11.12.2015 Drucksache 6/1438Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Januar 2016 Bürgerbeteiligung beim Ausbau der Windenergie in Thüringen Die Kleine Anfrage 611 vom 27. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Am Dienstag, dem 21. Juli 2015, veröffentlichte das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft einen Entwurf zur Planung von Windvorranggebieten, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben (Windenergieerlass). In der entsprechenden Medieninformation formulierte das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft den Willen, eine "breite, sachorientierte und sachkundige Diskussion " führen zu wollen. Dementsprechend wurde Bürgern und Institutionen die Möglichkeit eingeräumt, ihre Stellungnahmen zum Entwurf des Windenergieerlasses bis zum 30. September 2015 beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft einzureichen. Die eingereichten Explikationen sollen im Anschluss geprüft, ausgewertet und in Dialogforen diskutiert werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stellungnahmen zum Entwurf des Windenergieerlasses haben das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft insgesamt erreicht und von wem wurden diese eingereicht (bitte nach juristischem Charakter der Einsender - natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts - aufschlüsseln)? 2. Wie viele Stellungnahmen erreichten das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft aus den jeweiligen Planungsregionen Nord, West, Süd und Ost (bitte nach Planungsregion aufschlüsseln)? 3. Bis wann sollen die eingesendeten Stellungnahmen abschließend geprüft und ausgewertet sein? 4. Welche Hauptkritikpunkte wurden von den Einsendern formuliert und wie wurden diese begründet? 5. Wird der vorliegende Entwurf des Windenergieerlasses aufgrund der geäußerten Kritik geändert und wenn ja, wann wird die Landesregierung die überarbeitete Fassung vorlegen? 6. Wann und in welcher Form sollen die angekündigten Dialogforen stattfinden und wie wird der Thüringer Landtag im weiteren Beteiligungsprozess eingebunden? 7. Wann soll der Windenergieerlass nach den Plänen der Landesregierung in Kraft treten und welche Regelungstiefe sowie Verbindlichkeit soll der Erlass für die Planungsgemeinschaften in seiner finalen Fassung besitzen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gruhner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1438 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 9. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Mit Stand vom 20. November 2015 lagen dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft insgesamt 545 Stellungnahmen vor, davon 438 Stellungnahmen von natürlichen Personen, 46 Stellungnahmen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, 38 Stellungnahmen von juristischen Personen des privaten Rechts, 23 Stellungnahmen von Sonstigen (Bürgerinitiativen, Fraktionen von Parteien). Zu 2.: 254 Stellungnahmen erreichten das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft aus der Planungsregion Nordthüringen, 197 Stellungnahmen aus der Planungsregion Ostthüringen, 63 Stellungnahmen aus der Planungsregion Mittelthüringen und elf Stellungnahmen aus der Planungsregion Südwestthüringen . Elf Stellungnahmen erreichten das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft aus anderen Ländern, neun Stellungnahmen konnten nicht räumlich zugeordnet werden. Zu 3.: Die Prüfung und Auswertung der eingesendeten Stellungnahmen soll im ersten Halbjahr 2016 abgeschlossen werden. Zu 4.: Die Prüfung und Auswertung der Stellungnahmen ist noch nicht abgeschlossen. Bisher konnten folgende Hauptkritikpunkte identifiziert werden: • Kritik an der Energiepolitik der Landesregierung, • Kritik an den Mindestabständen der Vorranggebiete "Windenergie" zu Wohngebieten, • Kritik an einer Nichtberücksichtigung des von Windenergieanlagen ausgehenden Infraschalls, • Kritik an der Möglichkeit, Vorranggebiete "Windenergie" im Wald ausweisen zu können. Die Kritik an der Energiepolitik der Landesregierung wird häufig mit einer vermeintlich einseitigen Ausrichtung auf die Windenergie begründet. Die im Windenergieerlass empfohlenen Mindestabstände werden häufig als zu niedrig kritisiert, um die Wohnbevölkerung vor Beeinträchtigungen zu schützen. Es wird häufig kritisiert, dass der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall die Gesundheit der Wohnbevölkerung beeinträchtige und deshalb größeren Mindestabständen zwischen Wohngebieten und Vorranggebieten "Windenergie" vorgeschrieben werden müssten. Die Kritik an der möglichen Nutzung einzelner Waldgebiete für Vorranggebiete "Windenergie" wird häufig mit der besonderen Bedeutung des Waldes als Natur-, Lebens - und Erholungsraum begründet. Zu 5.: Aussagen über Änderungsbedarfe können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden. Die überarbeitete Fassung soll im ersten Halbjahr 2016 vorgelegt werden. Zu 6.: Die Durchführung der Dialogforen soll im ersten Quartal 2015 begonnen werden. Es sind vier Dialogforen geplant, jeweils eine pro Planungsregion. Im Rahmen der Dialogforen sollen die Ergebnisse der Auswertung der Stellungnahmen zum Windenergieerlassentwurf vorgestellt und mit den interessierten Bürgerinnen und Bürgern erörtert werden. Die Ausschüsse für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten des Thüringer Landtags sowie Umwelt, Energie und Naturschutz können vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft über den jeweiligen Arbeitsstand unterrichtet werden. Zu 7.: Der Erlass soll nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und nach Durchführung bzw. Auswertung der Dialogforen in Kraft treten. Hinsichtlich der Regelungstiefe ist beabsichtigt, die in Thüringen relevanten gesetzlichen Regelungen zu erfassen , die zu einem Ausschluss der Windenergienutzung aus rechtlichen Gründen (harte Tabuzone) führen. Die Einstufung als harte Tabuzone soll verbindlich sein. Bezüglich der weichen Tabuzonen ist keine derartige Verbindlichkeit angestrebt, da diese grundsätzlich der Abwägung zuzurechnen sind. Es bedarf also einer pla- 3 Drucksache 6/1438Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode nerischen Entscheidung und Begründungen. Dies obliegt weiterhin unverändert den Regionalen Planungsgemeinschaften als Träger der Regionalplanung. Der Erlass soll insoweit empfehlenden Charakter haben. Keller Ministerin