30.12.2015 Drucksache 6/1572Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. Januar 2016 Ortseinfahrt Niedersachswerfen Landesstraße (L) 1037 Die Kleine Anfrage 674 vom 19. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Die L 1037 mündet am Ortseingang Niedersachswerfen in die Northeimer Straße. Diese Straße ist für die ortsansässigen Schüler wichtig, da diese die Straße zweimal überqueren müssen, um zu ihrer Schule zu kommen. Leider halten sich einige Kraftfahrzeugfahrer nicht an die ab dem Ortsschild geltende Höchstge schwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde. Für Personen, insbesondere für die Schüler, stellt dies ein er hebliches Gefahrenpotenzial dar. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist das Kraftfahrzeugaufkommen an Wochentagen? 2. Wie viele Kraftfahrzeuge wurden im Jahr 2014 bis Oktober 2015 mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Kraftfahrzeugaufkommen auf der Landesstraße (L) 1037 beträgt auf dem Abschnitt zwischen der Bun desstraße (B) 4 in Niedersachswerfen und dem Abzweig L 2067 in Woffleben werktags (von Montag bis Samstag) im Jahresdurchschnitt 3.649 Kfz/24 Stunden, davon 76 Fahrzeuge des Schwerverkehrs, (Quel le: Straßenverkehrszählung 2010). Im angefragten Zeitraum wurde durch die Polizei im in Rede stehenden Straßenabschnitt über insgesamt 34 Stunden und 45 Minuten Geschwindigkeitsmesstechnik zum Einsatz gebracht. In diesem Zeitraum durch fuhren 3.079 Fahrzeuge die Messstelle. Bei 106 Fahrzeugführern wurden Geschwindigkeitsüberschreitun gen festgestellt. Davon wurden 98 Betroffene verwarnt. Gegen acht Betroffene wurde ein Bußgeldbescheid erlassen. Die Beanstandungsquote liegt mit 3,4 Prozent unter der bei anderen Messstellen festgestellten durchschnittlichen Beanstandungsquote von fünf bis acht Prozent. Dr. Poppenhäger Minister K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales