07.01.2016 Drucksache 6/1595Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Januar 2016 Baumängel beim Justizzentrum Gera Die Kleine Anfrage 683 vom 25. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Justizzentrum Gera sind das Verwaltungsgericht, das Landgericht, die Staatsanwaltschaft sowie Teile des Amtsgerichts und die Sozialen Dienste der Justiz untergebracht. Seit seiner Eröffnung im Jahr 2010 wurden gravierende Baumängel festgestellt: "Sie reichten von feuchtem Estrich über Schimmel und belasteter Luft durch Spachtelmasse bis hin zur Entdeckung, dass der Einbau einer Brand-Alarmanlage vergessen worden war."* Berichten des MDR zufolge gefährdet mittlerweile das Gewicht der Papierakten die Standsicherheit eines der Gebäude des Justizzentrums Gera. Daher sei ein Umzug von zwei Abteilungen der Staatsanwaltschaft in ein anderes vom Land angemietetes Gebäude notwendig. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Baumängel wurden am Justizzentrum Gera seit seiner Eröffnung im Jahr 2010 festgestellt? 2. Welche Kosten wurden dem Land seit dem Jahr 2010 durch die Beseitigung der Baumängel aus Frage 1 verursacht? 3. Wann wurde die Gefährdung der Standsicherheit eines der Gebäude des Justizzentrums Gera festgestellt? 4. Wann wurden die Mitarbeitenden im Justizzentrum Gera von der Gefährdung der Standsicherheit in Kenntnis gesetzt? 5. Welche Kosten entstehen durch den Umzug von zwei Abteilungen der Staatsanwaltschaft aufgrund der festgestellten Gefährdung der Standsicherheit in einem der Gebäude? 6. Welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind aufgrund der seit dem Jahr 2010 festgestellten Baumängel bei den Bediensteten des Justizzentrums Gera aufgetreten? 7. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Baumängel am Justizzentrum Gera zu beseitigen (bitte auch angeben, bis wann welche Baumängel behoben werden) um die Gesundheit der Bediensteten zu schützen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1595 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Justizzentrum Gera ist auf sieben Gebäude verteilt. Baumängel wurden in drei der vier Ende 2009 von einem Investor gemieteten Gebäuden festgestellt. Anzuführen sind Probleme mit der Raumluft, dem Brandschutz und der Deckentraglast. Die Probleme mit der Raumluft hatten ihre Ursache zunächst in dem für Neubauten typischen Geruchsbild , was auch in mehreren Gutachten der Unfallkasse Thüringen, die vermehrtes Lüften empfahl, bestätigt wurde. Als die Beschwerden der Mitarbeiter nicht nachließen, wurde in 2012 ein Institut für Innenraumdiagnostik beauftragt, die vier von dem Investor gemieteten Häuser auf Geruchsquellen und gesundheitlich relevante Stoffe zur Klärung der von den Mitarbeitern berichteten gesundheitlichen Beschwerden und der Geruchsbelastung zu untersuchen. Das Institut stellte fest, dass der Estrich in vielen Büros nicht ausreichend trocken war, weshalb sich teilweise mikrobieller Befall entwickelt hatte bzw. das Risiko bestand, dass sich solcher entwickelt. Die Gefahr wurde mittlerweile beseitigt. Der Vermieter hat, soweit strategisches Heizen nicht ausreichend war, nach Vorgabe des Instituts in 2013 bis Anfang 2014 umfangreiche Ausbesserungsarbeiten vorgenommen. Unter anderem wurden die befallenen Fußbodenaufbauten (Dämmung, Folie, Estrich ) getauscht. Diese Arbeiten wurden in knapp 30 der über 250 Büros durchgeführt. Ein Sonderproblem gab es in einem Büro von Haus 4, in dem die Staatsanwaltschaft untergebracht ist. Dort wurde eine zu hohe Oximbelastung festgestellt, welche auf die in den Vorbemerkungen zu den Fragen des Abgeordneten erwähnte Spachtelmasse zurückzuführen war. Durch bauliche Maßnahmen wird der zulässige Grenzwert nunmehr eingehalten. Ferner gab es im Haus 4 ein Problem mit dem Brandschutz, weil in bestimmten Räumen die Hörbarkeit der Hausalarmanlage nicht ausreichend war. Diese wurde vom Vermieter mittlerweile hergestellt. Ferner hat der Vermieter auf Bitte des Landes die baurechtlich nicht geforderte, aber aus Sicherheitsgründen notwendige Aufschlagsrichtung der Fluchttür geändert, so dass diese nunmehr in Fluchtrichtung öffnet. Aktuell gibt es im Haus 4 Probleme mit der Deckentraglast. Laut einem Ende August 2015 vorgelegten Gutachten liegt in einigen Räumen die tatsächlich vorhandene Deckentraglast unter der vertraglich vereinbarten. Um den statischen Vorgaben des Gutachters zu entsprechen, wurden zur Entzerrung der Gewichtsbelastung Akten im Haus umverteilt, zwei Aktenlager in der Vollstreckungsabteilung teilweise beräumt und Akten in das Archiv verbracht, obwohl das Vollstreckungsverfahren noch nicht beendet ist. So konnte Haus 4 insgesamt statisch entlastet werden. Die Aktenhaltung entspricht nun nicht mehr den arbeitsorganisatorisch erforderlichen Notwendigkeiten, weshalb diese Maßnahmen keine Dauerlösung darstellen. Es wird daher überlegt zwei Abteilungen der Staatsanwaltschaft in ein nahe gelegenes Gebäude auszulagern, wo entsprechende Räumlichkeiten Mitte nächsten Jahres zur Verfügung stehen würden. Zu 2.: Durch die Raumluft- und Brandschutzproblematik sind dem Land per Saldo keine zusätzlichen Ausgaben entstanden. Die vom Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement vorgenommenen Mietminderungen, also Einsparungen , übersteigen die vom Land getätigten Ausgaben für die Erstellung von Gutachten, Durchführung von Umzügen und Mieten für Ersatzbüros. Die Angelegenheit ist rechtlich gesichert. Zur Vermeidung eines Prozesses hat das Thüringer Liegenschaftsmanagement mit dem Vermieter am 3. November 2014 einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen. Zu 3.: Zunächst ist festzustellen, dass die Standsicherheit von Haus 4 zu keiner Zeit gefährdet war. Es gab lokale Probleme mit der mietvertraglich geschuldeten Deckentraglast in bestimmten Bereichen. Diese wurden im September 2014 erkannt. Zu 4.: Eine Information der Bediensteten erfolgte am 19. September 2014 durch den Behördenleiter. 3 Drucksache 6/1595Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Die genauen Umzugskosten werden sich erst durch einen im Wege einer Ausschreibung zu erteilendem Auftrag ergeben. Es wird mit Kosten von etwa 6.000 Euro bis 10.000 Euro gerechnet. Hinzu kommen Kosten für die Miete und weitere Kosten wie für den Zu- und Abtrag der Akten. Zu 6.: Die Bediensteten der Staatsanwaltschaft klagten hauptsächlich über Hautreizungen, Augenbrennen und Kopfschmerzen. Nach Einschätzung eines Gutachters deuten diese Beschwerden nicht auf die typischen Symptome hin, die durch eine zu hohe mikrobielle Belastung verursacht werden, sondern eher auf zu trockene und verbrauchte Raumluft. Eine Kausalität zwischen der Raumluft und Erkrankungen konnte bislang in keinem Fall nachgewiesen werden . Bedienstete der Staatsanwaltschaft, bei denen ärztlicherseits ein Zusammenhang zwischen der Raumluftsituation und gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden vorsorglich in die Jugendstation Gera oder in freie Büros im Landgericht Gera umgesetzt. Zu 7.: Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt wurde, hat der Vermieter die Mängel in Bezug auf die Raumluft und den Brandschutz beseitigt. Die Mängel der unzureichenden Deckentraglast wurden angezeigt und werden mit ihm erörtert. Dabei ist unter anderem über die Möglichkeit zur Verstärkung der Deckentraglast zu entscheiden. Die Miete wird gemindert. Die Gesundheit der Bediensteten ist nicht gefährdet. Lauinger Minister Endnote: * Vergleiche http://www.mdr.de/thueringen/ost-thueringen/aktenbelastung-justizzentrum-gera100.html.