21.12.2015 Drucksache 6/1547Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Januar 2016 Gewalttätige Übergriffe auf Kinder in den Landeserstaufnahmestellen und Asylbewerberunterkünften des Freistaats Thüringen Die Kleine Anfrage 651 vom 6. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Presseberichten zufolge (vergleiche Freies Wort Suhl vom 30. Oktober 2015) wurde ein vierjähriges syrisches Kind in der Landeserstaufnahmestelle Suhl durch einen weiteren Bewohner der genannten Landeserstauf nahmestelle misshandelt und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Der Deutsche Frauenrat forderte aufgrund der allgemeinen Lage in den Asylbewerberunterkünften und Lan deserstaufnahmestellen: "In den Unterkünften muss Klarheit darüber hergestellt werden, dass Gewalt und sexuelle Übergriffe gegenüber Frauen und Kindern Straftaten sind und verfolgt werden."* Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den mutmaßlichen Beschuldigten eingeleitet? 2. Zu wie vielen Fällen von Gewalthandlungen gegen Kinder kam es bislang im Jahr 2015 in den Thüringer Landeserstaufnahmestellen und Asylbewerberunterkünften (bitte nach der jeweiligen Landeserstaufnah mestelle aufgliedern)? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Zusammenhang mit den in Frage 2 genannten Gewalthand lungen gegen Kinder eingeleitet (bitte nach Landeserstaufnahmestellen aufgliedern und die Art des Verfahrensabschlusses benennen)? 4. Erkennt die Landesregierung aufgrund des eingangs erwähnten Vorfalls in Suhl und ihr gegebenen falls vorliegender weiterer Erkenntnisse einen besonderen Handlungsbedarf zum Schutz von Kindern in Landeserstaufnahmestellen und Asylbewerberunterkünften vor gewalttätigen Übergriffen? Liegt ein Sicherheitskonzept vor beziehungsweise ist die Erstellung eines solchen geplant? 5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Schutz von Kindern vor gewalttätigen Über griffen in Landeserstaufnahmestellen sowie Asylbewerberunterkünften sicherzustellen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 18. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Die Ermittlungen sind noch nicht abge schlossen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Möller (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1547 Zu 2.: Vom 1. Januar 2015 bis 18. November 2015 wurden von der Thüringer Polizei 22 Straftaten (Gewaltkrimi nalität nach der Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie "einfache" vorsätzliche Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen und sonstige Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) zum Nachteil von Personen unter 14 Jahren in Asylbewerber und Gemeinschaftsunterkünften sowie Landesauf nahmestellen registriert. Eine Aufgliederung in die jeweilige Einrichtung ist nicht möglich. Eine in die zuständigen Landespolizeiinspektionen unterteilte Übersicht ist in der Anlage dargestellt. Zu 3.: Zu allen in der Antwort zu Frage 2 genannten Straftaten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Wei teren wird auf die Anlage verwiesen. Zu 4. und 5.: Die Thüringer Landesregierung ist selbstverständlich bestrebt, ein konfliktfreies Zusammenleben in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen zu gewährleisten, insbesondere auch um das Wohl der dort lebenden Kinder zu schützen. Daher existiert in den Landesaufnahmeeinrichtungen ein entsprechender Notfallplan, der unter anderem Sofortmaßnahmen im Fall einer gewaltsamen Auseinandersetzung vorsieht. So hat der eingesetzte Sicherheitsdienst sofort nach der Feststellung einer gewalttätigen Auseinandersetzung die Po lizei zu alarmieren, der alle weiteren Maßnahmen obliegen. Um Konfliktsituationen zu vermeiden, wird die Notwendigkeit der Verlegung von Störern geprüft und gege benenfalls die Verlegung veranlasst. Die Sicherheit der Bewohner der Landesaufnahmeeinrichtungen wird zudem durch einen privaten Wach schutz sichergestellt. Die Anzahl der Wachkräfte kann bei Bedarf erhöht werden, zum Beispiel infolge vor angegangener Konfliktsituationen. Vor allem die soziale Betreuung soll zu einem friedlichen Miteinander und zur Vermeidung von Eskalatio nen in den kommunalen Einrichtungen beitragen. Um dies zu unterstützen, erstattet das Land die Kosten für die Betreuung und Beratung der Asylbewerber in Form einer Sozialpauschale in Höhe von 31 Euro mo natlich je aufgenommenen Flüchtling. Im Zuge der Änderung der Thüringer Kostenerstattungsverordnung wurde die Sozialbetreuungspauschale rückwirkend zum 1. August 2015 auf 38 Euro und ab 1. Januar 2016 auf 46 Euro erhöht. Darüber hinaus werden alleinreisende Frauen sowohl mit Kindern als auch ohne Kinder sowie Familien in den Landesaufnahmeeinrichtungen nach Möglichkeit in besonders geschützten Bereichen oder in eigenen Familienhäusern untergebracht. Auch werden gegebenenfalls Räume zur Unterbringung von Frauen oder Familien genutzt, die sich in räum licher Nähe zum Wach- und zum Sozialbereich befinden. Nach Möglichkeit, wie etwa in Suhl, gibt es auf jeder Wohnetage der Gebäude einen Sozialdienst mit speziell ausgebildetem oder pädagogischem Fach personal, das für alle Fragen der Flüchtlinge während der Dienstzeiten erster Ansprechpartner ist und im Falle eines Übergriffes geeignete Maßnahmen ergreifen kann. Die Wachdienste sind entsprechend sensi bilisiert. Unbegleitete Minderjährige werden vom Jugendamt in Obhut genommen. Die Polizei schreitet im Rahmen der Gefahrenabwehr ein, wenn das Leben und die Gesundheit von Men schen bedroht und deren Sicherheit im erheblichen Maße eingeschränkt und gefährdet ist. Das gilt insbe sondere für Frauen und Kinder im Kontext von Gewalt, Unterdrückung und sexuellen Übergriffen. Ein Mig rationshintergrund spielt dabei keine Rolle. Für Asyl und Flüchtlingseinrichtungen werden durch die Polizei folgende präventive Maßnahmen durch geführt: • Verteilung des ProPKNotfallplakats in deutscher, englischer, französischer und arabischer Sprache, • Mehrsprachiger Flyer zum Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" mit Hinweis zu Dolmetscherleistungen, 3 Drucksache 6/1547Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode • kontinuierliche Beobachtung der Situation in den Gemeinschaftsunterkünften durch regelmäßige Kon takte mit dem Betreiberpersonal, • Einsatz des polizeilichen Kontaktdienstes Asyl, auch als Ansprechpartner für potenzielle Opfer. Dr. Poppenhäger Ministe Anlage** Endnote: * Vergleiche https://www.frauenrat.de/fileadmin/user_upload/infopool/informationen/dateien/2015-4/Frauen_auf_der_ Flucht-29Sep15_final.pdf (Seite 3). ** Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Druck sachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. tu0)tuc 4: 00~4-,Co0103-D4:0L0)-c0tuc0)c:3tu0)c LlJ 00~(001tu.04:00)-c0tuc0)ctuCocUi 0000)010).04:00,-c0tuc0c:3tu0)cUi ctuctu:3tu~0ctu0cEw ctuc1-tuDtu -octu0cDEUi 0ctututuctutu> ctuc1..tutu tctu0c:321—Ui ctuc1-tu:3tu -oc0)0cD2Ui ctuc1-.tuDtu 13ctu0c21..Ui 00~Co010).04:0tot-c0tuc0cDtutucUi ctuc6.tu:3tuctu0cD21-w ctuc6.tutu13ctu0c26.Ui 00~Co010).04:0(0)-c0tuc0ctutucUi ctuctuDtuctu0c:321-Ui ctuc1-~tu:3tuctu0c:324.-Ui (9(9-34.‘,(0)-c0tuc0c:3tutucUi ctuc4—tu:3tu~0ctu0c:32Ui ctuc4—tu:3tu-Dctu0c:32Ui ctuc4.-tu:3tu -octu0c:32Ui ctuc4-tu:3tu -octu0c:324.-Ui ctuc4-tu:3tu~0ctu0c:32Ui ctuc4.-tu:3tu -Dctu0c:324—Ui ctuc4-tu:3tu ~0ctu0c:324—Ui (9Cotu(01~—4-tu0~c4-.tu~0cc0>.00:3tu4—.04.-tutu:3xtutu4—tu4-tu-c0tutu00)c0Co (9CoCo01(~‘14-;tu0~0tu.00(13tu4.—00)c:3tu4-.0)tu0.C (9Co‘1~01016.tu0~tu.00‘0tu1-4--tu00)c0tutu.00c:3tututu04-‘0tu04—tu(9 (9Co4-.z0).04:(0J4.-.4-tu0~c4-.tu13c4--0>0c:3ctu1tutu:3xtututu0(00)c0.0-c>(Ui (9CoCo01014--tu0.4).00tu.001:1‘tutu4.-00c:3tu4-tu)4tu0-4—‘0 (9CoCo0101tu0-.4).00tu-c0tu4--00)c:3tu6.tu>tu0-4—‘0 (9CoCo01014—tu0~4)0tu.00‘tu0)4-00)c:3tu4-tutu0-4--‘0 (9CoCo0101tu0.4).00tu.00N‘tu(06.00c:31:1tu4--tu>4—tu04-‘0 (9CoCo01014-tu0~4).00tu-c0Id‘tu(06.00c:3Idtutu>4.-tu04-‘0 (9CoCo01044-;tu0~4).00tu3:0Id‘tu00c:3Idtututu04-.‘0 (0(9Co01016.tu0.tu0‘0tu1-4—tu0COc0tutu.00c:3Idtututu04-‘0tu.004-.0tu(9 (0(9CoCo014-tu0~0Id‘tu00c:3Idtutu4-tu06.‘0 (0(9CoCo01014-tu0~0Id‘tu0)00cZIdtututu0.4--0 (0(9Co01014--tu0~tu.00t‘0tu4-tu00)c0COtu.00c:3Ntutu>4-tu04-‘0tu.004--ctu(9 (0(9CoCo01046.tu0.4).00tu.00Idtu4.-00c:3Idtu4-.tutu0.‘0 (0(9CoCo(-‘3(-‘14.-tu0.4).00tu0Id‘tutu4—00c:3Id0)4-tu>tu04-.‘0 (0(9CoCo01014--tu0~ci,0tu.00Idtu4-00c:3Idtu4-tutu04-.‘0 (0(9CoCo01014—tu0~4).00tu.00Id‘tutu4-00c:3Idtu4-.tutu04-‘0 (0(9CoCo01014—tu0.4).00tu.00Id‘tu0)4-00c:3Idtutu>4-tucl4-‘0 (0(9CoCo(-‘4014—.tu0.4).00tu.00Id‘tu0)4-00c:3Idtutu>4-tu04-‘0 (0(9CoCo01014-.tu0.4).00tu.00Id‘tu(06.00c:3Idtu6.tu>4.-tu04-‘0 tu0 (0(-9Co(-‚34-.tu0-.0c:3.00~0tu(0 c c tu tu tu tu ~ - t t t t t ~ ~ t u t u $ $ 2 ~ € € ~ _ _ _ _ t u D Z Z D ~ c ~ 4 - - 4 - - tu tu .c .C .c .c ~2 ‘t t t t ‘t tu tu tu tu 0 0 0 ~ 0 0 tu tu ‘0 Ui Ui W Ui Ui(9(9 (9(9 (9 (9 (9 - ‚ — ‚ Z Z Co Co Co Co Co Co .0tu 0 .0 .0 . 0~ 0~ 0~ 0~ 0 .0 .0 .0 .0 .0 . 0_ 0 . 0~ 0~ 0 . 0~ 0 .0 . 0~ ( 0 j j j . j . j . j ~ ~-3