05.01.2016 Drucksache 6/1579Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. Januar 2016 Finanzierung von Maßnahmen gegen den Links- und Rechtsextremismus im Rahmen des "Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit " - Teil II Die Kleine Anfrage 625 vom 4. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Aus mehreren Antworten der Landesregierung zur Finanzierung von Maßnahmen gegen den Links- und Rechtsextremismus im Rahmen des "Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit " (vergleiche Kleine Anfrage 370 des Abgeordneten Henke, Kleine Anfrage 445 des Abgeordneten Rudy) ging nach Auffassung des Fragestellers hervor, dass aus Landesmitteln mutmaßliche linksextremistische Organisationen gefördert werden und dass im Rahmen des oben genannten Landesprogramms eine Überprüfung der Zuwendungsempfänger auf ihre Verfassungstreue erst beim Vorliegen von begründeten Zweifeln vorgenommen wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Zuwendungsempfänger haben im Jahr 2015 Landesmittel gemäß der Richtlinie des "Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit" Nr. 2.1, Nr. 2.3 und Nr. 2.4 erhalten beziehungsweise werden Landesmittel aus diesem Programm im Jahr 2016 erhalten (bitte nach Jahresscheiben und den einzelnen Projekten mitsamt einer Kurzbeschreibung des Projektinhalts sowie den Zuwendungsempfängern mit dem Ort ihres Hauptsitzes aufschlüsseln sowie jeweils angeben, wo das Projekt durchgeführt wurde und ob es sich gegen Links- oder Rechtsextremismus richtete)? 2. Welche Finanzmittel des Haushaltstitels 537 72, FZ 141 im Landeshaushaltsplan 2015 (Einzelplan 04) sowie im Entwurf des Doppelhaushalts 2016/2017 (Einzelplan 04) des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport werden für das "Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit" veranschlagt? Werden mit der Zahlung dieser "Reisebeihilfe" Fahrten von Schülern zu Demonstrationen bezahlt? Wenn ja, zu welchen (bitte den Demonstrationsanlass, den Demonstrationsort, das Demonstrationsdatum und die Anmelder der Demonstrationen [mitsamt der Organisationszuordnung] aufführen)? 3. In welcher Höhe wird der Haushaltstitel 685 72, FZ 129 im Landeshaushaltsplan 2015 (Einzelplan 04) sowie im Entwurf des Doppelhaushalts 2016/2017 (Einzelplan 04) des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport für Projekte im Rahmen des "Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit" veranschlagt? Welche Finanzmittel bekommen dabei Projekte gegen Rechtsextremismus ? Welche Finanzmittel erhalten Projekte gegen Linksextremismus? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1579 4. Bis wann wird die im Koalitionsvertrag vorgesehene Neuausrichtung des bestehenden "Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit" zu einem Programm gegen "Neonazismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islamfeindlichkeit und Homophobie" vorgenommen? 5. Wird das neu ausgerichtete Landesprogramm (siehe Frage 4) die Förderung von Projekten gegen alle Spielarten des politischen Extremismus umfassen? Wenn nein, warum nicht? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 4. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nummer 2.1: Die Landratsämter Saale-Orla-Kreis, Hildburghausen, Sonneberg, Saalfeld-Rudolstadt, Unstrut-Hainich- Kreis, Weimarer Land, Kyffhäuserkreis, Sömmerda, Wartburgkreis, Saale-Holzland-Kreis, Eichsfeld, Gotha, Ilm-Kreis, Schmalkalden-Meiningen, Nordhausen und Altenburger Land sowie die kreisfreien Städte Weimar, Erfurt, Gera, Jena und Eisenach erhielten diesbezügliche Mittel unter dem Projekttitel "Lokaler Aktionsplan". Der Projektinhalt lautet: "Lokale Aktionspläne sind konkrete, vor Ort ausgearbeitete und umgesetzte Konzepte , die Vielfalt, Toleranz und Demokratie stärken sollen. Hierbei arbeiten die Kommune und die lokalen Akteure der Zivilgesellschaft eng zusammen. Jede demokratiefeindliche Aktion findet an einem konkreten Ort statt und fordert die lokalen Akteure zu Reaktionen heraus. Die Kommune ist daher der entscheidende politische Ort, an dem Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit gelebt wird. Kommunale Akteure aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft für ein solches Handeln zu befähigen, ist ein zentrales Ziel des Thüringer Landesprogramms." Die lokalen Aktionspläne richten sich nicht ausdrücklich gegen Links- bzw. Rechtsextremismus . Nummern 2.3 und 2.4: Die erbetenen Angaben können der Anlage entnommen werden. Eine Förderung von Zuwendungsempfängern im Jahr 2016 kann erst nach dem Beschluss des Landeshaushalts und bei tatsächlicher Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln erfolgen. Zu 2. und 3.: Es werden keine Finanzmittel im Sinne der Fragestellung veranschlagt. Zu 4.: Der Zeitplan sieht vor, die Überarbeitung des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit im Jahr 2016 zu diskutieren und anschließend zu beschließen. Zu 5.: Das neu ausgerichtete Landesprogramm wird das Ergebnis des Diskussionsprozesses der dazu einzurichtenden Arbeitsgruppe sein. Diesem Ergebnis kann an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden. Dr. Klaubert Ministerin Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden.