11.01.2016 Drucksache 6/1607Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. Januar 2016 Stellenbesetzung in der Thüringer Staatskanzlei Die Kleine Anfrage 698 vom 27. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Am Dienstag, dem 24. November 2015, publizierte die Thüringer Staatskanzlei eine Medieninformation aus der zu entnehmen war, dass der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen, Bodo Ramelow, den Sprecher der Thüringer Landesregierung, Alexander Fischer, mit Wirkung zum 31. Dezember 2015 von seinen Aufgaben entbindet. Darüber hinaus informierte selbige Mitteilung darüber, dass die entsprechende Stelle in Zukunft durch Herrn Günter Kolodziej besetzt wird. Einem Artikel der Thüringer Allgemeinen vom Mittwoch, dem 25. November 2015, zufolge, übernimmt der scheidende Regierungssprecher einen vakanten Referatsleiterposten in der Landesvertretung des Freistaats Thüringen in Berlin und fungiert dabei als "Sprecher der Thüringer Landesvertretung". Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde die zum 31. Dezember 2015 frei werdende Stelle des Sprechers der Thüringer Landesregierung öffentlich ausgeschrieben? Wenn nicht, wie begründet die Landesregierung den Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung? 2. In welche Besoldungsgruppe beziehungsweise in welche Entgeltgruppe und Entgeltstufe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist die Stelle des Regierungssprechers der Thüringer Landesregierung eingruppiert? 3. Seit wann ist die Stelle in der Thüringer Landesvertretung, die künftig vom scheidenden Sprecher der Landesregierung besetzt werden soll, vakant? 4. Warum wurde die entsprechende Stelle in der Thüringer Landesvertretung bisher nicht besetzt? 5. Gab es bisher einen eigenen Sprecher für die Thüringer Landesvertretung in Berlin? 6. Wurde die vakante Stelle in der Thüringer Landesvertretung ausgeschrieben und wenn ja, mit welchem Anforderungsprofil? Wenn nein, warum wurde auf eine Ausschreibung verzichtet? 7. In welche Besoldungsgruppe beziehungsweise in welche Entgeltgruppe und Entgeltstufe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist die Stelle des Sprechers der Thüringer Landesvertretung eingruppiert? 8. Wie begründet die Landesregierung die Notwendigkeit eines eigenen Sprechers für eine einzelne Abteilung der Thüringer Staatskanzlei? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gruhner (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1607 9. Welche konkreten Aufgaben sind für den Sprecher der Thüringer Landesvertretung vorgesehen? 10. Plant die Landesregierung, die Thüringer Landesvertretung in Brüssel auch mit einem eigenen Sprecher auszustatten? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 11. Plant die Landesregierung noch weitere Abteilungen, innerhalb der Thüringer Ministerien, mit Sprechern auszustatten und wenn ja, woraus leitet sie die Notwendigkeit dafür ab? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 8. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Aufgabe des Regierungssprechers gehört zu den Positionen, bei denen die Amtsinhaber in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen . Vor diesem Hintergrund bestimmt § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 3 Thüringer Laufbahngesetz, dass in diesen Fällen keine Ausschreibungspflicht besteht. Entsprechendes gilt für Angestellte. Zu 2.: Die Vergütung des Regierungssprechers, der zugleich Leiter der Abteilung "Presse und Öffentlichkeit" der Thüringer Staatskanzlei ist, erfolgt außertariflich analog B 6. Diese Vergütung entspricht der Besoldung der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter der obersten Thüringer Landesbehörden. Zu 3. und 4.: Seit der Bildung des Referates BLN 2 zum 16. März 2015 wurde die Position der Referatsleitung kommissarisch durch den Leiter der Abteilung BLN wahrgenommen. Der stellenwirtschaftliche Rahmen im Haushalt 2015 ließ eine Besetzung der Referatsleitung nicht zu. Zu 5. und 8. bis 11.: Die Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit der Thüringer Landesvertretung in Berlin wurde bislang im Referat BLN 4 wahrgenommen. Künftig soll die Öffentlichkeitsarbeit neu ausgerichtet und intensiviert werden. Die Anforderungen an die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesländer in der Bundeshauptstadt sind durch die hohe Zahl an Konferenzen der Ministerpräsidenten und Chefs der Staatskanzlei, sowie die Forderung nach verstärkter Darstellung der Thüringer Aktivitäten im Bundesrat und gegenüber Bundestag und Bundesregierung weiter gestiegen und rechtfertigen die Zuweisung der Funktion eines Sprechers der Landesvertretung . Die Landesvertretungen in Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Hamburg sind bereits heute mit Pressesprechern oder Pressereferenten in der Bundeshauptstadt vertreten. Weitere Öffentlichkeitseinheiten in anderen Abteilungen sind nicht vorgesehen. Die Thüringer Landesvertretung in Brüssel nimmt ebenfalls Öffentlichkeitsaufgaben wahr, die insbesondere bei der Leiterin der Landesvertretung angesiedelt sind. Diese erreichen nicht den Umfang wie in der Landesvertretung in Berlin. Zu 6. und 7.: Der bis 31. Dezember 2015 amtierende Regierungssprecher wird zum 1. Januar 2016 von den Aufgaben des Regierungssprechers und Abteilungsleiters entbunden und übernimmt im Wege der Umsetzung die Aufgabe des Referatsleiters BLN 2. Eine Ausschreibung erübrigte sich deshalb. Die Funktion wird entsprechend der Besoldungsgruppe A 16 vergütet, die Zuordnung zu einer Stufe hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab und ist noch nicht erfolgt. Prof. Dr. Hoff Minister