10.12.2015 Drucksache 6/1435Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Januar 2016 Bewerbungen aus Thüringen zur Aufnahme in das Verzeichnis "Immaterielles Kulturerbe " Die Kleine Anfrage 694 vom 27. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Bis zum 30. Oktober 2015 lief deutschlandweit die zweite Vorschlagsrunde für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des "Immateriellen Kulturerbes". So auch in Thüringen, wo in der ersten Bewerbungsrunde im Jahr 2013 bereits 13 Bewerbungen eingegangen waren. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wurde mit den beiden Vorschlägen aus dem Jahr 2014 nach Einreichung durch das Land weiter verfahren? 2. Seit wann und mit welchen Mitteln hat die Staatskanzlei zur Bewerbung für die zweite Vorschlagsrunde zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des "Immateriellen Kulturerbes" in Thüringen aufgerufen? 3. Welche Bewerbungen sind bei der Thüringer Staatskanzlei bis zum 30. Oktober 2015 eingegangen? 4. Wurden Einreichungen aus dem Jahr 2013, die nicht erfolgreich waren, aktiv vom Freistaat Thüringen zur Wiederbewerbung animiert? a) Wenn ja, welche Bewerbungen und warum? b) Wenn nein, warum nicht? 5. Erfüllen die aktuellen Bewerbungen aus Sicht der Landesregierung alle Form- und Inhaltsvoraussetzungen ? Wenn nein, warum nicht (bitte gegebenenfalls einzeln auflisten)? 6. In welchem Zeitraum und unter Hinzuziehung welcher externer und/oder interner Fachbeiräte plant die Staatskanzlei zu Vorschlägen des Freistaats Thüringen zu gelangen? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Thüringen hat 2014 die zwei Thüringer Bewerbungen "Idee und Praxis des Kindergartens als Umsetzung von Friedrich Fröbels Verständnis von Kindheit" und "Altenburger Skatspiel nach dem Regelwerk des Internationalen Skatgerichts" beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz für die Aufnahme in das Verzeichnis K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Mitteldorf (DIE LINKE) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1435 des immateriellen Kulturerbes in Deutschland fristgerecht nominiert. Nach erfolgter Prüfung durch ein unabhängiges Expertenkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission wurde der Antrag "Idee und Praxis des Kindergartens als Umsetzung von Friedrich Fröbels Verständnis von Kindheit" nicht berücksichtigt. Der Antrag "Altenburger Skatspiel nach dem Regelwerk des Internationalen Skatgerichts" wurde mit Schreiben des Vorsitzenden des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission und des Generalsekretärs der Kultusministerkonferenz an den Antragsteller vom 12. Dezember 2014 zunächst zurückgestellt. Dem Antragsteller wurde die Möglichkeit eröffnet, bis zum 30. April 2015 eine überarbeitete Version einzureichen. Davon machte der Antragsteller Gebrauch. Mit Schreiben des Vorsitzenden des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission und des Generalsekretärs der Kultusministerkonferenz an den Antragsteller vom 4. Dezember 2015 wurde die überarbeitete Bewerbung erneut zurückgestellt. Der Deutsche Skatverband kann bis zum 30. April 2016 eine weiter überarbeitete Version einreichen. Zu 2.: Die Bekanntmachung der neuen Ausschreibungsrunde erfolgte ab dem 16. Februar 2015 sukzessive per E-Mail, mit Ministerschreiben vom 11. März 2015 an potentielle Antragsteller sowie mit Veröffentlichung auf der Internetpräsentation der Thüringer Staatskanzlei (http://www.thueringen.de/th1/tsk/aktuell/veranstaltungen /83905/index.aspx). Zu 3.: Bis zum 30. Oktober 2015 sind folgende Bewerbungen eingegangen: - Thüringer Tanzverband: Der Thüringer Tanzplan - Schieferdorfgemeinschaft Schmiedebach: Bearbeiten von Schiefer, Austeilen, Spalten, Zuschneiden, Zurichten , Hauen, Lochen, Köpfen, Schieferdeckung, altdeutsche Deckung, Schablonendeckung, Schieferdeckerkunst , figürliche Eindeckung - Hennebergisches Gymnasium Schleusingen: Schleusinger Abiturtaufe - Stadt Heilbad Heiligenstadt: Heiligenstädter Palmsonntagsprozession - Thüringer Landestrachtenverband: Die regionalen Trachten der deutschen Landschaften Zu 4.: Hinsichtlich des von Thüringen nominierten und 2014 zunächst zurückgestellten Antrags "Altenburger Skatspiel nach dem Regelwerk des Internationalen Skatgerichts" wurde der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Skatverbands, Jan Ehlers, dazu ermuntert, einen überarbeiteten Antrag einzureichen. Die Landesregierung wird den Deutschen Skatverband auch hinsichtlich der Zurückstellung vom 4. Dezember 2015 erneut ermuntern, eine überarbeitete Version einzureichen. Hinsichtlich des von Thüringen nominierten und abgelehnten Antrags "Idee und Praxis des Kindergartens als Umsetzung von Friedrich Fröbels Verständnis von Kindheit" hat Frau Staatssekretärin Dr. Babette Winter am 12. März 2015 mit dem Bürgermeister der Stadt Bad Blankenburg, Frank Persike, bei einem Gespräch die weitere Unterstützung der Landesregierung für einen erneuten Antrag des Fröbel-Kreises zugesagt. Insbesondere wurde die Fröbelkonferenz der Stadt Bad Blankenburg am 26. Juni 2015 mit 45.000 Euro gefördert. Die beiden in der ersten Bewerbungsrunde nominierten Antragsteller wurden weiterhin unterstützt, da sowohl der Kindergarten als auch das Skatspiel aus Sicht der Thüringer Landesregierung und der Thüringer Jury bedeutende kulturelle Ausdrucksformen darstellen. Darüber hinaus konnten Thüringer Antragsteller, deren Bewerbungen in der ersten Bewerbungsrunde nicht nominiert worden sind, die jedoch die Thüringer Kulturlandschaft prägen, für eine erneute Bewerbung gewonnen werden. Nachdem alle nicht nominierten Antragsteller der ersten Runde über die neue Ausschreibung informiert und auf die erneute Bewerbungsmöglichkeit hingewiesen worden sind, wurden die bereits in der ersten Runde eingereichten Anträge "Bearbeiten von Schiefer, Austeilen, Spalten, Zuschneiden, Zurichten , Hauen, Lochen, Köpfen, Schieferdeckung, altdeutsche Deckung, Schablonendeckung, Schieferdeckerkunst , figürliche Eindeckung"; "Schleusinger Abiturtaufe" und "Heiligenstädter Palmsonntagsprozession " erneut eingereicht. Zu 5.: Die bis zum 30. Oktober 2015 eingegangenen Bewerbungen erfüllen die formellen Voraussetzungen. Die inhaltliche Begutachtung nimmt derzeit die Thüringer Jury vor und gibt dann gegenüber der Thüringer Staatskanzlei eine Empfehlung ab. 3 Drucksache 6/1435Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Die in Thüringen eingegangenen Bewerbungen werden derzeit von einer berufenen Jury begutachtet. Der Jury gehören an: - Vorsitzende Prof. em. Dr. Christel Köhle-Hezinger, 1998-2011 Lehrstuhl für Volkskunde an der Friedrich- Schiller-Universität Jena, Vorsitzende der Volkskundlichen Kommission für Thüringen; - Dr. Burkhardt Kolbmüller, Kulturwissenschaftler, Vorstandsvorsitzender Heimatbund Thüringen e.V.; - Eberhard Langenfeld, im Kulturministerium mehr als 20 Jahre zuständig für Breitenkultur, Volkskunst und Brauchtumspflege. Die Jury gibt bis Anfang April 2016 gegenüber der Thüringer Staatskanzlei eine Empfehlung ab. Die Thüringer Staatskanzlei trifft auf dieser Grundlage eine Entscheidung und übermittelt bis zum 15. April 2016 bis zu vier Vorschläge an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz. Prof. Dr. Hoff Minister