11.01.2016 Drucksache 6/1605Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. Januar 2016 Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen Stadt Ilmenau Die Kleine Anfrage 676 vom 19. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Oberbürgermeister der Stadt Ilmenau macht, nach Kenntnis des Fragestellers, die Landesregierung für die derzeitige Haushaltslage der Stadt verantwortlich. Erstmals könnte die Stadt das sogenannte Vor jährigkeitsprinzip beim Haushaltsbeschluss nicht einhalten, weil das Land für das Jahr 2016 erheblich we niger Schlüsselzuweisungen zahlt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Steuereinnahmen der Stadt Ilmenau seit 2009 bis 2015 entwickelt (bitte Einzelauf stellung nach Haushaltsjahren)? 2. Welche Zuweisungen in welcher Höhe hat die Stadt Ilmenau seit 2009 bis 2015 aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? 3. Welche Zuweisungen in welcher Höhe mit welchem Förderziel hat die Stadt Ilmenau außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs aus Leistungen entsprechend der Anlage zum Thüringer Finanzaus gleichsgesetz im Zeitraum von 2009 bis 2015 erhalten (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? 4. Welche Zuweisungen in welcher Höhe hat die Stadt Ilmenau für das Jahr 2016 aus dem kommunalen Finanzausgleich zu erwarten? 5. Welche Zuweisungen in welcher Höhe hat die Stadt Ilmenau für das Jahr 2016 außerhalb des kommu nalen Finanzausgleichs zu erwarten? 6. Welche Landkreisaufgaben erfüllt die Stadt Ilmenau gegenwärtig auf Grund des Status "Große kreisan gehörige Stadt", ohne dass hier eine Anrechnung auf die Kreisumlage erfolgt? Welche Einnahmen und Ausgaben erzielte die Stadt Ilmenau bei der Wahr nehmung der nachgefragten Aufgaben im Jahr 2014? 7. Inwieweit soll nach Ansicht der Landesregierung künftig am Status "Große kreisangehörige Stadt" festge halten werden, auch wenn hierdurch weiterhin Verwaltungsdoppelstrukturen innerhalb eines Landkreises bestehen bleiben? Wie wird diese Auffassung begründet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1605 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 8. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zu 2.: Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. Zu 3.: Es wird auf die Anlage 3 verwiesen. Für alle Träger der Freiwilligen Feuerwehren erfolgen zudem in einer Summe Zuweisungen zur zusätzlichen Altersversorgung nach § 14a Thüringer Brand und Katastrophenschutzgesetz. Der Rentenbeitrag beläuft sich grundsätzlich auf monatlich sechs Euro je Angehörigen einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuer wehr. Der Betrag wird vom Kommunalen Versorgungsverband Thüringen jedoch insgesamt ermittelt und kann nicht einzeln für jede Gemeinde aufgeschlüsselt werden. Zu 4.: Es wird auf die Anlage 4 verwiesen. Zu 5.: Eine Aussage, welche Zuweisungen die Stadt Ilmenau für das Jahr 2016 außerhalb des kommunalen Fi nanzausgleichs zu erwarten hat, ist nur bedingt möglich. Regelmäßig erfolgen diese Zuweisungen nach ei nem Antrags und Bewilligungsverfahren. So ist im Hinblick auf die Städtebauförderung zum gegenwärti gen Zeitpunkt noch keine Aussage möglich, da eine Programmaufstellung für die Jahresprogramme 2016 noch nicht erfolgt ist. Dies begründet sich darin, dass die Antragsfrist für die Jahresprogrammanmeldung bis zum 30. Oktober 2015 lief, für die BundLänderProgramme bislang noch keine Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2016 und hinsichtlich der Landesprogramme der Landeshaushalt für das Jahr 2016 erst spät beschlossen wurde. Soweit Zuweisungen bereits beziffert/näherungsweise beziffert werden können, sind diese in der Anlage 5 aufgeführt. Darüber hinaus wird für die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Ilmenau auch im Jahr 2016 der Rentenbeitrag in Höhe von sechs Euro pro Mann und Monat entrichtet werden. Der Anteil für die Stadt Ilmenau kann nicht beziffert werden. Auf Ausführungen zu Frage 3 wird verwiesen. Zu 6.: Es wird auf die Zweite Thüringer Verordnung zur Übertragung von Aufgaben des Landratsamts als der un teren staatlichen Verwaltungsbehörde auf kreisangehörige Gemeinden und zur Erklärung von kreisange hörigen Gemeinden zur Großen kreisangehörigen Stadt vom 26. September 1994 (GVBl. S. 1070) hinge wiesen. Entsprechend ist die Stadt Ilmenau auf Grund des Status "Große kreisangehörige Stadt" mit den Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde und mit den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde mit Aus nahme der Zuständigkeit für die Bundesautobahnen betraut. Beide Aufgaben werden in den Pauschalen des Mehrbelastungsausgleichs berücksichtigt. Auf Grund ihres Status als "Große kreisangehörige Stadt" erhält Ilmenau eine höhere Einwohnerpauschale als die übrigen kreisangehörigen Gemeinden um die mit dem Status verbundenen Aufgaben zu finanzieren. Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Stadt Ilmenau im Jahr 2014 im Zusammenhang mit den genannten Aufgaben liegen nicht vor. Zu 7.: Nach dem vom Kabinett am 22. Dezember 2015 beschlossenen Leitbild "Zukunftsfähiges Thüringen" soll entsprechend den dort getroffenen Ausführungen (Zeilen 772 ff., 2060 ff.) am Status "Große kreisangehö rige Stadt" festgehalten werden. Im Rahmen einer nach erfolgter Funktionalreform durchzuführenden Eva 3 Drucksache 6/1605Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode luierung soll u. a. die mögliche Verlagerung von Aufgaben vom Landkreis auf die gemeindliche/städtische Ebene geprüft werden. In Vertretung Götze Staatssekretär Anlagen*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Druck sachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Kleine Anfrage Nr. 676 Anlage 1 Entwicklung der Steuereinnahmen der Stadt Ilmenau 2009 bis 2015 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1. Halbjahr 2015 Grundsteuer A 7.968,00 € 7.072,00 € 10.130,00 € 10.131,00 € 10.032,00 € 10.221,00 € 5.359,00 € Grundsteuer B 2.150.976,00 € 2.134.823,00 € 2.800.247,00 € 2.811.641,00 € 2.838.452,00 € 2.872.495,00 € 1.429.320,00 € Gewerbesteuer (brutto) 6.591.897,00 € 6.598.797,00 € 7.271.835,00 € 8.613.971,00 € 10.782.245,00 € 9.235.336,00 € 4.492.483,00 € Gewerbesteuerumlage 599.235,00 €- 550.100,00 €- 680.624,00 €- 703.016,00 €- 814.645,00 €- 918.183,00 €- 169.689,00 €- GA an der Einkommensteuer 3.948.994,00 € 4.032.626,00 € 4.643.142,00 € 5.133.080,00 € 5.493.433,00 € 5.880.805,00 € 1.987.448,00 € GA an der Umsatzsteuer 866.632,00 € 885.940,00 € 933.549,00 € 896.876,00 € 927.134,00 € 938.937,00 € 305.509,00 € andere Steuern 182.435,00 € 164.354,00 € 170.699,00 € 164.948,00 € 166.080,00 € 185.811,00 € 118.529,00 € Summe der Steuereinnahmen 13.149.667 € 13.273.512 € 15.148.978 € 16.927.631 € 19.402.731 € 18.205.422 € 8.168.959 € Veränderung zum Vorjahr 0,94% 14,13% 11,74% 14,62% -6,17% Quelle: 2009 bis 2013 Jahresrechnungsstatistik; 2014 und 1. Halbjahr vierteljährliche Kassenstatistik Kleine Anfrage Nr. 676 Anlage 2 Stadt Ilmenau - Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleichan 2009 bis 2015 2009 Schlüsselzuweisungen 9.963.381,77 € Anpassungshilfe lt. § 9 ThürFAG vom 20.12.07 110.489,40 € Familienleistungsausgleich 742.930,57 € Auftragskostenpauschale 640.565,39 € Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 ThürKitaG) 791.100,00 € Infrastrukturpauschale für Kinder gem. § 21 ThürKitaG 203.000,00 € 2010 Schlüsselzuweisungen 9.018.730,28 € Familienleistungsausgleich 775.011,90 € Auftragskostenpauschale 822.892,76 € Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 ThürKitaG) 1.196.380,00 € Infrastrukturpauschale für Kinder gem. § 21 ThürKitaG 191.000,00 € 2011 Schlüsselzuweisungen 8.500.616,58 € Familienleistungsausgleich 774.933,84 € Auftragskostenpauschale 762.832,67 € Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 ThürKitaG) 1.821.090,00 € Infrastrukturpauschale für Kinder gem. § 21 ThürKitaG 207.000,00 € 2012 Schlüsselzuweisungen 6.499.219,26 € Familienleistungsausgleich 791.628,80 € Mehrbelastungsausgleich 815.730,50 € Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 ThürKitaG) 1.853.760,00 € Infrastrukturpauschale für Kinder gem. § 21 ThürKitaG 207.000,00 € 2013 Schlüsselzuweisungen 5.773.535,93 € Mehrbelastungsausgleich 1.352.260,00 € Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 ThürKitaG) 1.902.660,00 € Infrastrukturpauschale für Kinder gem. § 21 ThürKitaG 173.000,00 € Kommunale Finanzgarantie gemäß § 37 ThürFAG vom 31.01.2013 (davon 10 v. H. für investive Zwecke) 698.021,51 € 2014 Schlüsselzuweisungen 6.287.977,46 € Mehrbelastungsausgleich 1.381.710,00 € Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 ThürKitaG) 1.885.770,00 € Infrastrukturpauschale für Kinder gem. § 21 ThürKitaG 192.000,00 € Kommunale Finanzgarantie gemäß § 37 ThürFAG vom 31.01.2013 (davon 10 v. H. für investive Zwecke) 289.627,40 € 2015 Schlüsselzuweisungen 5.796.597,02 € Mehrbelastungsausgleich 1.401.246,00 € Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 ThürKitaG) 1.955.730,00 € Infrastrukturpauschale für Kinder gem. § 21 ThürKitaG 174.000,00 € Kleine Anfrage Nr. 676 Anlage 3 Stadt Ilmenau - Zuweisungen (und Förderziel) außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs 2009 bis 2015 2009 Förderung von Investitionsmaßnahmen der Kommunen durch Zuschüsse (Zinsbeihilfen nach § 7 ThürKAG und BauGB) 2.407,00 € Zuweisung an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Unterstützung der Jugendfeuerwehren 880,00 € Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen gem. § 19 Abs. 6 ThürKitaG - Erstattungen für Berufspraktikanten Erzieher 6.729,00 € Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 25.299,00 € Zuwendungen an Gemeinden für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Bund-Länder-Programm Das Programm wurde im Jahr 2012 letztmalig aufgestellt und wird abfinanziert Beseitigung städtebaulicher Missstände durch Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Die Fördermittel werden eingesetzt zur Deckung förderfähiger Kosten der Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsund Entwicklungsmaßnahmen nach Maßgabe der §§ 164 a, 164 b und 169 Absatz 1 Nummer 9 BauGB und des Modernisier-ungsund Instandsetzungsgebots nach § 177 Absatz 4 und 5 BauGB. Förderungsgegenstand ist die städte-bauliche Sanierungs- und Entwicklungs-maßnahme als Einheit (Gesamtmaßnahme) i.S.d. §§ 142, 149 Absatz 2 bis 4, §§ 165 und 171 Absatz 2 BauGB. 269.681,45 € Zuwendungen an Gemeinden zur Förderung der Wohnumfeldverbesserung in Wohngebieten 76.649,18 € Zuwendungen an Städte und Gemeinden zur Förderung von aktiven Orts- und Stadtteilzentren Bund-Länder-Programm Die Finanzhilfen zur Förderung von "Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren" sind bestimmt für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Sie werden eingesetzt zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklungdieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. 867.000,00 € Zuwendungen an Städte und Gemeinden Stadtumbau Ost - Rückbau Bund-Länder-Programm Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Stadtumbaus (§ 171 a BauGB) sollen die Gemeinden mit Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind, in die Lage versetzen, sich frühzeitig auf Strukturveränderungen vor allem in Demographie und Wirtschaft und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. (Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder Gebäudeteile oder der dazu gehörenden Infrastruktur) 317.000,00 € Zuwendungen an Städte und Gemeinden Stadtumbau Ost - Aufwertung Bund-Länder-Programm Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Stadtumbaus (§ 171 a BauGB) sollen die Gemeinden mit Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind, in die Lage versetzen, sich frühzeitig auf Strukturveränderungen vor allem in Demographie und Wirtschaft und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Gefördert wird die Vorbereitung ,der Gesamtmaßnahme, wie die Erarbeitung (Fortschreibung) der integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte, die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen, die Verbesserung des öffentlichen Raums, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen, die Anpassung der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung, die Aufwertung und den Umbau des Gebäudebestandes. Dazu gehört auch die Erhaltung von Gebäuden mit baukultureller Bedeutung, wie z.B. die Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden, die Wieder- und Zwischennutzung freigelegter Flächen, sonstige Bau- und Ordnungsmaßnahmen, die für den Stadtumbau erforderlich sind 40.417,77 € Verbesserung Verkehrsverhältnisse gemäß Richtlinie Förderung kommunaler Straßenbau Ersatzneubau Brücke Naumannstraße 100.000,00 € Ausbau B 4 OD Ilmenau 1.BA: von Naumannstraße bis Homburger Platz, Gehwege 70.400,00 € Ausbau B 4 OD Ilmenau 2.BA: von Homburger Platz bis Oehrenstöcker Straße, Gehwege 20.000,00 € Ausbau L 2272 / L 2699 OD Heyda 1.BA, Gehwege 50.000,00 € 2010 Förderung von Investitionsmaßnahmen der Kommunen durch Zuschüsse (Zinsbeihilfen nach § 7 ThürKAG und BauGB) 2.842,00 € Zuweisung an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Unterstützung der Jugendfeuerwehren 1.140,00 € Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen gem. § 19 Abs. 6 ThürKitaG - Erstattungen für Berufspraktikanten Erzieher 30.157,00 € Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 107.616,95 € Programm: Gemeinschaftsaufgabe " Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Teil II Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur Ausbau der Erschließungsstraße im Schorbetal in Ilmenau (Projekt 39160147) 243.653,00 € Zuwendungen an Gemeinden für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Landesprogramm Beseitigung städtebaulicher Missstände in kleinere Städten und Gemeiden durch Förderung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen 60.740,00 € Zuwendungen an Gemeinden zur Förderung der Wohnumfeldverbesserung in Wohngebieten 117.614,95 € Zuwendungen an Städte und Gemeinden zur Förderung von aktiven Orts- und Stadtteilzentren Bund-Länder-Programm Die Finanzhilfen zur Förderung von "Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren" sind bestimmt für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Sie werden eingesetzt zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklungdieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. 1.626.946,00 € 1 von 4 Zuwendungen an Städte und Gemeinden Stadtumbau Ost - Rückbau Bund-Länder-Programm Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Stadtumbaus (§ 171 a BauGB) sollen die Gemeinden mit Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind, in die Lage versetzen, sich frühzeitig auf Strukturveränderungen vor allem in Demographie und Wirtschaft und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. (Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder Gebäudeteile oder der dazu gehörenden Infrastruktur) 96.400,00 € Zuwendungen an Städte und Gemeinden Stadtumbau Ost - Aufwertung Bund-Länder-Programm Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Stadtumbaus (§ 171 a BauGB) sollen die Gemeinden mit Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind, in die Lage versetzen, sich frühzeitig auf Strukturveränderungen vor allem in Demographie und Wirtschaft und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Gefördert wird die Vorbereitung ,der Gesamtmaßnahme, wie die Erarbeitung (Fortschreibung) der integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte, die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen, die Verbesserung des öffentlichen Raums, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen, die Anpassung der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung, die Aufwertung und den Umbau des Gebäudebestandes. Dazu gehört auch die Erhaltung von Gebäuden mit baukultureller Bedeutung, wie z.B. die Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden, die Wieder- und Zwischennutzung freigelegter Flächen, sonstige Bau- und Ordnungsmaßnahmen, die für den Stadtumbau erforderlich sind 1.881.666,66 € Verbesserung Verkehrsverhältnisse gemäß Richtlinie Förderung kommunaler Straßenbau Ersatzneubau Brücke Naumannstraße , Fortführungsmaßnahme 98.800,00 € Ausbau B 4 OD Ilmenau 2.BA: von Homburger Platz bis Oehrenstöcker Straße, Gehwege 31.400,00 € Ausbau L 2272 / L 2699 OD Heyda 1.BA, Gehwege, Fortführungsmaßnahme 31.700,00 € Erneuerung Bahnübergang bei Bahn-km 17,7 im Zuge der Unterpörlitzer Straße 60.000,00 € 2011 Zuweisung an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Unterstützung der Jugendfeuerwehren 1.260,00 € Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Feuerwehrhäuser,-fahrzeuge und -geräte Neubau Fw-Haus OT Manebach 150.000,00 € Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen gem. § 19 Abs. 6 ThürKitaG - Erstattungen für Berufspraktikanten Erzieher 15.321,00 € Zuwendungen an Städte und Gemeinden zur Förderung von aktiven Orts- und Stadtteilzentren Bund-Länder-Programm Die Finanzhilfen zur Förderung von "Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren" sind bestimmt für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Sie werden eingesetzt zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklungdieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. 663.709,83 € Zuwendungen an Städte und Gemeinden Stadtumbau Ost - Aufwertung Bund-Länder-Programm Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Stadtumbaus (§ 171 a BauGB) sollen die Gemeinden mit Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind, in die Lage versetzen, sich frühzeitig auf Strukturveränderungen vor allem in Demographie und Wirtschaft und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Gefördert wird die Vorbereitung ,der Gesamtmaßnahme, wie die Erarbeitung (Fortschreibung) der integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte, die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen, die Verbesserung des öffentlichen Raums, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen, die Anpassung der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung, die Aufwertung und den Umbau des Gebäudebestandes. Dazu gehört auch die Erhaltung von Gebäuden mit baukultureller Bedeutung, wie z.B. die Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden, die Wieder- und Zwischennutzung freigelegter Flächen, sonstige Bau- und Ordnungsmaßnahmen, die für den Stadtumbau erforderlich sind 530.000,00 € Verbesserung Verkehrsverhältnisse gemäß Richtlinie Förderung kommunaler Straßenbau Ersatzneubau Brücke Naumannstraße, Fortführungsmaßnahme 21.900,00 € ÖPNV-Investitionsförderung 25.100,00 € 2012 Förderung von Investitionsmaßnahmen der Kommunen durch Zuschüsse (Zinsbeihilfen nach § 7 ThürKAG und BauGB) 1.201,75 € Zuweisung an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Unterstützung der Jugendfeuerwehren 1.080,00 € Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Feuerwehrhäuser,-fahrzeuge und -geräte Einsatzleitwagen ELW1 75.000,00 € Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen gem. § 19 Abs. 6 ThürKitaG - Erstattungen für Berufspraktikanten Erzieher 19.246,00 € Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2.371,00 € Zuwendungen an Städte und Gemeinden zur Förderung von aktiven Orts- und Stadtteilzentren Bund-Länder-Programm Die Finanzhilfen zur Förderung von "Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren" sind bestimmt für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Sie werden eingesetzt zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklungdieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. 86.600,00 € 2 von 4 Zuwendungen an Städte und Gemeinden Stadtumbau Ost - Aufwertung Bund-Länder-Programm Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Stadtumbaus (§ 171 a BauGB) sollen die Gemeinden mit Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind, in die Lage versetzen, sich frühzeitig auf Strukturveränderungen vor allem in Demographie und Wirtschaft und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Gefördert wird die Vorbereitung ,der Gesamtmaßnahme, wie die Erarbeitung (Fortschreibung) der integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte, die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen, die Verbesserung des öffentlichen Raums, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen, die Anpassung der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung, die Aufwertung und den Umbau des Gebäudebestandes. Dazu gehört auch die Erhaltung von Gebäuden mit baukultureller Bedeutung, wie z.B. die Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden, die Wieder- und Zwischennutzung freigelegter Flächen, sonstige Bau- und Ordnungsmaßnahmen, die für den Stadtumbau erforderlich sind 512.952,60 € Verbesserung Verkehrsverhältnisse gemäß Richtlinie Förderung kommunaler Straßenbau Ausbau B 87 (Bücheloher Straße) OD Ilmenau, Nebenflächen 30.900,00 € 2013 Förderung von Investitionsmaßnahmen der Kommunen durch Zuschüsse (Zinsbeihilfen nach § 7 ThürKAG und BauGB) 6.283,00 € Zuweisung an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Unterstützung der Jugendfeuerwehren 1.300,00 € Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Feuerwehrhäuser,-fahrzeuge und -geräte Funk- und Fernmeldetechnik für die Feuerwehreinsatzzentrale 10.250,00 € Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen gem. § 19 Abs. 6 ThürKitaG - Erstattungen für Berufspraktikanten Erzieher 39.994,00 € Sportstättenbau Dachsanierung Schwimmhalle "Am Stollen" 87.200,00 € Umbau, Modernisierung Sportanlage Hammergrund 1. BA 964.000,00 € Zuwendungen an Städte und Gemeinden zur Förderung von aktiven Orts- und Stadtteilzentren Bund-Länder-Programm Die Finanzhilfen zur Förderung von "Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren" sind bestimmt für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Sie werden eingesetzt zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklungdieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. 363.500,00 € Zuwendungen an Städte und Gemeinden Stadtumbau Ost - Rückbau Bund-Länder-Programm Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Stadtumbaus (§ 171 a BauGB) sollen die Gemeinden mit Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind, in die Lage versetzen, sich frühzeitig auf Strukturveränderungen vor allem in Demographie und Wirtschaft und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. (Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder Gebäudeteile oder der dazu gehörenden Infrastruktur) 51.200,00 € Zuwendungen an Städte und Gemeinden Stadtumbau Ost - Aufwertung Bund-Länder-Programm Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Stadtumbaus (§ 171 a BauGB) sollen die Gemeinden mit Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind, in die Lage versetzen, sich frühzeitig auf Strukturveränderungen vor allem in Demographie und Wirtschaft und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Gefördert wird die Vorbereitung ,der Gesamtmaßnahme, wie die Erarbeitung (Fortschreibung) der integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte, die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen, die Verbesserung des öffentlichen Raums, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen, die Anpassung der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung, die Aufwertung und den Umbau des Gebäudebestandes. Dazu gehört auch die Erhaltung von Gebäuden mit baukultureller Bedeutung, wie z.B. die Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden, die Wieder- und Zwischennutzung freigelegter Flächen, sonstige Bau- und Ordnungsmaßnahmen, die für den Stadtumbau erforderlich sind 120.000,00 € ÖPNV-Investitionsförderung 61.000,00 € 2014 Zuweisung an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Unterstützung der Jugendfeuerwehren 1.420,00 € Feuerwehrführerschein 3.200,00 € Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Feuerwehrhäuser,-fahrzeuge und -geräte Gerätewagen Logistik, Ersatzstromanlage 136.000,00 € Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen gem. § 19 Abs. 6 ThürKitaG - Erstattungen für Berufspraktikanten Erzieher 16.729,00 € Sportstättenbau Umbau, Modernisierung Sportanlage Hammergrund 2. BA 161.200,00 € 3 von 4 Zuwendungen an Städte und Gemeinden Stadtumbau Ost - Aufwertung Bund-Länder-Programm Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Stadtumbaus (§ 171 a BauGB) sollen die Gemeinden mit Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind, in die Lage versetzen, sich frühzeitig auf Strukturveränderungen vor allem in Demographie und Wirtschaft und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Gefördert wird die Vorbereitung ,der Gesamtmaßnahme, wie die Erarbeitung (Fortschreibung) der integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte, die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen, die Verbesserung des öffentlichen Raums, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen, die Anpassung der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung, die Aufwertung und den Umbau des Gebäudebestandes. Dazu gehört auch die Erhaltung von Gebäuden mit baukultureller Bedeutung, wie z.B. die Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden, die Wieder- und Zwischennutzung freigelegter Flächen, sonstige Bau- und Ordnungsmaßnahmen, die für den Stadtumbau erforderlich sind 1.786.200,00 € Verbesserung Verkehrsverhältnisse gemäß Richtlinie Förderung kommunaler Straßenbau Ausbau B 87 (Bücheloher Straße) OD Ilmenau, Nebenflächen, Fortführungsmaßnahme 49.000,00 € Umstufung: Erneuerung K 52 (ehem. L 2699) von Heyda bis Martinroda 352.800,00 € ÖPNV-Investitionsförderung 58.360,00 € 2015 Förderung von Investitionsmaßnahmen der Kommunen durch Zuschüsse (Zinsbeihilfen nach § 7 ThürKAG und BauGB) 5.549,25 € Zuweisung an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Unterstützung der Jugendfeuerwehren 1.640,00 € Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen gem. § 19 Abs. 6 ThürKitaG - Erstattungen für Berufspraktikanten Erzieher 25.649,00 € Zuwendungen an Städte und Gemeinden Stadtumbau Ost - Aufwertung Bund-Länder-Programm Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Stadtumbaus (§ 171 a BauGB) sollen die Gemeinden mit Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind, in die Lage versetzen, sich frühzeitig auf Strukturveränderungen vor allem in Demographie und Wirtschaft und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Gefördert wird die Vorbereitung ,der Gesamtmaßnahme, wie die Erarbeitung (Fortschreibung) der integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte, die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen, die Verbesserung des öffentlichen Raums, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen, die Anpassung der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung, die Aufwertung und den Umbau des Gebäudebestandes. Dazu gehört auch die Erhaltung von Gebäuden mit baukultureller Bedeutung, wie z.B. die Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden, die Wieder- und Zwischennutzung freigelegter Flächen, sonstige Bau- und Ordnungsmaßnahmen, die für den Stadtumbau erforderlich sind 353.200,00 € Verbesserung Verkehrsverhältnisse gemäß Richtlinie Förderung kommunaler Straßenbau Umstufung: Erneuerung K 52 (ehem. L 2699) von Heyda bis Martinroda, Fortführungsmaßnahme 311.800,00 € Erneuerung Bahnübergang bei Bahn-km 17,7 im Zuge der Unterpörlitzer Straße, Fortführungsmaßnahme 54.700,00 € Umstufung: Ausbau K 52 (ehem. L 2699) OD Heyda 100.000,00 € ÖPNV-Investitionsförderung 95.000,00 € § 1 Abs. 5 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz Investitionspauschale 2015 480.315,99 € § 4a Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz Kommunalinvestitionsförderfonds (Landesanteil) 37.155,20 € 4 von 4 Kleine Anfrage Nr. 676 Anlage 4 Stadt Ilmenau - zu erwartende Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich 2016 2016 Schlüsselzuweisungen 4.752.329,00 € Mehrbelastungsaugleich 1.451.688,00 € Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 ThürKitaG) (die endgültige Höhe der Zuweisungen ist abhängig von den tatsächlich belegten Plätzen in einer Kindertageseinrichtung bzw. in Kindertagespflege mit einem Kind im Alter zwischen null und einem Jahr) ca. 1.907.520,00 € Infrastrukturpauschale für Kinder gem. § 21 ThürKitaG 187.000,00 € Kleine Anfrage Nr. 676 Anlage 5 Stadt Ilmenau - zu erwartende Zuweisungen (und Förderziel) außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs 2016 2016 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen gem. § 19 Abs. 6 ThürKitaG - Erstattungen für Berufspraktikanten Erzieher Basis: Antragsstand zum 02.12.2015 ca. 43.000,00 € Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 33.021,06 € ÖPNV-Investitionsförderung 96.000,00 € Verbesserung Verkehrsverhältnisse gemäß Richtlinie Förderung kommunaler Straßenbau Zuwendungen sind bereits bewilligt (VE 2016 aus 2015) / Keine Anmeldungen für 2016 Ausbau B 87 (Bücheloher Straße) OD Ilmenau, Nebenflächen, Fortführungsmßnahme 1.700,00 € Umstufung: Ausbau K 52 (ehem. L 2699) OD Heyda, Fortführungsmaßnahme 10.300,00 € § 4a Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz - Bundesanteil (Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen) Hinweis: Auszahlung bis 2018 334.396,77 €