05.01.2016 Drucksache 6/1582Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Januar 2016 Kosten für die Überwachung des Erdfalls Tiefenort Die Kleine Anfrage 666 vom 18. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Südthüringer Zeitung vom 17. November 2015 enthält einen Bericht über eine Kreisvorstandssitzung der SPD des Wartburgkreises, auf der eine mögliche Übertragung der Kosten für die Überwachung des Erdfalls Tiefenort vom Freistaat Thüringen auf die Gemeinde diskutiert und kritisiert worden sei. Zitiert wird darüber hinaus der Vorsitzende des Erdfallhilfevereins im Zusammenhang mit neuen Überwachungsverfahren der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie: "Es kann nicht sein, dass Kosten der Überwachung des Erdfalls der Gemeinde angelastet werden, da die gewonnenen Erkenntnisse der Forschung und damit der Allgemeinheit dienen." Ich frage die Landesregierung: 1. Entspricht es den Tatsachen, dass der Freistaat Thüringen die eingangs beschriebene Kostenübertragung plant? Wenn ja, wie wird diese begründet? 2. Um welche neuen Überwachungsverfahren der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, neben den bewährten, handelt es sich? 3. Wie hoch ist der bisherige Kostenumfang für das Überwachungssystem seit seiner Installierung und welche weiteren Kosten werden für welche Zeiträume prognostiziert? 4. Wer sollte nach Auffassung der Landesregierung künftig die Kosten tragen und wie wird die Antwort begründet? 5. Welche Finanzierungsquellen stehen dem Land beziehungsweise gegebenenfalls der Gemeinde zur Verfügung? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Ja. Das von der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) konzipierte, errichtete und auf freiwilliger Basis aus Landesmitteln finanzierte Überwachungssystem am Erdfall in der Frankensteinstraße in K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Müller (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1582 Tiefenort besteht aus einem Frühwarn- und einem Beobachtungssystem. Das Frühwarnsystem ist der Gemeinde bereits im April 2011 zur dauerhaften Nutzung übergeben worden. Nach Fertigstellung und abgeschlossener Erprobung des Beobachtungssystems ist nunmehr auch dessen Übergabe an die Gemeinde vorgesehen. Sie soll voraussichtlich mit Beginn des Jahres 2017 erfolgen. Damit ist auch eine Übertragung der für den Betrieb des Systems anfallenden Kosten verbunden. Das komplexe System dient - neben der Überwachung des Erdfalls und seiner weiteren Umgebung - vor allem der Warnung der Bevölkerung im Ereignisfall einschließlich der automatischen Information der zuständigen Behörden und Leitstellen über digitale Medien. Der Thüringer Rechnungshof hatte in einem Prüfbericht festgestellt, dass zwar die Entwicklung von Systemen zur Erdfallbeobachtung und die Erarbeitung entsprechender Handlungsempfehlungen durch die TLUG gerechtfertigt sind, der dauerhafte Betrieb derartiger Systeme jedoch keine Landesaufgabe darstellt. Zu 2.: Das zum Zeitpunkt des Erweiterungsbruches am Erdfall im Jahr 2010 bereits bestehende Frühwarnsystem wurde durch die TLUG ergänzt und erweitert. Es besteht aus mehreren, im unmittelbaren Einwirkungsbereich gelegenen Erdfallpegeln mit angeschlossenen akustischen und optischen Warneinrichtungen (Sirene , Rundumleuchte). Zusätzlich wurde ein redundant angelegtes Beobachtungssystem entwickelt und aufgebaut, um nicht auszuschließende weitere Bewegungen im Untergrund möglichst frühzeitig erkennen und entsprechend reagieren zu können. Dieses System besteht aus Wegaufnehmern an den Erdfallpegeln, Dreifach-Extensometern , Erschütterungsmessstellen in Bohrlöchern, Mikrophonen, einer Webcam, Grundwassermessstellen sowie einem Senkungsmessnetz. Zu 3.: Für die Installation des gesamten Überwachungssystems hat der Freistaat finanzielle Mittel in Höhe von 1,1 Millionen Euro als freiwillige Leistung bereitgestellt. Für den Dauerbetrieb des Beobachtungssystems einschließlich notwendiger Reparaturen sind bisher jährliche Kosten zwischen 23.000 Euro und 40.000 Euro angefallen. Die TLUG wird das System bei derzeitiger Haushaltsplanung voraussichtlich bis Ende 2016 weiter betreiben können. Der Gemeinde wurde zugesagt zu prüfen, ob künftig eine Kofinanzierung durch die TLUG möglich ist, soweit aus dem Dauerbetrieb ein Nutzen für die Allgemeinheit abgeleitet werden kann. Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 5.: Gemäß der in der Antwort zu Frage 1 wiedergegebenen Auffassung des Thüringer Rechnungshofs ist eine dauerhafte Finanzierung des installierten Überwachungssystems aus Landesmitteln ausgeschlossen. Konkrete Förderprogramme der Landesregierung zur Finanzierung von Ausgaben der Gemeinde für die Überwachung des Erdfalls bestehen nicht. Unabhängig davon stehen Gemeinden im Allgemeinen als Finanzierungsquellen die eigenen Einnahmen, insbesondere die kommunalen Steuereinnahmen sowie nicht zweckgebundene Zuweisungen zur Verfügung. In Vertretung Möller Staatssekretär