Landesamt Thüringen Vorläufige Ergebnisse auf Grundlage des Zensus 2011. Die Bevölkerungsdaten, die jeweils für den 31.12. der Jahre 2011 bis 2013 vorliegen, fallen im Allgemeinen niedriger aus als die Ergebnisse auf Basis früherer Zählungen. Dadurch fallen die jeweiligen Beschäftigungsquoten höher aus. Bevölkerungsdaten für den 31.12.2014 liegen noch nicht vor. Anlage 1 - zu Frage 1 der KA Nr. 471.pdf GruSi 2012-2014 (Kreise)