30.12.2015 Drucksache 6/1573Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. Januar 2016 Gemeinden und Landkreise ohne Haushaltssatzung zum 31. Oktober 2015 Die Kleine Anfrage 670 vom 18. November 2015 hat folgenden Wortlaut: § 57 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung regelt, dass die kommunalen Haushaltssatzungen bis einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden sol len. Entsprechend dieser Sollvorschrift müssten die kommunalen Haushaltssatzungen 2015 bis spätes tens 30. November 2014 beschlossen und anschließend den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vor gelegt worden sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Thüringer Gemeinden und Landkreise haben zum 31. Oktober 2015 noch keine gültige Haus haltssatzung für 2015 (bitte Einzelaufstellung)? 2. Welche der nachgefragten Gemeinden und Landkreise haben wann einen Beschluss zur Haushaltssatzung 2015 gefasst, deren Haushaltssatzung 2015 die zuständige Rechtsaufsicht aber noch nicht gewürdigt oder genehmigt hat (bitte die Gründe dafür aufführen)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf Grundlage der vierteljährlichen Berichterstattung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zum Stand 30. September 2015. Danach haben alle Landkreise und kreisfreien Städte eine gültige Haushaltssatzung. Die Angaben für die kreisangehörigen Gemeinden können den in der Anlage beigefügten Übersichten ent nommen werden. Dr. Poppenhäger Minister Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Land tagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachen nummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales