08.01.2016 Drucksache 6/1599Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Januar 2016 Flächenverkäufe durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH in Thüringen Die Kleine Anfrage 668 vom 17. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 16. Juli 2015, Az.: C-39/14) müssen Flächen, die der Staat verkauft, nicht nach dem Prinzip des Höchstgebots veräußert werden. Behörden haben demnach das Recht, bei spekulativen Preisen, einen Verkauf zu untersagen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Flächen mit welcher Größe hat die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH in Thüringen nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2010 veräußert (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln )? 2. Welcher durchschnittliche Preis wurde dabei nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2010 erzielt (bitte nach Jahres scheiben aufschlüsseln)? 3. Wie hoch lag der durchschnittliche Verkehrswert von landwirtschaftlichen Flächen in Thüringen seit dem Jahr 2010 (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 4. Sind der Landesregierung Fälle in Thüringen bekannt, in denen Behörden einen Verkauf untersagten, wenn ja, welche und aus welchen Gründen? 5. Plant die Landesregierung Maßnahmen, um überhöhte Versteigerungspreise ein zudämmen, wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht? 6. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass zu veräußernde Flächen primär an heimische Landwirte gehen sollten, wenn ja, wie will sie dafür Sorge tragen und falls nein, warum nicht? 7. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der Flächenverkäufe durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH in Thüringen bis zum Jahr 2020 ein? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Floßmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1599 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 7. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 3.: Die in Thüringen veräußerten landwirtschaftlichen Flächen (LF) mit den durchschnittlichen Verkehrswerten seit 2010 enthält die folgende Übersicht. Übersicht über die veräußerten Flächen und Verkehrswerte Jahr Veräußerte LF der BVVG in Hektar Durchschnittspreis der BVVG in Euro/Hektar Verkehrswert in Thüringen LF in Euro/Hektar 2010 1.921 11.100 6.350 2011 3.110 10.382 6.288 2012 2.087 10.509 6.870 2013 2.071 12.860 8.191 2014 2.684 15.080 9.430 Quelle: Meldesystem der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) und Bundesstatistikamt (noch keine Angaben für 2015 verfügbar) Zu 4.: Das Gesetz über die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundstückverkehrsgesetz - GrdstVG) vom 28. Juli 1961 (BGBl. I S.1091, 1652, 2000), zuletzt geändert durch Artikel 108 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) dient der Kontrolle des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs im öffentlichen Interesse, um die Flächenausstattung der Landwirte zu verbessern, Gefährdungen abzuwehren und Bodenspekulation zu vermeiden. Die Regelungen stellen einen Eingriff in die Eigentumsgarantie nach Artikel 14 Grundgesetz und die damit verbundene Verfügungs- und Vertragsfreiheit dar. Dieser Eingriff wird jedoch vom Bundesverfassungsgericht damit legitimiert, dass Grund und Boden nicht vermehrbar und nicht entbehrlich, jedoch der wichtigste Produk tionsfaktor für die landwirtschaftlichen Betriebe ist. Allerdings darf der Eingriff in die Privatautonomie der Bürger nur innerhalb des gesetzlich geregelten Rahmens erfolgen. Nach dem Grundstückverkehrsgesetz kann ein Grundstückskaufvertrag von den Genehmigungsbehörden , den Landwirtschaftsämtern in Thüringen, versagt, mit Auflagen und Bedingungen genehmigt oder das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht ausgeübt werden, wenn der Versagungsgrund der ungesunden Bodenverteilung vorliegt. Der Versagungsgrund liegt immer dann vor, wenn ein Nichtlandwirt eine landwirtschaftliche Fläche erwerben möchte und ein kaufinteressierter Landwirt die Flächen zur Aufstockung seines Betriebes benötigt. Übersicht der Genehmigungsverfahren und Versagungsfälle Jahr Ankaufsfläche in Hektar Genehmigungsver - fahren Versagung der Genehmigung a Auflagen und Bedingungen b Siedlungsrechtliches Vorkaufrecht c Summe a-c Nichtlandwirte als Käufer in Prozent 2008 13.288 8.554 28 30 31 89 11 2009 10.829 7.728 15 26 19 60 11 2010 8.470 7.533 10 19 33 62 16 2011 10.668 8.333 16 17 74 107 14 2012 9.757 8.567 17 27 52 96 20 2013 9.832 8.740 13 23 58 94 21 2014 10.707 8.982 19 26 59 104 21 Quelle: Statistik des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 3 Drucksache 6/1599Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Die Landesregierung hält an den bestehenden Maßnahmen nach Grundstückverkehrsgesetz fest. Diese sind verfassungs- und europarechtlich überprüft. Danach wird bei überhöhten Preisen die Grundstücksverkehrsgenehmigung versagt, soweit nach den gesetzlichen Regelungen ein Preismissbrauch vorliegt. Ein Preismissbrauch liegt immer dann vor, wenn um 50 Prozent der Verkehrswert überschritten wird und Landwirte mit Erwerbsinteresse am Kauf behindert werden. Zu 6.: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass primär die Flächen an heimische Landwirte gehen sollen. Dazu dienen die Regelungen des Grundstückverkehrsgesetzes. Danach gelten ortsfremde Landwirte als Nichtlandwirte, soweit sie nicht die Absicht haben, einen leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betrieb vor Ort auf Dauer einzurichten. Besteht die Absicht nicht und ein leistungsfähiger ortsansässiger Landwirt benötigt die kaufgegenständlichen Grundstücke zur Aufstockung seines Betriebes, kann die Genehmigungsbehörde in den Vertrag eingreifen . Soweit die Voraussetzungen vorliegen und die Thüringer Landgesellschaft mbH als das Siedlungsunternehmen des Freistaats eine Erklärung über die Ausübung abgegeben hat, kann das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht zugunsten eines ortsansässigen Landwirts ausgeübt werden. Zu 7.: Aktuell verfügt die BVVG über 5.900 Hektar landwirtschaftliche Fläche. Das entspricht einem Flächenanteil von 0,75 Prozent an der gesamten landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsfläche von 780.000 Hektar in Thüringen . Die Landesregierung wird daraufhin wirken, dass die Flächen bis 2022 privatisiert sind. Die BVVG-Flächenprivatisierung ist eine der Komponenten neben Finanzmarktkrise, Energiewende u. a., die in den letzten Jahren ursächlich für den Preisanstieg auf dem Bodenmarkt sind. Mit dem Wegfall der BVVG-Flächen ausschreibung wird vor allem eine Entspannung auf den Pachtpreismarkt erwartet. Keller Ministerin