26.11.2015 Drucksache 6/1372Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Dezember 2015 Überplanmäßige Ausgaben für Investitionen in der Gemeinde Geraberg Die Kleine Anfrage 535 vom 14. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Das "Freie Wort Ilm-Kreis" berichtet in seiner Lokalausgabe vom 11. September 2015 (Seite 14), dass die Gemeinde Geraberg bei zwei Investitionsvorhaben überplanmäßige Ausgaben tätigen musste. Dies betrifft die Bauvorhaben "Anbau Thermometermuseum" und "Generationentreff". Die überplanmäßigen Ausgaben sollen jeweils bei rund 40.000 Euro liegen und bereits im Mai 2015 angefallen sein. Der Gemeinderat hatte am 9. September 2015 einen Nachtragshaushalt beschlossen und dabei diese überplanmä ßigen Ausgaben in den Haushalt aufgenommen. Die Gemeinde Geraberg unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe hat die Gemeinde Geraberg für das Vorhaben "Anbau Thermometermuseum" im Haushalt 2015 Ausgaben geplant? 2. In welcher Höhe sind für das Vorhaben "Anbau Thermometermuseum" bisher Ausgaben im Jahr 2015 angefallen? 3. In welcher Höhe hat die Gemeinde Geraberg für das Vorhaben "Anbau Thermometermuseum" im Nachtragshaushalt 2015 Ausgaben geplant? 4. Zu welchem Zeitpunkt waren für das Vorhaben "Anbau Thermometermuseum" die im Haushalt 2015 vorgesehen Mittel verausgabt? 5. Unter welchen Voraussetzungen war der Bürgermeister der Gemeinde Geraberg ermächtigt, für das Vorhaben "Anbau Thermometermuseum" Aufträge auszulösen, obwohl offenbar hierfür keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung standen? Lagen diese Voraussetzungen im nachgefragten Fall vor? 6. In welcher Höhe hat die Gemeinde Geraberg für das Vorhaben "Generationentreff" im Haushalt 2015 Ausgaben geplant? 7. In welcher Höhe sind für das Vorhaben "Generationentreff" bisher Ausgaben im Jahr 2015 angefallen? 8. In welcher Höhe hat die Gemeinde Geraberg für das Vorhaben "Generationentreff" im Nachtragshaushalt 2015 Ausgaben geplant? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1372 9. Zu welchem Zeitpunkt waren für das Vorhaben "Generationentreff" die im Haushalt 2015 vorgesehen Mittel verausgabt? 10. Unter welchen Voraussetzungen war der Bürgermeister der Gemeinde Geraberg ermächtigt, für das Vorhaben "Generationentreff" Aufträge auszulösen, obwohl offenbar hierfür keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung standen? Lagen diese Voraussetzungen im nachgefragten Fall vor? 11. Unter welchen Voraussetzungen kann der Gemeinderat überplanmäßige Ausgaben rückwirkend über das Instrument "Nachtragshaushalt" genehmigen und liegen diese Voraussetzungen in den beiden nachgefragten Fällen vor? 12. Welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen hält die Landesregierung im Zusammenhang mit den nachgefragten Fällen für geboten und wie wird dies begründet? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 25. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Gemeinde Geraberg hat für das Vorhaben "Anbau Thermometermuseum" 44.000 Euro im Haushalt 2015 für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens und 45.000 Euro für die Baumaßnahme Thermometermuseum geplant. Zu 2.: Gemäß der auf Anforderung der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegten Haushaltsüberwachungsliste (HÜL) für die Baumaßnahme "Anbau Thermometermuseum" wurden bis zum Zeitpunkt der Fragestellung 126.695,45 Euro als Ausgabe gebucht. Zu 3.: Die Gemeinde Geraberg hat im 2. Nachtragshaushalt 2015 für das Vorhaben "Anbau Thermometermuseum " Minderausgaben in Höhe von 42.100 Euro für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens und Mehrausgaben bei der Baumaßnahme in Höhe von 31.900 Euro geplant. Zu 4.: Die Gemeinde hat aus den Jahren 2013 und 2014 Haushaltsreste in das Jahr 2015 übertragen. Gemeinsam mit dem Haushaltsansatz 2015 ergab sich eine Summe von 93.306,65 Euro‚ die im Juni 2015 aufgebraucht war. Zu 5.: Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde kommt nach Prüfung der HÜL zu dem Ergebnis, dass nach Verbrauch der Mittel aus der Haushaltssatzung 2015 und der Haushaltsreste lediglich Schlussrechnungen von der Gemeinde beglichen wurden. Neue Vergaben wurden nicht mehr durchgeführt. Die Auftragsvergaben wurden jeweils durch den Bauausschuss beschlossen. Dieser wurde im Jahr 2014 mit der Aufgabe der Auftragsvergabe betraut. Die Maßnahme "Anbau Thermometermuseum" läuft bereits seit dem Jahr 2013. In den jeweiligen Haushalten waren Mittel eingestellt. Die Leistungsbeauftragung erfolgte fortwährend. Zu 6.: Die Gemeinde Geraberg hat für das Vorhaben "Generationentreff" im Haushalt 2015 keine Mittel veranschlagt. Zu 7.: Bis zum Erlass der Nachtragshaushaltssatzung wurden insgesamt 434.313,46 Euro in der Haushaltsstelle "Generationentreff" verausgabt. Zu 8.: Im 2. Nachtragshaushalt wurden für das Vorhaben "Generationentreff" für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens 600 Euro und für die Baumaßnahme 40.000 Euro geplant. 3 Drucksache 6/1372Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 9.: Auf die Haushaltsstelle wurden aus den Jahren 2013 und 2014 Haushaltsreste in Höhe von 398.246,44 Euro übertragen. Diese waren im Juni 2015 aufgebraucht. Zu 10.: Nachdem die Haushaltsreste aufgebraucht waren, wurden von der Gemeinde entsprechend der vorgelegten HÜL nur Schlussrechnungen beglichen. Neue Aufträge wurden vor Erlass der 2. Nachtragshaushaltssatzung nicht ausgelöst. Für die Maßnahme "Generationentreff‘ wurde der Bauausschuss durch den Gemeinderat im Jahr 2014 mit Auftragsvergabe betraut. Auch diese Maßnahme ist eine mehrjährige Maßnahme, die bereits im Jahr 2013 begonnen wurde. In den Haushalten 2013 und 2014 waren entsprechende Mittel eingestellt. Zu 11.: Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung beschließt der Gemeinderat über außer- und überplanmäßige Ausgaben, wenn diese erheblich sind. Im vorliegenden Fall war dies nach Erlass der Nachtragshaushaltssatzung nicht mehr erforderlich. Zu 12.: Die Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gemeinde darauf hingewiesen, zukünftig unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen. Weiteren Handlungsbedarf sieht die Rechtsaufsichtsbehörde nicht. Dr. Poppenhäger Minister