25.11.2015 Drucksache 6/1364Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Dezember 2015 Diebstahl ohne erschwerende Umstände durch Ausländer im Saale-Holzland-Kreis und in der kreisfreien Stadt Suhl - nachgefragt Die Kleine Anfrage 515 vom 10. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Laut der Antwort der Landesregierung auf die o.g. Kleine Anfrage 400 des Abgeordneten Henke (Drucksa che 6/982 vom 31. August 2015) liegen statistische Angaben zum Aufenthaltsstatus nichtdeutscher Tatver dächtiger nicht vor (Antworten auf die Fragen 1 und 2). Dagegen erfolgt gemäß dem 10. Bericht der Beauf tragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland vom Oktober 2014 in der Polizeilichen Kriminalstatistik der Bundesrepublik Deutschland die Erfassung des Aufenthaltsstatus von nichtdeutschen Tatverdächtigen (Seite 172). Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wird in der thüringischen Polizeilichen Kriminalstatistik der Aufenthaltsstatus der nichtdeutschen Tatverdächtigen entgegen der Praxis der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes nicht erfasst? 2. Seit wann wird in der thüringischen Polizeilichen Kriminalstatistik der Aufenthaltsstatus von nichtdeutschen Tatverdächtigen nicht mehr erfasst? 3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass eine informierte Diskussion über die Kriminalitätsbelastung durch Asylbewerber und die Entwicklung von Gegenmaßnahmen erfolgen kann, wenn der Aufenthalts status von nichtdeutschen Tatverdächtigen nicht erfasst wird? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundes setzt sich aus den von den Bundesländern angeliefer ten Daten zusammen, welche nach bundesweit einheitlichen Kriterien erfasst werden. Die Antwort zur Klei nen Anfrage 400 bezog sich auf die in den Fragen 1 und 2 vorgegebenen Kriterien zum Aufenthaltsstatus. Derartige Differenzierungen werden statistisch nicht erfasst. Statistisch wird unterschieden nach nichtdeut schen Tatverdächtigen mit legalem und illegalem Aufenthaltsstatus. Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1364 Zu 3.: Aufgrund der Vielzahl denkbarer statistischer Fragestellungen, jedoch begrenzter Erfassungskapazitäten können nicht alle Datenarten Gegenstand statistischer Erfassung sein. So handelt es sich bei der PKS um eine Ausgangstatistik, welche in Jahresscheiben abgebildet wird. Sie dient der "Beobachtung der Krimina lität und einzelner Deliktsarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises" so wie "der Veränderung von Kriminalitätsquotienten", der "Erlangung von Erkenntnissen für die vorbeugende und verfolgende Verbrechensbekämpfung, organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie krimi nologischsoziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen". Wie im Jahrbuch der Polizeili chen Kriminalstatisitik ausgeführt wird bietet die PKS "kein getreues Spiegelbild der Kriminalitätswirklich keit, sondern eine je nach Deliktsart mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität. Gleichwohl ist sie für Legislative, Exekutive und Wissenschaft ein Hilfsmittel, um Erkenntnisse über Häufigkeit, Formen und Entwicklungstendenzen von Kriminalität (…) zu gewinnen". Für zielgerichtetes polizeiliches Handeln erstellen die Polizeidienststellen Lagebilder, welche dem Erkennen, der Analyse und der Prognose polizei relevanter Ereignisse und Entwicklungen dienen. Dr. Poppenhäger Minister