30.12.2015 Drucksache 6/1574Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. Januar 2016 Verbot von "Sturm 18 e.V." Die Kleine Anfrage 671 vom 18. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Medienberichten zufolge wurde der Verein "Sturm 18 e.V." vom Hessischen Innenministerium verboten (faz. net vom 29. Oktober 20151). Dem hessischen Landesamt für Verfassungsschutz sowie der hessischen Po lizei lagen demnach hinreichende Erkenntnisse vor, die ein Verbot begründeten. Laut Internetauftritt des Vereins gibt beziehungsweise gab es Regionalverbände in Thüringen in Erfurt, Gera, Jena und Leinefelde2. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Regionalverbände von "Sturm 18 e.V." in Thüringen vor? 2. Mit welchen Aktivitäten trat "Sturm 18 e.V." in der Vergangenheit in Thüringen in Erscheinung? 3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über Verbindungen von (nun ehemaligen) Mitgliedern von "Sturm 18 e.V." zur NPD oder anderer rechtsextremer Parteien oder Organisationen vor? Wenn ja, wel cher Art, mit welchen regionalen Bezügen und wie werden diese gegebenenfalls eingeschätzt? 4. Welche Erkenntnisse lieferten Thüringer Behörden im Zusammenhang mit dem Verbotsverfahren in Hessen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung sind keine Ortsgruppen oder Regionalverbände des "Sturm 18 e.V." bekannt. Mit der Nennung von Thüringer Ortsgruppen auf der Homepage http://sturm18.de sollte vermutlich eine flächen deckende Ausbreitung des Vereins suggeriert werden, die tatsächlich insbesondere in Thüringen nicht existiert hat. Zu 2.: Aktionen des Vereins selbst waren in Thüringen nicht zu verzeichnen. Ein Vereinsmitglied ist als Einzelperson in der Vergangenheit in Thüringen mehrfach durch staatsschutzrelevante Aktivitäten in Erscheinung getreten. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1574 Zu 3.: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 4.: Die Thüringer Polizei war durch zwei Erkenntnisanfragen des Landeskriminalamtes Hessen in die Prü fungshandlungen zum vereinsrechtlichen Verbotsverfahren des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport eingebunden und hat Informationen zu insgesamt zehn Personen an das Landeskriminalamt Hes sen weitergegeben. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: 1 Vergleiche http://www.faz.net/aktuell/rheinmain/rechtsextremistischervereinsturm18verboten13882459.html, ab gerufen am 17. November 2015. 2 Vergleiche https://logr.org/sturm18/kontakt/ortsqruppen/deutschland/, abgerufen am 17. November 2015.