30.12.2015 Drucksache 6/1566Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Januar 2016 Beratungstätigkeiten von Prof. Joachim Jens Hesse für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Die Kleine Anfrage 619 vom 4. November 2015 hat folgenden Wortlaut: In dem Online Artikel "Rot-Rot-Grün macht mit der Gebietsreform ernst" (DIE WELT, 23. Juni 2015) wird der Berliner Prof. Joachim Jens Hesse als Berater der Lenkungsgruppe zur Erarbeitung von Vorschlägen bezüglich der Thüringer Gemeinde- und Gebietsreform genannt. Die Lenkungsgruppe wird von Herrn Udo Götze, dem Staatssekretär für Inneres und Kommunales, geleitet und setzt sich des Weiteren aus mehreren Staatssekretären, Vertretern der Regierungskoalition sowie der Kommunen und dem Rechnungshofpräsidenten Dr. Hans Walter Sebastian Dette zusammen. Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Jens Hesse ist nach dem oben benannten Artikel der einzige externe Berater. Wir fragen die Landesregierung: 1. Seit wann besteht das Beraterverhältnis zwischen Prof. Dr. Joachim Jens Hesse und dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales? 2. Gibt es einen vertraglich vereinbarten Zeitraum für das Beschäftigungsverhältnis, wenn ja, welchen? 3. Welche Vergütung sieht der Honorarvertrag für die Beratertätigkeit von Prof. Dr. Joachim Jens Hesse vor? 4. Welche konkreten inhaltlichen Gegenstände sind in der vertraglich vereinbarten Beratertätigkeit von Prof. Dr. Joachim Jens Hesse und dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales festgehalten? 5. Gibt es weitere Beratungstätigkeiten, neben dem Sachbereich der Thüringer Gemeinde- und Gebietsreform , die Prof. Dr. Joachim Jens Hesse für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales erbringt? 6. Gab es im Vorfeld eine öffentliche Ausschreibung für die Beratertätigkeit für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales bezüglich der Gebietsreform? 7. In welcher Höhe (Stunden pro Woche) liegt der durchschnittliche Arbeitsumfang von Prof. Dr. Joachim Jens Hesse im Zuge seiner Tätigkeit für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Voigt und Gruhner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1566 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 30. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Beraterverhältnis zwischen den genannten Beteiligten ist zum 12. Juni 2015 geschlossen worden. Zu 2.: Der Vertrag, der kein Beschäftigungs-, sondern ein Beratungsverhältnis beinhaltet, sieht keinen konkreten Zeitraum vor, sondern endet mit der Vorlage eines Abschlussberichts nach kabinettreifer Vorlage des Entwurfs eines Vorschaltgesetzes zur Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform im Jahr 2016. Zu 3.: Die vertragliche Vereinbarung sieht vor, dass Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Jens Hesse nach Tagessätzen bezahlt wird. Zu 4.: Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Jens Hesse begleitet unter Beiziehung des von ihm geleiteten Internationalen Instituts für Staats- und Europawissenschaften als unabhängige wissenschaftliche Kraft beratend und gutachterlich den Prozess der Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform in Thüringen. Die Leistungen umfassen insbesondere: a) die Erarbeitung eines im Verlauf des Jahres 2015 durch die Landesregierung vorzulegenden kommunalen Leitbilds "Zukunftsfähiges Thüringen" beratend und gutachterlich zu unterstützen, b) die Erarbeitung eines Vorschaltgesetzes zur Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Debatte zum Leitbild beratend und gutachterlich zu unterstützen, c) die Vorbereitung eines gestuften Neugliederungsverfahrens, in dem freiwilligen gebietlichen Veränderungen Vorrang eingeräumt wird (Freiwilligkeitsphase), beratend und gutachterlich zu unterstützen, d) die Durchführung einer Aufgabenkritik im Hinblick auf eine Kommunalisierung von Landesaufgaben bzw. Übertragung von Aufgaben der Kreisebene auf die Gemeindeebene und umgekehrt beratend und gutachterlich zu unterstützen sowie e) die Konzeption eines Netzes von Bürgerservicebüros und deren räumliche Verknüpfung mit Institutionen sozialer Infrastruktur im Rahmen der Neugliederungen beratend zu unterstützen. Zu 5.: nein Zu 6.: Die Beauftragung der Beratungstätigkeit erfolgte unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen gemäß § 3 Abs. 5 Buchst. h und l VOL/A im Wege der freihändigen Vergabe. Zu 7.: Herr Prof. Dr. Hesse hat am 10. Dezember 2015 eine Abrechnung über 19 Manntage übermittelt. Insofern liegt die Beratungstätigkeit unter einem Manntag pro Woche Dr. Poppenhäger Minister _GoBack