08.01.2016 Drucksache 6/1603Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. Januar 2016 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Gemeinde Werningshausen (Landkreis Sömmerda) Die Kleine Anfrage 693 vom 27. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Gemeinde Werningshausen hat für den Zeitraum von 1991 bis 2013 für den grundhaften Ausbau von Verkehrsanlagen wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben. Für einen Teil dieser Ausbaumaßnahmen soll die Gemeinde möglicherweise Fördermittel erhalten haben. Die Gemeinde unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann hat die Gemeinde eine Straßenausbaubeitragssatzung erstmalig beschlossen und wann wurden zu dieser Satzung Änderungssatzungen beschlossen? Was war Anlass für diese Änderungssatzungen? 2. Welche Verkehrsanlagen hat die Gemeinde bisher grundhaft ausgebaut und hierfür in welcher Höhe Straßenausbaubeiträge erhoben? 3. Welche Verkehrsanlagen hat die Gemeinde bisher grundhaft ausgebaut, ohne hierfür bisher Straßen ausbaubeiträge erhoben zu haben? Wann sollen diese Ausbaumaßnahmen beschieden werden? 4. Für welche der nachgefragten Verkehrsanlagen hat die Gemeinde in welcher Höhe aus welchen För derprogrammen Zuschüsse des Landes erhalten? 5. Inwieweit sind die nachgefragten Zuschüsse ausschließlich für den Gemeindeanteil oder auch für die Entlastung der Beitragspflichtigen anzurechnen und wie wird diese Auffassung begründet? 6. Welche Informationen hat die Landesregierung als Rechtsaufsichtsbehörde hinsichtlich der Veräußerung von Gemeindevermögen im Zusammenhang mit dem nachgefragten grundhaften Ausbau der Verkehrs anlagen? Welche Einnahmen hat dadurch die Gemeinde erzielt und für welche Maßnahmen wurden diese Einnahmen verwendet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1603 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 7. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach Mitteilung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde wurde die Straßenausbaubeitragssatzung der Ge meinde Werningshausen ursprünglich durch den Gemeinderat am 3. Juli 2012 beschlossen. Eine erneute Beschlussfassung zu einer überarbeiteten Fassung erfolgte am 3. August 2014. Die Satzung zur Festset zung des Beitragssatzes wurde ebenfalls am 3. Juli 2012 beschlossen. Hier erfolgten Beschlussfassungen zu überarbeiteten Satzungen am 9. September 2014 und 18. August 2015. Hintergrund für die erforderlichen Überarbeitungen der Satzungen waren jeweils Entscheidungen des Ver waltungsgerichts Weimar. Zu 2.: Gemäß einem der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde vorliegenden Beitragsbescheid wurden bei der Er mittlung des beitragsfähigen Investitionsaufwandes folgende Einzelmaßnahmen mit folgenden Investitions kosten berücksichtigt: Verkehrsanlage/ Ausbauanlage Jahr Maßnahme Investitionskosten (Baukos ten, Planung, Bauüberwa chung) in Euro In der Mittelgasse 1993 Planung 1.255,55 1994 Planung/BÜ 2.912,76 1994 Straßenbau, Gehweg, Oberflächen entwässerung 93.758,09 2004 Straßenbeleuchtung 4.004,32 In der Obergasse 1994 Straßenbau, Oberflächenentwässe rung 53.494,02 Auf dem Schafhofe 1995 Straßenbau, Gehweg 6.161,40 Am Berg 1996 Straßenbau, Gehweg 5.153,52 In der Langenburger Gasse 1997 Straßenbau, Oberflächenentwässe rung 13.978,87 In der Neuensteiner Gasse 2001 Gehweg, Oberflächenentwässerung (Flurstück 104; 42/1 bis 111; 33/1) 4.198,23 2001 Straßenbeleuchtung (Flurstück 104; 42/1 bis 107; 40/1) 380,44 2002 Straßenbeleuchtung (Flurstück 38/3 bis 34) 944, 88 2003 Straßenbeleuchtung (Flurstück 292 bis 111; 33/1) 1.816,24 Am Wilhelmsplatz, Am Berg, In der Trift, In der Langenburger Gasse 2000 Straßenbeleuchtung 16.582,63 In der Obergasse, In der Mühlgasse, In der Lan genburger Gasse, In der Neuensteiner Gasse, Am Wilhelmsplatz, In der Back hausgasse 2011 Straßenbeleuchtung 23.372,78 Am Eintrachtsplatz, In der Pfarrgasse, In der Kirch gasse, Am Berg, Am Töp fermarkt, Pulverei, Am Wil helmsplatz, Am Hinterplan 2013 Straßenbeleuchtung 14.720,36 3 Drucksache 6/1603Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Verkehrsanlage/ Ausbauanlage Jahr Maßnahme Investitionskosten (Baukos ten, Planung, Bauüberwa chung) in Euro Auf den Gemeindehöfen 1998 Straßenbau, Gehweg, Oberflächen entwässerung (Flurstück 149; 213 bis 194/4; 188) 17.670,30 1999 Straßenbau, Gehweg, Oberflächen entwässerung (Flurstück 195/1 bis 169; 204) 14.695,15 2000 Gehweg, Oberflächenentwässerung (Flurstück 195/2; 199 bis 245) 572,78 2003 Gehweg, Oberflächenentwässerung (Flurstück 200/1; 199 bis 169) 1.372,64 1998 Straßenbeleuchtung (Flurstück 195/1 bis 169; 204) 1.275,15 1999 Straßenbeleuchtung (Flurstück 149; 213 bis 194/4; 186) 19.445,89 2003 Straßenbeleuchtung (Flurstück 200/1; 199 bis 203/1 199; 196/2 bis 246) 1.525,17 Zu 3. und 4.: Die Gemeinde erhielt im Rahmen der Förderung des kommunalen Straßenbaus im Jahr 1992 für das Vor haben "Ausbau der Mühlgasse in Werningshausen" Zuwendungen in Höhe von 154.700 Euro aus dem Ge meindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die geförderte Maßnahme fand bei der Ermittlung des beitragsfähi gen Investitionsaufwandes keine Berücksichtigung, da eine annähernd 100prozentige Förderung vorlag. Zu 5.: Auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 wird insoweit verwiesen. Zu 6.: Der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde liegen zu dieser Fragestellung keine Informationen vor. In Vertretung Götze Staatssekretär