18.12.2015 Drucksache 6/1541Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. Januar 2016 Bundesförderung im Breitbandausbau Die Kleine Anfrage 613 vom 26. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Am 21. Oktober 2015 hat das Bundeskabinett ein Förderprogramm für den Breitbandausbau beschlossen. Nach Aussage des zuständigen Ministers Dobrindt wird mit den vorgesehenen Fördermitteln in Höhe von 2,7 Milliarden Euro die Grundlage gelegt, bis 2018 flächendeckend mindestens 50 Megabit/Sekunde in Deutschland zugänglich zu machen (vergleiche Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 117/2015). Dabei wird grundsätzlich eine 50-prozentige Förderung seitens des Bundes gewährt. Nach Vorstellungen des Bundes sollen die weiteren Kosten zu 40 Prozent durch das jeweilige Bundesland und durch einen zehn Prozent umfassenden kommunalen Eigenanteil erbracht werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Bundesministers Dobrindt, dass mit den zur Verfügung gestellten Fördermitteln ein flächendeckender Breitbandausbau mit mindestens 50 Megabit/Sekunde bis 2018 realisiert werden kann? Wenn nein, warum nicht? 2. Sieht sich die Landesregierung in der Lage, die vorgesehene Kofinanzierung zu leisten, die in der vorgelegten Richtlinie als Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln des Bundes für den Ausbau von Breitbandinternet genannt wird? Wenn ja, in welcher Höhe soll die Kofinanzierung nach derzeitiger Planung erfolgen? Wenn nein, warum nicht? 3. Ist nach Auffassung der Landesregierung anzunehmen, dass sämtliche bisher mit Breitband unterversorgte Kommunen den vorgesehenen Eigenanteil finanziell darstellen können? Wenn nein, ist der Freistaat Thüringen in der Lage die entsprechende Finanzierung zu tragen? 4. Welche konkreten Projekte plant die Landesregierung mit Hilfe des Bundesförderprogramms für Breitbandausbau zu finanzieren? In welcher prozentualen Höhe erfolgt bei den jeweiligen Projekten die Kofinanzierung? 5. Wie viele Gemeinden, Dörfer, Ortschaften und so weiter können mit den geplanten Fördermitteln voraussichtlich angeschlossen werden? 6. Wie viele Haushalte konnten in der Vergangenheit mit einer entsprechenden Fördersumme erschlossen werden? 7. Welche Übertragungstechnologien plant die Landesregierung zu welchen Anteilen mit Hilfe des Bundesförderprogramms für Breitbandausbau zu finanzieren? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1541 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 17. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Zwischen der Ankündigung des Bundes, ein eigenständiges Förderungsformat für den Breitbandausbau in Deutschland realisieren zu wollen, und dem tatsächlichen Inkrafttreten der Bundesrichtlinie ist eine erhebliche Zeit vergangen. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass für die Umsetzung von Ausbaumaßnahmen weitere Planungs- und Bauzeiten zu veranschlagen sind. Vor diesem Hintergrund erscheint aus Sicht der Thüringer Landesregierung die Realisierung eines Ausbauziels von flächendeckend mindestens 50 Megabit/Sekunde bis Ende 2018 als zweifelhaft. Anders als in der Fragestellung dargestellt, bedarf das Bundesprogramm keiner Kofinanzierung. Es kann allerdings mit Landesprogrammen kumuliert werden. Dafür können Mittel aus den Erträgen aus der Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen (DD II) herangezogen werden. Darüber hinaus sind auch notwendige Eigenanteile durch die kommunalen Akteure zu erbringen. Zu 3.: Auf Basis der der Landesregierung vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass ein Teil der bisher mit Breitband unterversorgten Kommunen den vorgesehenen Eigenanteil aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht wird darstellen können. Im Einzelfall soll geprüft werden, ob bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen eine Vollfinanzierung im Rahmen der Richtlinie möglich ist. Der erhöhte Fördersatz soll dann aus den oben genannten Mitteln der DD II finanziert werden. Zu 4. und 5.: Grundsätzlich entscheidet der Bund, das heißt das insoweit mit der Durchführung der Richtlinie beauftragte Breitbandkompetenzzentrum des Bundes, über die Gewährung von Zuwendungen nach der Bundesrichtlinie . Eine Förderung kann aber versagt werden, wenn die zuständige Landesbehörde einer Förderung widerspricht , weil sie den übergeordneten Zielen des Breitbandausbaus, insbesondere der Landesausbauplanung abträglich wäre. Es ist daher nur eine Vorlage von Anträgen zielführend, die bereits zuvor mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft abgestimmt wurden. Angesichts des kurzen Zeitablaufs seit Bekanntgabe der Bundesrichtlinie sind Aussagen über konkrete Projekte noch nicht möglich. Dies gilt insbesondere für die Frage der prozentualen Förderhöhe je Projekt sowie zur Zahl der zu fördernden Kommunen. Nach der Bundesrichtlinie liegt der Schwerpunkt der Förderung auf Maßnahmen, die mehrere Kommunen bis hinauf auf die Kreisebene umfassen. Es ist beabsichtigt, die aktuellen Rahmenbedingungen für die Förderung zunächst in den Landkreisen bekannt zu machen und die dortigen Akteure zu sensibilisieren. Im Anschluss sollen die kommunalen Gebietskörperschaften auf Grundlage von Teilziffer 3.3 der Bundesrichtlinie Beratungsleistungen in Auftrag geben, die als Basis für die Vorbereitung bzw. die Durchführung eines späteren Breitbandausbaus dienen werden. Zu 6.: Im Hinblick auf die Fördersumme ist zu berücksichtigen, dass mit den bisherigen Fördermitteln seit 2009 Projekte finanziert wurden, durch die nach dem jeweiligen Stand der Technik unterschiedliche Datenübertragungsraten realisiert wurden. Ein Rückschluss auf die Effizienz des Fördermitteleinsatzes durch eine Betrachtung der Relation zwischen Fördersumme und angeschlossenen Haushalten wäre vor diesem Hintergrund problematisch. Darüber hinaus schwanken die Kosten für die Erschließungen mit schnellem Internet zwischen den Thüringer Kommunen stark, von kostengünstigeren Erschließungen in urbanen Gebieten, die keine bisherige Landesförderung benötigen, bis hin zu ländlich geprägten Regionen, in denen eine wirtschaftliche Erschließung auch mit staatlicher Förderung schwer zu realisieren ist. Zu 7.: Siehe Antwort zu den Fragen 4 und 5. Tiefensee Minister