15.12.2015 Drucksache 6/1519Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. Januar 2016 Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern in Thüringen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und weiteren sozialen Einrichtungen Die Kleine Anfrage 469 vom 21. August 2015 hat folgenden Wortlaut: In Thüringen mussten aufgrund des Erreichens der Kapazitätsgrenzen in den Erstaufnahmestellen des Landes zusätzliche Asylbewerber auf die kreisfreien Städte und Landkreise verteilt werden. In Jena führte das unter anderem zur sehr kurzfristigen Belegung des Schullandheimes "Stern" durch 29 Asylbewerber. Auch in anderen Städten wie in Gotha müssen zum Beispiel Sporthallen zur Unterbringung von Asylbewerbern dienen, wodurch Sportstunden an Schulen ausfallen und Sportvereine nicht trainieren können beziehungsweise wenn möglich auf andere Sportstätten ausweichen müssen. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen kreisfreien Städten und Landkreisen sind aufgrund der Aufnahme von Asylbewerbern in diesem Jahr Schulsporthallen, Ferienheime und sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit bereits belegt, die dadurch nicht für ihren eigentlichen Zweck genutzt werden können (bitte die kreisfreien Städte und Landkreise [mitsamt den betroffenen Gemeinden] aufführen sowie die Aufnahmeeinrichtungen mitsamt dem ehemaligen Nutzungszweck, dem Datum der Belegung und der Anzahl der aufgenommenen Asylbewerber nennen)? 2. In welchen kreisfreien Städten und Landkreisen werden dieses Jahr voraussichtlich aufgrund der Aufnahme von Asylbewerbern Schulsporthallen, Ferienheime und sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit belegt, die dadurch nicht für ihren eigentlichen Zweck genutzt werden können (bitte die kreisfreien Städte und Landkreise [mitsamt den betroffenen Gemeinden] aufführen sowie die jeweiligen Aufnahmeeinrichtungen mitsamt dem gegenwärtigen Nutzungszweck, dem prognostizierten Datum der Belegung und der Anzahl der voraussichtlich aufzunehmenden Asylbewerber nennen)? 3. Wie viele Schulsportstunden sind dieses Jahr bereits wegen der Nutzung von Sporthallen und sonstigen Sportstätten für die Unterbringung von Asylbewerbern ausgefallen (bitte nach den jeweiligen Schulen mitsamt ihren Standorten aufgliedern und die Anzahl der pro Schule ausgefallenen Stunden aufführen)? 4. Wie viele Schulsportstunden werden voraussichtlich bis zum Ende des Jahres noch aufgrund der Nutzung von Sporthallen und sonstigen Sportstätten für die Unterbringung von Asylbewerbern ausfallen? 5. In wie vielen Fällen mussten dieses Jahr wie viele Sport- oder sonstige Vereine aufgrund der Unterbringung von Asylbewerbern in Sporthallen, sonstigen Sportstätten beziehungsweise sonstigen Immobilien, K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Mitgration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1519 die von Vereinen genutzt wurden, auf andere Räumlichkeiten ausweichen, um ihre Angebote weiterhin durchführen zu können (bitte nach den Standorten aufschlüsseln)? 6. In welchen kreisfreien Städten und Landkreisen sind aufgrund der Aufnahme der Asylbewerber in diesem Jahr bereits weitere soziale Einrichtungen wie Altenheime, Krankenhäuser etc. belegt, die dann nicht für ihren eigentlichen Zweck genutzt werden können (bitte die kreisfreien Städte und Landkreise [mitsamt den betroffenen Gemeinden] aufführen sowie die jeweiligen Aufnahmeeinrichtungen mitsamt dem ehemaligen Nutzungszweck, dem Datum der Belegung und der Anzahl der aufgenommenen Asylbewerber nennen)? 7. In welchen kreisfreien Städten und Landkreisen werden dieses Jahr voraussichtlich aufgrund der Aufnahme der Asylbewerber weitere soziale Einrichtungen wie Altenheime, Krankenhäuser etc. belegt, die dann nicht für ihren eigentlichen Zweck genutzt werden können (bitte die kreisfreien Städte und Landkreise [mitsamt den betroffenen Gemeinden] aufführen sowie die jeweiligen Aufnahmeeinrichtungen mitsamt dem gegenwärtigen Nutzungszweck, dem prognostizierten Datum der Belegung und der Anzahl der voraussichtlich aufzunehmenden Asylbewerber nennen)? 8. In welchen kreisfreien Städten und Landkreisen werden aufgrund der Aufnahme der Asylbewerber in diesem Jahr Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit wie Schulsporthallen, Ferienheime etc. sowie weitere soziale Einrichtungen wie Altenheime, Krankenhäuser etc. bereits gemeinsam genutzt, d.h. sowohl durch die Zielgruppe wie Schüler, Senioren etc. als auch durch die Asylbewerber (bitte die kreisfreien Städte und Landkreise [mitsamt den betroffenen Gemeinden] aufführen sowie die Aufnahmeeinrichtungen mitsamt dem Nutzungszweck, dem Datum der Belegung und der Anzahl der aufgenommenen Asylbewerber nennen)? 9. In welchen kreisfreien Städten und Landkreisen sollen aufgrund der Aufnahme der Asylbewerber in diesem Jahr voraussichtlich Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit wie Schulsporthallen, Ferienheime etc. sowie weitere soziale Einrichtungen wie Altenheime, Krankenhäuser etc. gemeinsam genutzt werden, d.h. sowohl durch die Zielgruppe wie Schüler, Senioren etc. als auch durch die Asylbewerber (bitte die kreisfreien Städte und Landkreise [mitsamt der betroffenen Gemeinden] aufführen sowie die Aufnahmeeinrichtungen mitsamt dem Nutzungszweck, dem prognostizierten Datum der Belegung und der voraussichtlichen Anzahl der aufgenommenen Asylbewerber nennen)? Das Thüringer Ministerium für Mitgration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 15. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Zu den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) zählen die Einrichtungen für Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige sowie für die Inobhutnahme, Einrichtungen der Jugendarbeit, Einrichtungen für junge Menschen mit Behinderung und sonstige Einrichtungen. Das sind zum einen ambulant nutzbare Häuser der offenen Tür wie zum Beispiel Schülertreffs etc., die nicht zur Übernachtung geeignet sind. Daneben gibt es in Thüringen 26 überörtliche Jugendbildungs- und Erholungsstätten und 23 Jugendherbergen mit Übernachtungsangeboten. Schulsporthallen liegen in der Verantwortung der Schulträger, in der Regel kreisfreie Städte und Landkreise , und sind ebenso wie "Ferienheime" keine Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des Gesetzes (vgl. Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe). Für die nachfolgend genannten Zahlen ist Stichtag der 2. Dezember 2015. Zu 1.: Bezüglich der Unterbringung von Asylbewerbern in Schulen und Schulsporthallen wird auf die als Anlage 1 beigefügte Tabelle (Stand: 2. Dezember 2015) verwiesen. Belastbares Zahlenmaterial bezüglich der Unterbringung von Asylbewerbern in sonstigen Einrichtungen wie Freizeitzentren, Internaten bzw. Schülerwohnheimen und Schullandheimen etc. im Sinne der Fragestellung liegt der Landesregierung nicht vor. 3 Drucksache 6/1519Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 2.: Die angedachte Nutzung der Turnhallen des Schulteils Apolda der Staatlichen Beruflichen Schule Schwerstedt und der Regelschule "An der Fasanerie" Tonna für Flüchtlinge wird vorerst nicht umgesetzt. Angaben bezüglich der Unterbringung von Asylbewerbern in sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit (außer Schulen und Schulsporthallen) liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 3.: Der Landesregierung ist bekannt, dass bisher zehn Turnhallen zwecks Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen nicht zur Verfügung stehen. Zwei Förderschulzentren wurden an andere Standorte ausgelagert (Stand: 2. Dezember 2015). Bis auf die Sporthalle der Regelschule "Albert Schweitzer" in Saalfeld werden diese auch noch für längere Zeit für den Schulsport nicht zur Verfügung stehen. Nach vorliegenden Informationen sind bisher 1.116 Stunden Sportunterricht ausgefallen. Bei guten Witterungsbedingungen kann der Sportunterricht jedoch im Freien oder ansonsten in vorhandenen Ausweichobjekten stattfinden. Zu 4.: Eine Prognose zum voraussichtlichen Ausfall von Sportstunden kann nicht getroffen werden. Für die Dauer der Nutzung der Sporthallen zur Unterbringung der Flüchtlinge wird gemeinsam mit dem Schulträger nach geeigneten Ausweichobjekten gesucht. So lange es die Witterung zulässt, wird der Sportunterricht im Freien stattfinden. Zu 5.: Hierzu liegt der Landesregierung kein belastbares Zahlenmaterial vor. Zu 6.: In Thüringen werden keine in Betrieb befindlichen Krankenhäuser aufgrund der Aufnahme von Asylbewerbern aus der Nutzung für die stationäre medizinische Versorgung genommen. Soweit Krankenhausgebäude für die Unterbringung von Asylbewerbern umfunktioniert werden sollen, betrifft das Gebäude, die bereits vorher nicht mehr für die stationäre medizinische Versorgung benötigt wurden. Soziale Einrichtungen auf Grundlage des Thüringer Wohn- und Teilhabegesetzes oder Frauenhäuser sind von der Fragestellung nicht betroffen. Zu 7.: Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Zu 8.: Eine gemischte Nutzung von in Betrieb befindlichen Krankenhäusern, sozialen Einrichtungen auf Grundlage des Thüringer Wohn- und Teilhabegesetzes dahingehend, dass diese teilweise für ihre Zweckbestimmung und zum anderen Teil für die reine Unterbringung von Asylbewerbern genutzt würden, existiert in Thüringen nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 9.: Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verweisen. Lauinger Minister Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Seite 1 von 2 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 469 Schließung von Schulen und Sporthallen zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen Landkreis/kreisfreie Stadt Einrichtung Datum der Belegung Bemerkungen Landkreis Gotha Grundschule „Immertal“ Friemar/Schulsporthalle 08.09.2015 bis dato Seit 19.10.2015 findet Sportunterricht in der BBS Gotha statt. Landkreis Gotha Regelschule „Nessetal“ Warza/Schulsporthalle 08.09.2015 bis dato Der Unterricht wurde bis zum 25.10.2015 im Freien durchgeführt. Seit dem 26.10.2015 wurde der Unterricht in der Sporthalle der Grundschule Goldbach durchgeführt. Es ist zu Ausfall von Sportunterricht gekommen, jedoch nicht im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung, sondern aufgrund vom Ausfall der Lehrkraft für Sport. Landkreis Gotha FÖZ „August Trinius“ Waltershausen 11.09.2015 bis dato Auslagerung in FÖZ Gotha und Netzwerkschulen Landkreis Gotha Grundschule Wandersleben/Schulsporthalle 29.10.2015 bis dato Unterricht findet ab 09.11.2015 in der Sporthalle Seebergen statt. Stadt Eisenach Berufsschulzentrum „Ludwig Erhard“/Schulsporthalle 09.09. bis dato Die Sporthalle wird bis 15.12.2015 mit Flüchtlingen belegt sein. Der Sportunterricht des Beruflichen Gymnasiums ist in andere Sporthallen in Eisenach ausgelagert. Für die Klassen der Berufsschule, des Berufsvorbereitungsjahres und der Berufsfachschule fällt der Sportunterricht ersatzlos aus. Wartburgkreis Regelschule Tiefenort/Schulsporthalle 15.09.2015 bis dato Alle Flüchtlinge wurden am 01.12.2015 umverteilt. Die Sporthalle wird seit dem wieder für den Sportunterricht hergerichtet. Es wird angenommen, dass der Sportunterricht ab 07.12.2015 wieder regulär in der Sporthalle unterrichtet werden kann. In der Zeit der Unterbringung von Flüchtlingen gab es keinen Ausfall. Landkreis Saalfeld- Rudolstadt Regelschule „Albert Schweitzer“ Saalfeld/Sporthalle 07.09.2015 Sporthalle stand nach einem Tag wieder zur Verfügung Stadt Jena Bildungszentrum Jena- Göschwitz/Schulsporthalle 09.09.2015 bis dato Von den 58 Wochenstunden Sport am SBSZ Jena- Göschwitz werden derzeit sechs Wochenstunden durchgeführt. Diese sechs Wochenstunden decken den Seite 2 von 2 Sportunterricht im beruflichen Gymnasium ab. Kein akzeptables Ausweichobjekt vorhanden. Stadt Jena Ernst-Abbe-Gymnasium Jena/Schulsporthalle 08.09.2015 bis dato Ausweichobjekte vorhanden. Der Unterricht im Kurssystem (Klasse 11 und 12) wird voll gewährleistet. In allen anderen Klassen kommt es zu Kürzungen im Sportunterricht. Stadt Jena SBBS Gesundheit und Soziales Jena/Schulsporthalle 19.10.2015 bis dato Ausweichobjekt steht zur Verfügung, bedingte Kürzung im Sportunterricht erforderlich Stadt Nordhausen SBBZ Nordhausen/Schulsporthalle 31.08.2015 bis dato Ein Teil des Sportunterrichts findet in der Sporthalle einer anderen Schule statt. Eichsfeldkreis FÖZ Heiligenstadt 24.08.2015 bis dato Auslagerung der Schule nach Birkungen (Kl. 5-9), Klassen 1-4 an Schule in Heiligenstadt Stand: 2. Dezember 2015