30.12.2015 Drucksache 6/1575Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. Januar 2016 Bedarfszuweisungen zur Haushaltskonsolidierung gemäß § 24 Abs. 2 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) für die Stadt Nordhausen Die Kleine Anfrage 675 vom 19. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Bedarfszuweisungen können kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten sowie Landkreisen zur Durchführung der Haushaltskonsolidierung gewährt werden, wenn deren Haushalt in einem überschauba ren und planbaren Zeitraum (Konsolidierungszeitraum) so konsolidiert wird, dass diese ohne weitere Hilfen aus dem Landesausgleichsstock finanziell wieder handlungsfähig sind und damit eine dauerhafte Verbes serung der Haushaltssituation erreicht wird. Nach meiner heutigen Information liegt der Stadt Nordhausen weder ein Bescheid vor noch weiß man wann mit einer Zahlung gerechnet werden kann. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann kann die Stadt Nordhausen mit einem positiven Bescheid rechnen? 2. Wann wird die Zahlung nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 ThürFAG vorgenommen? 3. Welche Städte oder Gemeinden haben auch noch keinen Bescheid und keine Zahlung erhalten? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Mit Bescheid vom 9. Dezember 2015 hat das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Bewilligungs behörde der Stadt Nordhausen nach Anhörung des Beirates für kommunale Finanzen eine Bedarfszuwei sung in Höhe von 2.714.719 Euro bewilligt. Zu 2.: Gemäß Ziffer A.4.7 der VV-Bedarfszuweisungen erfolgt die Auszahlung der Bedarfszuweisungen in der Re gel nach Bestandskraft des Bewilligungsbescheides. Zu 3.: Zum Stichtag 9. Dezember 2015 war über 25 Anträge noch nicht abschließend entschieden worden. Dies betrifft die Städte Kranichfeld, Blankenhain, Greiz (zwei Anträge), Arnstadt, Schkölen, Oberhof, Tanna, Lau K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1575 scha und Bad Langensalza sowie die Gemeinden Troistedt, Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, Wölfis (drei An träge), Wildenspring, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt, Reinsdorf, Ringleben, Piesau, Heideland, Bucha und außerdem den Landkreis Nordhausen. Dr. Poppenhäger Minister