01.12.2015 Drucksache 6/1379Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. Dezember 2015 Honorarkräfte und befristete Verträge im Thüringer Schuldienst Die Kleine Anfrage 592 vom 16. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: An den Thüringer Schulen werden auf Honorarbasis Lehrer beschäftigt, um Unterricht in Mangelfächern abzudecken. Die Verträge haben zum Teil Laufzeiten von unter vier Monaten und Stellenanteile unter 25 Prozent. Beispielsweise wurde nach Kenntnis der Fragesteller an der Regelschule in Remptendorf (Saale- Orla-Kreis) im vergangenen Schuljahr ein Musiklehrer auf Honorarbasis beschäftigt, um den Musikunterricht abzudecken. Der Vertrag wurde trotz eines weiterhin fehlenden Musiklehrers an der Schule im Schuljahr 2015/2016 nicht verlängert. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Honorarkräfte decken gegenwärtig an Thüringer Schulen den Unterricht ab (bitte aufgeschlüsselt nach Fächern)? 2. Wie lange sind die Laufzeiten der jeweiligen Verträge (bitte in folgende Gruppen aufschlüsseln: bis 6 Monate, 6 bis 12 Monate, 12 bis 18 Monate, 18 bis 24 Monate, länger als 24 Monate)? 3. Wie hoch sind die jeweiligen Stellenanteile dieser befristet eingestellten Lehrer (bitte in folgende Gruppen aufschlüsseln: unter 25 Prozent, 25 bis 50 Prozent, 50 bis 75 Prozent, 75 bis 100 Prozent)? 4. Gibt es aus Sicht der Landesregierung Auffälligkeiten bei der Verteilung von befristeten Arbeitsverträgen bzw. Honorarverträgen mit einem Stellenanteil von unter 50 Prozent auf die einzelnen Schularten und Fächer? 5. Wie bewertet die Landesregierung die in Nummer 1 bis 4 abgefragten Tatsachen? 6. Ist es zutreffend, dass Verträge von Honorarkräften generell nicht verlängert werden? Wenn ja, warum nicht? 7. Hält die Landesregierung den Einsatz von Honorarkräften zur Abdeckung des Unterrichts in Mangelfächern für ein geeignetes Instrument dem Unterrichtsausfall entgegenzuwirken? 8. Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit im Fall der Regelschule Remptendorf den Musikunterricht erneut über eine Honorarkraft abzusichern, sofern kein Musiklehrer eingestellt werden kann? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Tischner und Gruhner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1379 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 26. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Bereich der allgemein bildenden Schulen erfolgt keine Einstellung von Honorarkräften zur Absicherung des Unterrichts laut Stundentafel. An den staatlichen berufsbildenden Schulen sind derzeit 48 Honorarkräfte tätig, eine entsprechende Übersicht ist in der Anlage dargestellt. Zu 2.: Honorarverträge werden in den Zeiträumen 1. August bis 31. Dezember und 1. Januar bis 31. Juli eines Jahres abgeschlossen. Voraussetzung ist das Vorhandensein von Haushaltsmitteln. Zu 3.: Im Rahmen der Personalbudgetierung wurden durch die Staatlichen Schulämter 83 befristete Arbeitsverträge zur Unterrichtsabsicherung im Schuljahr 2015/2016 abgeschlossen. Diese Verträge weisen folgende Stellenanteile auf: Stellenanteil Anzahl der Verträge unter 25 Prozent 10 25 bis 50 Prozent 17 50 bis 75 Prozent 25 75 bis 100 Prozent 31 In den Honorarverträgen im Bereich der berufsbildenden Schulen wird kein Stellenanteil, sondern eine zu leistende Gesamtstundenzahl vereinbart. Die Verteilung der Ableistung dieser Stunden im Vertragszeitraum ist sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund können die Gesamtstunden nicht in monatliche Stellenanteile umgelegt werden. In der Anlage wurde deshalb die Gesamtstundenzahl dargestellt. Zu 4.: nein Zu 5.: Ab dem Schuljahr 2012/2013 können alle Schulen unter festgelegten Bedingungen an der Personalbudgetierung als flächendeckendes Instrument der Personalzuweisung teilnehmen. Durch die Personalbudgetierung werden die Schulen in die Lage versetzt, eigenverantwortlich flexibel und individuell geeignetes, spezifisch einzusetzendes Personal zu gewinnen, um die Stundentafel, die Ganztagsbetreuung und die individuelle Förderung der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Deutsch als Zweitsprache abzusichern. Durch diese Maßnahmen konnte wesentlich zur Vermeidung von Unterrichtausfall beigetragen werden. Für die Bewertung des Einsatzes von Honorarkräften an den berufsbildenden Schulen wird auf die Antwort zur Frage 7 verwiesen. Zu 6.: Honorarkräfte an den berufsbildenden Schulen erhalten in der Regel Verträge über befristete Zeiträume, die aneinander anschließen können. Zu 7.: Honorarkräfte können im allgemein bildenden Bereich nicht zur Absicherung des Unterrichts nach der Stundentafel eingesetzt werden. Honorarverträge sind privatrechtliche Dienstverträge. Honorarkräfte sind selbstständig und nicht in einem Unterstellungsverhältnis tätig. Die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen insbesondere hinsichtlich Aufsichtspflicht , Weisungsgebundenheit, Haftung und fachliche Eignung lassen einen Einsatz einer Honorarkraft im Unterricht nicht zu. Honorarkräfte können nur in Bereichen eingesetzt werden, die den Unterricht ergänzen, nicht aber im Unterricht selbst. An den staatlichen berufsbildenden Schulen sind die Abschlüsse von Verträgen mit Honorarkräften von Bedeutung, da bestimmte Unterrichtsinhalte vermittelt werden müssen, die Bestandteil des Lehrplans sind 3 Drucksache 6/1379Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode und nicht durch das vorhandene Lehrerpersonal abgesichert werden können. Hierbei handelt es sich vorwiegend um medizinische Ausbildungsberufe, wo durch Ärzte, Fachkräfte aus den medizinischen Bereichen sowie Spezialisten in verschiedenen Berufsfeldern den Auszubildenden spezifische Fachkenntnisse vermittelt werden. Zu 8.: Die Einstellung von Honorarkräften zur Absicherung des Unterrichts ist nicht möglich (vgl. auch Antwort zu Frage 7). An der Staatlichen Regelschule Remptendorf erfolgte im Schuljahr 2014/2015 keine Beschäftigung von Honorarkräften zur Absicherung des Unterrichts im Fach Musik. Es erfolgten sachgrundlos befristete Einstellungen von zwei Lehrkräften nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz in den Zeiträumen vom 24. November 2014 bis 31. Januar 2015 und vom 23. März 2015 bis 10. Juli 2015. Entsprechend der Vorgaben zur Personalbudgetierung ist auch eine befristete Einstellung eines geeigneten Bewerbers möglich, der nicht über die entsprechenden Qualifikationen entsprechend den Einstellungsrichtlinien in den Thüringer Schuldienst entspricht. Diese Einstellung ist aber maximal auf das Schuljahr begrenzt. Eine erneute befristete Einstellung nach den Sommerferien ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht möglich. Eine dauerhafte Lösung des Problems (fehlender Musiklehrer) kann nur durch entsprechende Maßnahmen des Schulamtes gelöst werden. Dr. Klaubert Ministerin Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage Honorarverträge an staatlichen berufsbildenden Schulen lfd. Nr. Berufsfeld/ Fächer Gesamtstundenzahl bis 31.12.2015 1 Gesundheit/Krankenpflege -Gynäkologie 4 2 Gesundheit/Krankenpflege -Gynäkologie 2 3 Gesundheit/Krankenpflege -Gynäkologie 4 4 Gesundheit/Krankenpflege -Gynäkologie 2 5 Gesundheit/Krankenpflege -Gynäkologie 2 6 Gesundheit/Krankenpflege -Gynäkologie 2 7 Gesundheit/Krankenpflege -Gynäkologie 54 8 Gesundheit/Krankenpflege -Dokumentation/Statistik 14 9 Gesundheit/Krankenpflege -Geburtshilfe 20 10 Fachschule - Heilpädagogen, Sehbehindertenpädagogik 5 11 Fachschule - Heilpädagogen, Verhaltensgestörtenpädagogik 4 12 FA für Medien- und Informationsdienste Archivkunde 5 13 MTA-O; Radiologie und Strahlenschutz 50 14 MTA-O; Gerätekunde 30 15 spezielle Krankheitslehre 8 16 Neonatologie 8 17 Diagnostik/Therapie, Abrechnungswesen 90 18 Diagnostik/Therapie, Abrechnungswesen 62 19 Chirurgie 14 20 Geburtshilfe 16 21 Pädiatrie 14 22 Infektionskrankheiten 8 23 spezielle Krankheitslehre 8 24 Diagnostik/Therapie, Abrechnungswesen 62 25 Anästhesie 20 26 Röntgenkunde 16 27 Zahnärztl. Abrechnungswesen 54 28 Diagnostik/ Therapie 32 29 Umwelthygiene 16 30 Wahlbereich - Projekt 12 31 Chirurgie u. operative Fachgebiete, Visceralchirurgie 6 32 Physiotherapie, FU Bindegewebsmassage 12 33 Chirurgie u. operative Fachgebiete, Visceralchirurgie 6 34 Galenische Übungen 97 35 Übungen zur Drogenkunde 42 36 Radiologische Diagnostik 4 37 Chirurgie u. operative Fachgebiete, Visceralchirurgie 6 38 Lernfeld 13, Abrechnungswesen 30 39 Stimmbildung, Praxis der Logopädie 165 40 spezielle Krankheitslehre, Chirurgie/ Traumatologie 30 41 Method. Anw. der Physiotherapie in den mediz. Fachgebieten-Chirurgie 30 42 Audiologie 15 43 Rechtsschutz-V, Lebens-V, betriebl. Altersvorsorge 36 44 Kfz-Haftpflicht-V, Fahrzeugversicherung 16 45 Herstellung exotischer Pralinen 4 46 spezielle Fotografie 40 47 Metalltechnik 155 48 Vertiefung Verpackungstechnik 40