25.11.2015 Drucksache 6/1365Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Dezember 2015 Thügida-Demonstrationen und Gegendemonstrationen am 17. August 2015 in Eisenberg , Suhl, Erfurt und Nordhausen - Teil I Die Kleine Anfrage 516 vom 10. September 2015 hat folgenden Wortlaut: In Eisenberg wie in Suhl, Erfurt und Nordhausen fanden am 17. August 2015 vor dem Hintergrund des Geburtstags von Rudolf Hess Thügida-Demonstrationen statt. Gegner von Thügida mobilisierten zu mehreren Gegendemonstrationen. Allein in Eisenberg wurden vier solcher Gegendemonstrationen angemeldet. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele mutmaßliche Rechts- bzw. Linksextremisten befanden sich nach Kenntnis der Landesregierung unter den Teilnehmern der Thügida-Demonstrationen bzw. der Gegendemonstrationen? 2. Woher stammen nach Kenntnis der Landesregierung die Teilnehmer der Thügida-Demonstrationen bzw. der Gegendemonstrationen, insbesondere Teilnehmer, die mutmaßlich dem rechts- bzw. linksextremistischen Spektrum zuzuordnen sind? 3. Wie viele Strafanzeigen wurden im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen gestellt und auf welche Straftatbestände bezogen sich die Strafanzeigen? 4. Wie viele Fälle wurden im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen dem Phänomenbereich Politische Kriminalität Rechts (PMK-Rechts), Politische Kriminalität Links (PMK-Links) bzw. Politisch motivierte Ausländerkriminalität oder Politisch motivierte Kriminalität Sonstige/Nicht zuzuordnen zugeordnet? 5. Nahmen Vertreter der Landesregierung an den Demonstrationen teil (bitte gegebenenfalls nach Amt, Parteizugehörigkeit sowie den Demonstrationen, an welchen Repräsentanten der Landesregierung teilnahmen, aufschlüsseln)? 6. Welche Landräte, Mitglieder von Kreistagen, Stadträte oder sonstige Kommunalpolitiker nahmen nach Kenntnis der Landesregierung an den Thügida-Demonstrationen bzw. an den Gegendemonstrationen teil? 7. Wer hat die Gegendemonstrationen jeweils beantragt? 8. Wer war jeweils für die Leitung der Gegendemonstrationen verantwortlich? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1365 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 23. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Rahmen von Versammlungslagen werden grundsätzlich keine personenbezogenen Daten durch die Polizei erhoben. Insofern liegen über die Anzahl von Teilnehmern des rechts- bzw. linksextremistischen Spektrums keine Erkenntnisse vor. Zu 2.: Die Polizei führt bei nicht verbotenen Versammlungen aus rechtlichen Gründen keine anlassunabhängigen Personenkontrollen durch. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 3.: Im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen wurden insgesamt neun Strafanzeigen gefertigt. Dabei handelt es sich um: • drei Strafanzeigen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, • zwei Strafanzeigen wegen Körperverletzung und • je eine Strafanzeige wegen Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz sowie Verstoß gegen das Waffengesetz. Zu 4.: Auf der Grundlage der bisher vorliegenden Erkenntnisse können sechs Straftaten dem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität Rechts (PMK-Rechts) zugeordnet werden. Im Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität Links (PMK-Links), der politisch motivierten Ausländerkriminalität sowie der sonstigen politisch motivierten Kriminalität wurden keine Straftaten bekannt. Zu 5.: Vorbemerkung: Die Begriffe "Vertreter der Landesregierung" bzw. "Repräsentanten der Landesregierung" werden nachfolgend im Sinn von Mitgliedern der Landesregierung verstanden. An der Gegendemonstration in Eisenberg nahmen der Chef der Staatskanzlei und Minister für Kultur, Bundes - und Europaangelegenheiten Herr Prof. Dr. Hoff (DIE LINKE), die Thüringer Finanzministerin Frau Taubert (SPD), und die Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz Frau Siegesmund (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) teil. Die Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Frau Keller (DIE LINKE) beteiligte sich an der Gegendemonstration in Nordhausen. Zu 6.: Die Polizei nimmt keine Erfassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Demonstrationen bzw. Gegendemonstrationen hinsichtlich eines kommunalen Amtes oder eines kommunalen Mandates vor. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das parlamentarische Fragerecht der Kontrolle der Landesregierung dient und nicht von möglicherweise als Privatpersonen beteiligten Bürgerinnen und Bürger. Zu 7.: Die Gegendemonstrationen wurden durch Einzelpersonen sowie im Namen von Parteien, Bürgerinitiativen und Kirchengemeinden angezeigt. Zu 8.: Als Versammlungsleiter der Gegendemonstrationen zeigten sich die Anmelder bzw. durch diese beauftragte Personen verantwortlich. Dr. Poppenhäger Minister