29.12.2015 Drucksache 6/1563Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. Januar 2016 Ausbau der Engstelle auf der Landesstraße (L) 1085 in Neumühle Die Kleine Anfrage 660 vom 12. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Wer im Landkreis Greiz auf der L 1085 unterwegs ist, muss sich mitten in der Ortslage Neumühle/Elster durch ein Nadelöhr manövrieren, mit dem die Bewohner dort leider seit Jahrzehnten schon leben müssen. Die Engstelle auf der Hauptstraße erlaubt weder Fußweg noch normalen Begegnungsverkehr. Nur mit äußerster Vorsicht testen sich Kraftfahrer und Passanten durch das Nadelöhr, dass darüber hinaus von zahlreichen Lastkraftwagen und Bussen passiert werden muss. Die Pläne zum Ausbau der Engstelle liegen seit dem Jahr 2002 in der Schublade. Die Eigentumsverhältnisse im entsprechenden Streckenabschnitt sind geklärt , doch die Gemeinde ist vom zuständigen Straßenbauamt immer wieder vertröstet worden. Ich frage die Landesregierung: Ist der Ausbau der Eng- und Gefahrenstelle der L 1085 in der Ortslage Neumühle/Elster in die Investitionsvorhaben des Straßenbaus Thüringens für das Jahr 2016/2017 eingereiht? a) Wenn ja, für welchen Zeitraum ist dieses Bauvorhaben vorgesehen? b) Wenn nein, was verhindert den nunmehr überfälligen Straßenausbau der Eng- und Gefahrenstelle? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 23. Dezember 2015 (Eingang: 29. Dezember 2015) wie folgt beantwortet: Zu a: Derzeit ist für den genannten Straßenabschnitt kein Bauvorhaben vorgesehen. Zu b: Es handelt sich hier nicht um eine Gefahrenstelle. Die genannte Engstelle der L1085 ist ordnungsgemäß ausgeschildert und hinsichtlich des Verkehrsunfallgeschehens auch nicht auffällig. Im Zusammenhang mit der Brückenerneuerung über die Elster im Jahr 2006 war ursprünglich vorgesehen, den betreffenden Abschnitt der Ortsdurchfahrt Neumühle mit auszubauen und das hierfür erforderliche Baurecht auf dem Weg einer Plangenehmigung zu erlangen. Da dies u. a. wegen der zu erfüllenden Anforderungen an den Gewässerschutz und wegen nicht zu erlangender Bauerlaubnisse der Anlieger damals nicht gelang, wurde die Planung für diesen Abschnitt eingestellt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1563 Eine Neuaufnahme der Planung mit anschließend erforderlichem Planfeststellungsverfahren ist wegen des hiermit verbundenen hohen Aufwands für Planung und Bau derzeit nicht vorgesehen. Im Frühjahr dieses Jahres wurde in Abstimmung mit der Gemeinde eine Deckenerneuerung vorgenommen, so dass die Fahrbahn für die nächste Zeit den verkehrlichen Ansprüchen genügt. Insofern wird aktuell kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär