11.12.2015 Drucksache 6/1437Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Januar 2016 Kommunale Betroffenheit bei der Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE) im Freistaat Thüringen Die Kleine Anfrage 606 vom 23. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Gemäß der INSPIRE-Richtlinie sind vom Aufbau der Geodateninfrastruktur Thüringen (GDI-TH) alle Kommunen betroffen, die im Rahmen der Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe Geodaten digital sammeln. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bundes- oder Landesgesetze regeln für die Kommunen in Thüringen die Aufgabe, Geodaten gemäß den Anhängen I bis III der INSPIRE-Richtlinie digital zu sammeln? 2. Welche Übereinstimmungen bzw. welche Relevanz besitzen die aus den einzelnen gesetzlichen Verpflichtungen resultierenden Datensammlungen mit beziehungsweise zu den INSPIRE-Datenmodellspezifikationen je Geodatenthema (bitte tabellarisch für alle 34 Geodatenthemen der Anhänge I bis III der INSPIRE-Richtlinie nach folgendem Schema auflisten: , , )? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 9. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Gesetzliche Vorgaben, die explizit eine digitale Sammlung von Geodaten gemäß den Anhängen I bis III der INSPIRE-Richtlinie durch Thüringer Kommunen vorsehen, sind nicht bekannt. Im Übrigen ist dies für die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie und des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes nicht von Belang, da auf derartige gesetzliche Vorgaben als Voraussetzung der Betroffenheit der Thüringer Kommunen von den Aufgaben nach dem Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz verzichtet wurde. Zu 2.: Die Identifizierung INSPIRE-relevanter Datenbestände ist ein andauernder Prozess. Der aktuelle Stand der Identifizierung in der Geodateninfrastruktur Thüringen wird regelmäßig online unter http://www.geoportalth .de/de-de/themen/offenerinformationskreis.aspx veröffentlicht. Insofern wird auf die entsprechende Übersicht verwiesen. Keller Ministerin K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft