10.12.2015 Drucksache 6/1423Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. Dezember 2015 Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF) - Thüringer Servicestelle Beruf und Familie Die Kleine Anfrage 601 vom 21. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Die ThAFF besteht aus drei unterschiedlichen Bereichen: dem Thüringer Fachkräfteservice, dem Welcome Center Thuringia und der Thüringer Servicestelle Beruf und Familie. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Beratungsangebote bietet die ThAFF innerhalb der Thüringer Servicestelle Beruf und Familie an? 2. Wie viele Beratungen von Fachkräften hat die Thüringer Servicestelle Beruf und Familie seit ihrem Bestehen bis heute durchgeführt (bitte nach Monaten seit Bestehen aufschlüsseln)? 3. Wie viele Beratungen von Unternehmen hat die Thüringer Servicestelle Beruf und Familie seit ihrem Bestehen bis heute durchgeführt (bitte nach Monaten seit Bestehen aufschlüsseln)? 4. Wie viele der beratenen Unternehmen wurden im Anschluss an die Beratung als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 5. Welche Bewertungskriterien werden genutzt, um die Effektivität der Beratungsleistungen der Thüringer Servicestelle Beruf und Familie zu beurteilen? 6. Zu wie viel Prozent wird die Thüringer Servicestelle Beruf und Familie jeweils vom Freistaat Thüringen und der Europäischen Union (ESF) gefördert (bitte nach Jahresscheiben seit Bestehen aufschlüsseln)? 7. Mit welchen Beträgen hat der Freistaat Thüringen die Thüringer Servicestelle Beruf und Familie seit ihrem Bestehen bis heute gefördert (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln und für den Haushalt 2015 das Kapitel und den Titel nennen)? 8. An welche Unternehmen, Verbände und Organisationen vergibt die Thüringer Servicestelle Beruf und Familie Aufträge (bitte nach Jahresscheiben seit Bestehen aufschlüsseln) und welche Leistungen werden jeweils durch Dritte erbracht (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 9. Wie hoch ist jeweils das Auftragsvolumen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Möller (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1423 10. Nach welchen Gesichtspunkten wurden die oben genannten Kooperationspartner jeweils ausgewählt? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 8. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Am 1. Januar 2015 wurde die Thüringer Servicestelle für Beruf und Familie (TSBF) als Teil der ThAFF eingerichtet . Damit ist nicht die ThAFF Teil des Beratungsangebots der TSBF, sondern die TSBF ist ein Bereich der ThAFF: Schwerpunkte der TSBF sind die Themenbereiche "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" und "Familienfreundlichkeit im Unternehmen". Die Thüringer Servicestelle für Beruf und Familie bietet Informations-, Sensibilisierungs- und Unterstützungsangebote zu den Themenfeldern Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen an. Diese richten sich an Fachkräfte, Arbeitgeber sowie Multiplikatoren und umfassen geprüfte und aufbereitete Informationen . Eine eigens dafür eingerichtete Webseite (http://www.thaff-thueringen.de/tsbf/) fungiert als Informations - und Serviceplattform. Darüber hinaus werden Informationsmaterialien sowie sogenannte Verweisberatungen bereitgestellt. Ein wichtiger Aspekt bei der Beratung ist die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren und Beratungsstellen und die Vermittlung an diese. In diesem Zusammenhang fördert die Thüringer Servicestelle für Beruf und Familie die Vernetzung von Institutionen, Projekten, Vereinen und anderen Akteuren. Zu 2.: Die Erfassung der Informations- und Beratungskontakte erfolgt nur halbjährlich. Kontakte finden persönlich , telefonisch und per E-Mail statt. Im ersten Halbjahr 2015 wurden 425 Informations- und Beratungsgesprächskontakte - inklusive der Folgekontakte - durchgeführt. Zu 3.: Auch die Erfassung der Informations- und Beratungskontakte mit Unternehmen erfolgt nur halbjährlich. Die Information und Sensibilisierung von Arbeitgebern erfolgt insbesondere im Rahmen von Veranstaltungen. Im ersten Halbjahr 2015 wurden 386 Informations- und Sensibilisierungsgesprächskontakte - inklusive der Folgekontakte - durchgeführt. Zu 4.: Die Thüringer Servicestelle für Beruf und Familie stellt interessierten Unternehmen Erstinformationen zu Zertifizierungsmöglichkeiten als familienfreundliche Unternehmen zur Verfügung. Eine Begleitung des Zertifizierungsprozesses durch die Thüringer Servicestelle für Beruf und Familie erfolgt nicht, so dass dazu keine Informationen gegeben werden können. Zu 5.: Die Thüringer Servicestelle für Beruf und Familie unterliegt als aus ESF- und Landesmitteln gefördertes Projekt bestimmten Dokumentationspflichten. Diese umfassen u.a. jährliche Berichte, in denen die Anzahl der Informations- und Beratungskontakte sowie eine Zugriffsstatistik auf die Internetpräsenz erfasst werden. Zu 6.: Die Thüringer Servicestelle Beruf und Familie wird im laufenden Haushaltsjahr zu 20 Prozent aus Landesmitteln und zu 80 Prozent aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Zu 7.: Die Thüringer Servicestelle Beruf und Familie wurde im Haushaltsjahr 2015 mit rund 220.000 Euro aus Landes - und ESF-Mitteln gefördert. Im Haushalt 2015 sind die Mittel im Kapitel 08 10 Titel 686 75 bzw. für die ESF-Mittel in Kapitel 08 03 Titel 686 72 eingestellt. Zu 8.: Da die Thüringer Servicestelle Beruf und Familie einen Teilbereich der ThAFF bildet, vergibt diese keine gesonderten Aufträge an Dritte. Auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 600 (Frage 10) wird verwiesen. 3 Drucksache 6/1423Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 9.: Als Teil der ThAFF vergibt die Servicestelle Beruf und Familie keine Aufträge. Auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 600 (Frage 11) wird verwiesen. Zu 10.: Die Servicestelle Beruf und Familie ist Teil der ThAFF. Insofern wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 600 (Frage 12) verwiesen. Werner Ministerin