10.12.2015 Drucksache 6/1421Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. Dezember 2015 Präventionsmaßnahmen gegen die Verbreitung von Infektionskrankheiten Die Kleine Anfrage 551 vom 28. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Das Robert Koch-Institut schreibt in seinem Epidemiologischen Bulletin vom 21. September 2015: "Unter den derzeitig zahlreich eintreffenden Asylsuchenden kam es in den letzten Wochen zum vereinzelten Auftreten schwerer, seltener, zum Teil mit der Fluchtreise assoziierter Erkrankungen." Zwei Problemfelder werden vom Robert Koch-Institut genannt: Zum Einen besteht ein erhöhtes Risiko, dass Flüchtlinge sich in ihrem Herkunftsland oder auf der Flucht mit ansteckenden Krankheiten infiziert haben und diese Krankheit als Wirt weiter verbreiten. Zum Zweiten sind Flüchtlinge oft aufgrund eines geschwächten Allgemeinzustands und der Unterbringung in Massenunterkünften einer besonderen Gefährdung ausgesetzt , sich mit allen Arten von Krankheiten zu infizieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits ergriffen beziehungsweise plant die Landesregierung zu ergreifen, um das Infektionsrisiko für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Massenunterkünften zu verringern? Welche Rechtsgrundlagen liegen den Maßnahmen jeweils zugrunde? 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits ergriffen beziehungsweise plant die Landesregierung zu ergreifen, um das Infektionsrisiko für Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe, ehrenamtliche Helfer, medizinisches Personal und weitere Personengruppen, die unmittelbar mit Flüchtlingen arbeiten, in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Massenunterkünften zu verringern? Welche Rechtsgrundlagen liegen den Maßnahmen jeweils zugrunde? 3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits ergriffen beziehungsweise plant die Landesregierung zu ergreifen, um das Infektionsrisiko für die Bevölkerung zu verringern? Welche Rechtsgrundlagen liegen den Maßnahmen jeweils zugrunde? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 8. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Asylbewerber werden bei Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung gemäß § 62 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) einer Gesundheitsuntersuchung auf übertragbare Infektionskrankheiten unterzogen. Dies dient K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Möller (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1421 in erster Linie dem Schutz der Asylbewerber, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf engstem Raum zusammen leben, aber in der Folge auch dem Schutz der Helfer und der Thüringer Bevölkerung. Hierzu sind folgende Untersuchungen durchzuführen: • Orientierende körperliche Untersuchung auf Anzeichen von Infektionskrankheiten, insbesondere auf Läuse , Krätze, Hautausschläge, Durchfall, Husten • Auskultation der Lunge • Stuhlprobe auf Typhus, Paratyphus, Shigellose, Giardiasis • Röntgenbild der Lunge zum Ausschluss einer übertragbaren Lungen-Tuberkulose (ab 15 Jahre) • Tuberkulose-Interferon-Gamma-Release-Assay (IGRA) bei Schwangeren und Kindern < 15 Jahre Bei konkretem Verdacht auf eine übertragbare Krankheit wie z.B. Hepatitis A oder HIV werden weitere Untersuchungen durchgeführt. Darüber hinaus werden allen Asylbewerbern, die es möchten, auf Grundlage des § 4 Abs. 3 AsylbLG die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch Institut empfohlenen Schutzimpfungen angeboten . Die dafür notwendigen Impfstoffe werden vom Freistaat Thüringen zur Verfügung gestellt. Der Impfstoff wird aus dem Haushalt des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bezahlt, durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz bezogen und verteilt. Den Maßnahmen liegen folgende Rechtsgrundlagen zugrunde: • Asylgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist • Asylbewerberleistungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2439) geändert worden ist • Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 70 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist • Gesundheitsuntersuchung nach § 62 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes (Thüringer Gesundheitsuntersuchung bei Ausländern) Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 27. März 2000, ThürStAnz 2000, 1024, aktualisiert in den Empfehlungen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz zum Untersuchungsumfang gemäß § 62 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) und zu weiteren Maßnahmen (letzter Stand: 08.10.2015) Die Erstaufnahmeeinrichtungen unterliegen zudem der Überwachung durch die Gesundheitsämter. Zu 2.: Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) liegt die Verantwortlichkeit für alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes beim Arbeitgeber. So ist er u. a. gemäß § 5 ArbSchG verpflichtet, die Gefährdungen zu ermitteln, die mit der Arbeit der Beschäftigten verbunden sind, und auf dieser Grundlage die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes abzuleiten und umzusetzen. Bei der Ermittlung ist insbesondere die Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen. Bei der Betreuung von Personen ergeben sich weitere Arbeitgeberpflichten aus der Biostoffverordnung (BioStoffV), die gemäß § 4 BioStoffV konkretere Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen vorsieht. Nach § 3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung auch für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Für ehrenamtliche Helfer sowie Personen, die zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich tätig sind, gelten gemäß Sozialgesetzbuch VII i. V. m. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 vergleichbare Schutzregelungen. Konkrete Maßnahmen bei im Rahmen der direkten Arbeit mit Flüchtlingen tätigen Bediensteten des Freistaats Thüringen sind nachfolgend aufgeführt: Personal in den Erstaufnahmeeinrichtungen Bei Personal des Landesverwaltungsamts, welches in der Erstaufnahme tätig ist, wurde der Impfstatus überprüft. Gegebenenfalls wurden auf Kosten des Landes Nachhol- bzw. Auffrischungsimpfungen angeboten und durchgeführt. Bei Personal der unterstützenden Organisationen erfolgt das durch die Arbeitgeber im Rahmen der Arbeitsschutzbestimmungen. Im Übrigen wird den freiwilligen Helfern und dem helfenden Personal Schutzbekleidung zur Verfügung gestellt. 3 Drucksache 6/1421Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Thüringer Polizei Zur Gewährleistung eines allgemeinen Infektionsschutzes werden die Funkstreifen der Thüringer Polizei sukzessive mit Hygiene-/lnfektionsschutzsets ausgestattet. Diese Sets beinhalten: - Einmalhygieneschutzhandschuhe, - Atemschutz-Masken, zum Schutz vor aerogen übertragbaren viralen und bakteriellen Erkrankungen, - Desinfektionsmittel zur Hände-/Hautdesinfektion nach ungeschütztem Kontakt mit infektiösen Materialien /Ausscheidungen, - Augenspülflüssigkeit bei Kontamination von Augen und Bindehäuten sowie - Beatmungsmasken bei Notwendigkeit der Mund-zu-Mundbeatmung im Rahmen lebensrettender Sofortmaßnahmen . Darüber hinaus sind in den Polizeidienststellen Desinfektionsmittel zur Flächendesinfektion vorhanden. Als verhaltenspräventive Maßnahmen werden Multiplikatorenschulungen für Polizeieinsatztrainer zum infektionsschutzgerechten Verhalten im Einsatz zur Weitergabe dieses Wissens an die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten im Rahmen der Fortbildung in den Dienststellen durchgeführt. Zusätzlich erfolgen polizeiärztliche Vorträge zu relevanten Themen des Infektionsschutzes in den Polizeibehörden und -einrichtungen sowie die Bereitstellung von Informationen zu Infektionserkrankungen und Schutzmaßnahmen im Intranet der Thüringer Polizei. Die Impfprävention in der Thüringer Polizei umfasst Angebote zum Schutz vor den impfpräventablen Erkrankungen Hepatitis A, Hepatitis B, Influenza und Frühsommermeningoenzephalitis für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte. Im Mai dieses Jahres erfolgte aufgrund der infektionsepidemiologischen Lage die Erweiterung um ein Impfangebot gegen Masern. Aktuell wird die erneute Erweiterung des Angebots um eine Vierfachschutzimpfung gegen Diphterie, Pertussis, Poliomyelitis und Tetanus umgesetzt. Zu 3.: Zur grundsätzlichen Beantwortung der Frage wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Nachdem die Asylbewerber aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Zuständigkeit der örtlichen Kommunen verteilt wurden, sind zur Minimierung des Infektionsrisikos die Gesundheitsämter zuständig. Bei Ausbrüchen übertragbarer Krankheiten wie Masern oder Varizellen nimmt das Gesundheitsamt z.B. Riegelungsimpfungen vor und überwacht Isolierungsmaßnahmen. Der Impfstoff oder andere Medikamente der Immunprophylaxe können kostenfrei über das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz durch die Gesundheitsämter bezogen werden. Werner Ministerin