17.12.2015 Drucksache 6/1531Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. Januar 2016 Landesförderung für den Rückbau des Gebäudekomplexes "Kulturhaus Merkers" (Krayenbergge meinde, Landkreis Wartburgkreis) Die Kleine Anfrage 644 vom 6. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Krayenberggemeinde beabsichtigt den Rückbau "Kulturhaus Merkers". Der Abriss soll nach Informati onen, die dem Fragesteller vorliegen, circa 530.000 Euro kosten. Das Vorhaben soll vom Freistaat mit rund 450.000 Euro gefördert werden. Nach dem Rückbau will ein privater Investor auf dem Grundstück eine großflächige Einzelhandelseinrich tung errichten. Hierfür will die Gemeinde das Grundstück für 85.000 Euro an den Investor veräußern. Die ser beabsichtigten Grundstücksveräußerung soll kein Vergabeverfahren vorausgegangen sein. Der Ver kaufspreis soll die Landesförderung mindern. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe fördert das Land mit welcher Zielstellung aus welchem Förderprogramm den Rückbau des Gebäudekomplexes "Kulturhaus Merkers"? 2. Weshalb muss die Gemeinde offenbar keinen Eigenanteil für die Maßnahme bereitstellen? 3. Welchen Einfluss hat der zu erzielende Verkaufserlös für das beräumte Grundstück an einen privaten Investor auf die nachgefragte Fördersumme? 4. Zu welchem Preis soll das beräumte Grundstück an einen privaten Investor veräußert werden? Wie wird dieser Preis begründet, mindert der Verkaufserlös doch die Landes förderung? 5. Wie bewertet die Landesregierung den Vorgang, dass der von der Gemeinde beabsich tigte Verkauf des beräumten Grundstücks offenbar nicht im Rahmen eines Vergabe verfahrens erfolgen soll? Wie erfolgte die Auswahl des potenziellen Investors? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Land beabsichtigt, den Rückbau des Kulturhauses in Merkers im Rahmen der Städtebauförderung mit 446.000 Euro Finanzhilfen aus dem landeseigenen Programm zur Anpassung an die besonders schwie rigen Prozesse des demografischen Wandels im ländlichen Raum zu fördern. Ziel ist es, den innerstädti K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1531 schen Missstand zu beseitigen und an gleicher Stelle durch Schaffung eines Lebensmittelmarktes die ört liche Daseinsvorsorge zu sichern. Zu 2.: Im Rahmen des Thüringer Landesprogramms zur Anpassung an die besonders schwierigen Prozesse des demografischen Wandels im ländlichen Raum sind städtebaulich begründete Rückbaumaßnahmen von dau erhaft leerstehenden Gebäuden in innerörtlich bedeutenden Lagen, die unmittelbar zur Vorbereitung einer Nachnutzung vorgenommen werden, möglich. Die Richtlinie lässt auch zu, dass in solchen Fällen auf den kommunalen Mitleistungsanteil verzichtet werden kann. Zu 3.: Der zu erzielende Verkaufserlös für das beräumte Grundstück an einen privaten Investor reduziert in glei cher Höhe die bewilligten Landesfinanzhilfen. Das hat zur Folge, dass die Gemeinde den Erlös an die Be willigungsstelle der Städtebauförderung zurückzahlen muss. Zu 4.: Die Veräußerung obliegt der Gemeinde im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nach Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 91 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Auch die Festlegung der Höhe des Verkaufspreises ist eine kommunale Angelegenheit. Nach Kenntnis der Landesregierung wurde der Verkaufspreis für das Grundstück als Festpreis vereinbart. Dieser betrug 90.000 Euro, was bei einer Grundstücksfläche von 5.930 Quadratmeter 15,18 Euro pro Qua dratmeter entspricht. Der Bodenrichtwert wurde durch die Gemeinde mit zwölf Euro pro Quadratmeter an gegeben. Zu 5.: Nach Auskunft der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde wurde der Grundstücksverkauf am 14. Septem ber 2015 abgeschlossen. Die Gemeinde Merkers hat zuvor umfassende Überlegungen zum Flächenver kauf und zu einer möglichen Ausschreibung angestellt. Das auf dem Grundstück befindliche Kulturhaus weist einen geschätzten Investitionsstau in Höhe von vier Millionen Euro auf. Hinzu kommen jährlich 30.000 Euro Betriebs- und Unterhaltungskosten. Die Zukunft die ses Gebäudes wurde mehrfach in den kommunalen Ausschüssen und im Gemeinderat diskutiert. Die Ge meinde hat sich letztlich entschieden, das Grundstück an einem Investor zu veräußern, der sich an die Ge meinde gewandt hatte und beabsichtigt, auf dem Grundstück bis zum Jahr 2017 einen Lebensmittelmarkt zu errichten. Das Vorhaben ist insofern gerade für ältere Menschen vor Ort wichtig. Aufgrund der umfassenden Vorüberlegungen der Gemeinde vor dem Verkauf des angesprochenen Grund stücks sieht die Rechtsaufsichtsbehörde keine Veranlassung, rechtsaufsichtlich einzuschreiten. Sie hat die Angelegenheit zum Anlass genommen, sich im Rahmen ihrer Beratungsfunktion im Hinblick auf den Ver kauf von kommunalen Grundstücken grundsätzlich zu äußern. Keller Ministerin