25.11.2015 Drucksache 6/1366Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Dezember 2015 Thügida-Demonstrationen und Gegendemonstrationen am 17. August 2015 in Eisenberg , Suhl, Erfurt und Nordhausen - Teil II Die Kleine Anfrage 517 vom 10. September 2015 hat folgenden Wortlaut: In Eisenberg wie in Suhl, Erfurt und Nordhausen fanden am 17. August 2015 vor dem Hintergrund des Geburtstags von Rudolf Hess Thügida-Demonstrationen statt. Gegner von Thügida mobilisierten zu mehreren Gegendemonstrationen. Allein in Eisenberg wurden vier solcher Gegendemonstrationen angemeldet. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeibeamte (Kontaktbereichsbeamte und Bereitschaftspolizisten) wurden vor Ort im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen eingesetzt? 2. Wie viele Polizeibeamte wurden im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen verletzt? 3. Wie hoch sind die aufgrund der Verletzungen resultierenden Dienstausfallzeiten? 4. In wie vielen Fällen kam es im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen zu Widerstand gegen Polizeibeamte? 5. Wie viele der Körperverletzungen bzw. Fälle des Widerstandes gegen Polizeibeamte gingen von den Teilnehmern der Thügida-Demonstrationen bzw. den Teilnehmern der Gegendemonstrationen aus? 6. Kam es im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen zur Behinderung der Arbeit der Rettungsdienste ? Wenn ja, wie viele dieser Behinderungen gingen jeweils von den Teilnehmern der Thügida- Demonstrationen bzw. den Teilnehmern der Gegendemonstrationen aus? 7. Entstand nach Kenntnis der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen ein Sachschaden an privatem oder öffentlichem Eigentum und wenn ja, in welcher Höhe? 8. Wurde der Sachschaden durch Teilnehmer der Thügida-Demonstrationen oder der Gegendemonstrationen verursacht? 9. Entstand im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen ein Sachschaden an Polizeiausrüstung oder Polizeifahrzeugen bzw. Rettungsdienstausrüstung oder Rettungsdienstfahrzeugen und wenn ja, in welcher Höhe? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1366 10. Wurde der Sachschaden durch Teilnehmer der Thügida-Demonstrationen oder der Gegendemonstrationen verursacht? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 23. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zur Bewältigung des Demonstrationsgeschehens am 17. August 2015 kamen insgesamt 823 Polizeibeamte zum Einsatz. Zu 2.: Im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen wurden zwei Polizeibeamte verletzt. Zu 3.: Es entstanden keine Dienstausfallzeiten. Zu 4.: Es kam zu einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Zu 5.: Durch Teilnehmer der Gegendemonstration wurden zwei Körperverletzungsdelikte begangen. Ein Teilnehmer der Thügida-Demonstration beging eine Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte. Zu 6.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 7.: Sachschäden, im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen sind nicht bekannt geworden. Zu 8.: Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Zu 9.: Es liegen keine Erkenntnisse über Sachschäden am Eigentum der Polizei bzw. der Rettungsdienste vor. Zu 10: Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister