12.01.2016 Drucksache 6/1613Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. Januar 2016 Bildungs- und Schulqualität in Thüringen: Interne und externe schulische Evaluation in allen Schulen in Thüringen - Teil 2 Die Kleine Anfrage 705 vom 1. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Bildungsqualität ist das Ergebnis der Arbeitsprozesse an jeder einzelnen Schule in Thüringen, die zwangsläufig unterschiedlich ist und demzufolge auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann. Nach § 40 b Thüringer Schulgesetz sind die Thüringer Schulen in der Gestaltung des Unterrichts, der Erziehung und des Schullebens im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eigenverantwortlich. Dieses Konzept folgt den bundes- und europaweiten Erfahrungen, dass Verantwortungsübernahme vor Ort besser als eine ständige operative Interventionskultur "von oben" in der Lage ist, die für die einzelnen Schulen wirksamen und passenden Qualitätskonzepte zu entwickeln und nachhaltig umzusetzen. Schulen sind daher per Schulgesetz zu einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung verpflichtet . Zur Bewertung der Schul- und Unterrichtsqualität sollen die Schulen regelmäßig interne Evaluationen durchführen und in angemessenen Zeitabständen zudem an Evaluationen durch externe Expertinnen und Experten teilnehmen. Interne und externe Evaluationen machen die Bildungsleistungen jeder einzelnen Schule transparent und fordern Handlungsprozesse in den Schulen und darauf bezogene Steuerungs- und Unterstützungsleistungen anderer Landeseinrichtungen ein. Die so gewonnenen Daten zielen sowohl auf die jeweils unterschiedliche Verantwortung der staatlichen Schulämter als auch auf die des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien, verbunden an einen schulbezogenen Referenzrahmen , welcher sich an gemeinsamen Qualitätskonzepten orientiert. Die externe Evaluation als Kern der staatlichen Qualitätsvergewisserung ist nach einer Information auf dem Thüringer Schulportal seit dem 1. November 2015 vorläufig ausgesetzt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Monitoring-Systeme zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Thüringer Schulen werden aktuell eingesetzt und gibt es ein thüringenweites Qualitätsmonitoring, das den Qualitätsanforderungen genügt? 2. Inwiefern erfolgt im Rahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an Schulen eine Trennung zwischen professioneller Beratung einerseits und dialogischer Aufsicht andererseits und welche Rolle kommt dabei den Schulämtern und welche dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien zu? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1613 3. Ist eine andere institutionelle Zuordnung als bisher von der externen Evaluation als unabhängige Analyse beabsichtigt und wie wird dann eine eindeutige Trennung von den Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Schulaufsicht einerseits und von Beratung/Fortbildung andererseits gewährleistet? 4. Inwiefern gibt es einen Referenzrahmen für "gute Schule", der eindeutige und überprüfbare Qualitätsbereiche und Kriterien aufweist, auf den sich die Schulen im Rahmen ihrer individuellen Schulentwicklung beziehen können? 5. Inwiefern bestehen gegebenenfalls Kriterien zur Feststellung von "schwachen" Schulen? 6. Wie werden die Schulen unterstützt, die die in Frage 4 erfragten Kriterien erfüllen? 7. Welche konzeptionellen Vorstellungen bestehen, um die schulische Selbstständigkeit der Thüringer Schulen weiterzuentwickeln und damit mehr eigene Entscheidungsspielräume in den Einzelschulen zu schaffen? 8. Welche Planungen beziehungsweise welche Vorstellungen bestehen seitens der Landesregierung bezüglich der Schaffung eines durchgängigen Konzepts von Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für die Thüringer Schulen? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 8. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die in der Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 704 genannten Informationsquellen der Schulaufsicht zum Stand der Qualitätsentwicklung der Schulen erfüllen die Funktion eines thüringenweiten Monitoring-Systems . Für eine gezielte prozessbezogene interne Evaluation steht den Schulen u. a. das Evaluationsinstrument "Thüringer Netzwerk innovativer Schulen" (ThüNiS) zur Verfügung, welches (wie auch die Instrumente der externen Evaluation) auf dem "Schulischen Qualitätsrahmen" basiert. Ebenso kann das Instrument "Schüler als Experten für Unterricht" (SEfU) eingesetzt werden. Mit der Nutzung dieser Möglichkeiten erhalten die Schulen eine sehr umfassende und schulspezifische Rückmeldung hinsichtlich des Standes ihrer Qualitätsentwicklung ähnlich dem Schulbericht der externen Evaluation. Für die Begleitung und Unterstützung bei der Gestaltung ihres Entwicklungsprozesses können die Schulen auf das Unterstützungssystem zurückgreifen. Ein darüber hinaus gehender Bedarf an einem Monitoring-System wird nicht gesehen. Zu 2.: Die Staatlichen Schulämter nehmen ihre Aufgaben auf der Grundlage der geltenden Gesetze, Rechtsverordnungen , Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Weisungen des Thüringer Ministeriumsfür Bildung, Jugend und Sport wahr. Sie beachten in ihrer Arbeit die Prinzipien der dialogischen Schulaufsicht und die Grundsätze der eigenverantwortlichen Schule. Für die Schulaufsicht gilt insbesondere, die Aufsicht und Beratung so zu handhaben, dass die pädagogische Eigenverantwortung gefordert und gefördert wird (vgl. § 3 Abs. 2 Thüringer Schulaufsichtsgesetz). Die Staatlichen Schulämter sichern die Grundlagen schulischer Arbeit (z. B. Personal- und Stundenzuweisung), stellen bisher das bedarfsorientierte Unterstützungssystem bereit und unterstützen die Schulen gegebenenfalls auch durch Vermittlung schulexterner Berater. Die Staatlichen Schulämter sind in Referate gegliedert: Referate 1 und 2 - Personal und Haushalt, Referate 3 und 4 - Schulaufsicht/Qualitätssicherung und Referat 5 - Qualitätsentwicklung und Unterstützungssystem. Die Schulartreferenten der Referate 3 und 4 arbeiten mit den Referenten der Referate 5 eng zusammen. Die Referate 5 vermitteln bzw. vergeben die Ressourcen aus dem Unterstützungssystem. Hier wird derzeit eine Umsteuerung in Richtung Bündelung des Unterstützungssystems am Thüringer Institut für Lehrerfortbildung , Lehrplanentwicklung und Medien (Thillm) angedacht. Ein Entwurf der entsprechenden fachlichen Empfehlung befindet sich im Abstimmungsprozess. Bereits heute werden die Schulen durch das Thillm bei schulinternen Fortbildungswünschen unterstützt und beraten. So können beispielsweise Schulen spezifische Themenwünsche und Bedarfe über die Staatlichen Schulämter an das Thillm melden. Das Thillm budgetiert nach Prüfung der inhaltlichen Qualität die entsprechende Maßnahme und unterstützt die Schule bei Planungsfragen und beim Finden geeigneter Referenten . Zudem unterstützt das Thillm auch mit eigenen Referenten. 3 Drucksache 6/1613Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Hinsichtlich der Bedarfsorientierung wurde ein Modul im Thüringer Schulportal entwickelt, über welches schulspezifische Bedarfe erfasst werden können und das voraussichtlich ab Februar 2016 bereit stehen wird. Entsprechende Fortbildungen hierzu werden angeboten. Ebenso verhält es sich mit der geplanten Referentendatenbank . Die Qualitätssicherung erfolgt hier durch die entsprechenden Fachreferenten des Thillm. Die zukünftige Vergabe der Unterstützungsleistungen ausschließlich durch das Thillm trägt dazu bei, Beratung und Aufsicht auch institutionell zu konzentrieren. Zu 3.: Am gesamten Verfahren ändert sich nur, dass Besuche des Expertenteams an Thüringer Schulen derzeit ausgesetzt sind. Die Schulen haben die Möglichkeit andere Verfahren zu nutzen, beispielsweise ThüNIS als prozessbezogene interne Evaluation. Somit ist es Schulen möglich, die beschriebenen Prozesse hinsichtlich Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung auch weiterhin erfolgreich zu durchlaufen. Wie in Antwort auf Frage 2 bereits erläutert, ist beabsichtigt, die Aufgaben der externen Evaluation und der Gestaltung des Zielvereinbarungsprozesses dem Aufgabenbereich des Thillm zuzuordnen. Beratung und Fortbildung gehören zu den Aufgaben des Thillm, nicht jedoch schulaufsichtliche Aufgaben. Bei Übertragung der genannten Aufgaben müssen am Thillm entsprechende Konzepte erarbeitet werden. Im Verfahren der externen Evaluation wird das Thillm von den Staatlichen Schulämtern unterstützt werden. Zu 4.: Die Grundlage und Orientierungshilfe für die Beschreibung von Schulqualität bildet in Thüringen der "Schulische Qualitätsrahmen" (siehe Thüringer Schulportal https://www.schulportal-thueringen.de/schulentwicklung /eigenverantwortlicheschule) mit den darin beschriebenen drei Qualitätsbereichen Kontext-, Prozessund Wirkungsqualitäten. In den Kontextqualitäten werden die schulischen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen schulischer Arbeit benannt, die von der Schule nur bedingt beeinflussbar sind. In den Prozessqualitäten sind die fünf zentralen Anforderungsbereiche schulischer Arbeit dargestellt. Im Mittelpunkt steht der Bereich "Lehren und Lernen", der untergliedert ist in Bilden und Erziehen, Fördern und Fordern, Beraten und Beurteilen sowie Weiterentwickeln und Innovieren. Die vier weiteren Bereiche sind "Führung und Management", "Ziele und Strategien", "Kooperation und Kommunikation" "Schulklima und Schulkultur". In den Wirkungsqualitäten sind Merkmale beschrieben, die die Ergebnisse und Erfolge schulischer Arbeit zeigen. Die fünf Anforderungsbereiche der Prozessqualitäten wurden mit entsprechenden Kriterien und Indikatoren unterlegt, die in den "Checklisten für Thüringer Schulen" zusammengefasst jeder Schule zur Verfügung stehen. Diese Checklisten bilden zugleich die Basis für die Selbsteinschätzung der Schulen und stehen über das Thüringer Schulportal den Schulen zur Verfügung. Schulen können darüber hinaus auf die "Hinweise zur Lehrplanimplementation" (https://schulportal-thueringen .de/lehrplaene) zurückgreifen. Sie sind als Checklisten konzipiert, ermöglichen die Reflexion und Evaluation der schulinternen Lehrplanimplementation und umfassen vier Bereiche: I. Kompetenz- und standardorientierter Unterricht II. Entwicklung und Fortschreibung schulinterner Lehr- und Lernplanung (schiLLp) III. Leistungseinschätzung im kompetenz- und standardorientierten Unterricht IV. Führung und Management zur Lehrplanimplementation Die Hinweise dienen der Unterstützung der schulinternen Arbeit mit den weiterentwickelten Lehrplänen im Kontext des Schulentwicklungsprogramms der einzelnen Schule. In diesem Zusammenhang haben sie Orientierungs - und Impulscharakter. Darüber hinaus können sie als Handlungsleitfaden für die Lehrplanimplementation an der einzelnen Schule genutzt werden. Zu 5.: In Thüringen wurde bisher nicht mit derartigen Kriterien gearbeitet. Die externe Evaluation basierte auf den in der Antwort zu Frage 4 beschriebenen Kriterien und stellte in der Rückmeldung an die Schulen einen Abgleich mit deren Selbstbild her, zeigte Entwicklungspotenziale auf und formulierte entsprechende Empfehlungen für die weitere Schulentwicklung. Daraus zogen die Schulen im Zielvereinbarungsprozess die Schlussfolgerungen zu ihren Entwicklungszielen. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1613 Bei Bedarf werden durch die dialogische Schulaufsicht, wie in der Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 704 beschrieben, anlass- und themenbezogene schulaufsichtliche Prüfungen auf der Grundlage konkreter Sachverhalte durchgeführt. Zu 6.: Alle Thüringer Schulen können zur Gestaltung ihres Schulentwicklungsprozesses auf verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten zurückgreifen. So stehen ihnen Fachberater sowie Berater für Schulentwicklung zur Verfügung. Diese bieten zu verschiedensten Themen regionale und schulinterne Fortbildungen an. Darüber hinaus werden über das Thillm auch auf zentraler Ebene Fortbildungen und Qualifizierungen angeboten. Zudem kann jede Schule schulinterne Fortbildungen per Antrag über das Thillm-Schulbudget (Grundbetrag 500 Euro) eigenverantwortlich organisieren. Zu 7.: Der Entwicklungsstrategie "Eigenverantwortliche Schule" folgend wurde den Thüringer Schulen Eigenverantwortung vor Ort übertragen. Eine eigenverantwortliche Schule ist dabei als eine Schule zu verstehen, die sich zur Pflicht bekennt, den im Thüringer Schulgesetz formulierten gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag in hoher Qualität zu erfüllen. Als lernende Organisation ist sie bereit und verpflichtet, die an sie gestellten Erwartungen verantwortungsvoll zu erfüllen. Diese ergeben sich aus den staatlichen Vorgaben (Schulgesetz, Verordnungen, Lehrpläne, Rahmenrichtlinien, …), der eigenverantwortlich gestalteten Spezifik der Schule (Leitbild, Schulprofil , Schulentwicklungsprogramm, …) in ihrem sozialen Umfeld und den Erwartungen der Gesellschaft mit ihrer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Eine eigenverantwortliche Schule sucht in erster Linie nach systemimmanenten Konzepten und Lösungen. In pädagogischen Fragen und im Rahmen der systematischen Schulentwicklung nutzen die Thüringer Schulen verantwortungsvoll die vorhandenen Gestaltungsfreiräume zur Eigenprofilierung und legen darüber Rechenschaft ab. Ziel des Entwicklungsprozesses ist es, jeden einzelnen Schüler individuell in seinem Lernprozess zu unterstützen. Schulleitungen und Kollegien führen den schulinternen Prozess der Qualitätsentwicklung unter Einbindung aller an Schule Beteiligten. Diesen Entwicklungsprozess gestaltet die Schule sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schulgemeinschaft in hoher Eigenverantwortung und Selbstständigkeit. Durch geeignete Rechenschaftslegung vor innerschulischen Gremien und in der schulischen Öffentlichkeit wird Transparenz erzeugt. Einfluss auf Entscheidungen zu personellen Fragen besitzt die Einzelschule u. a. im Rahmen schulscharfer Ausschreibungen, beim Lehrereinsatz über "Geld statt Stellen", bei der Besetzung von Funktionsstellen, bei der Abstimmung zu Lehrer-Abordnungen sowie durch die Möglichkeit, neben Lehrern, Erziehern, sonderpädagogischen Fachkräften weitere Professionen (Sozialarbeiter, Integrationshelfer, Lehramtsanwärter, Praktikanten, …) in die Schule zu integrieren, Im finanziellen Bereich verantworten die Einzelschulen Budgets in Abhängigkeit von den Satzungen der jeweiligen Schulträger in unterschiedlichem Umfang, u. a. zur sächlichen Ausstattung. Zudem steht jeder Schule ein Thillm-Budget für schulinterne Fortbildungen zur Verfügung. Schulen sollen auch zukünftig darin gestärkt werden, gegebene Gestaltungsräume zu erkennen und noch besser zu nutzen. Zu 8.: Grundsätzlich gilt: Qualität kann nur in den Schulen selbst entwickelt werden. Eine Schule muss sich der Qualitätsentwicklung, der Qualitätssicherung und der Qualitätskontrolle stellen. Eine eigenverantwortliche Schule etabliert ein schulinternes Qualitätsmanagement, das Verfahren und Instrumente der Qualitätsentwicklung und der Qualitätssicherung professionell anwendet und eine Evaluationskultur entwickelt. Dabei dient der Qualitätsrahmen als Orientierungshilfe für alle Thüringer Schulen, die schulische Qualität in seinen Bereichen zu beschreiben. Eigenverantwortlich prüft die Schule den Entwicklungsstand ihrer bisherigen Arbeitsschwerpunkte sowie die Erfüllung der gesetzten Ziele und legt auf der Grundlage der Ergebnisse interner und externer Evaluationen sowie eigener pädagogischer Erkenntnisse nächste Entwicklungsziele fest. 5 Drucksache 6/1613Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Grundlage dafür ist zudem die Zielvereinbarung mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt, die entsprechend dem Entwicklungsstand der Schule fortgeschrieben wird. Eine eigenverantwortliche Schule legt zu den ausgehandelten Zielen selbstkritisch Rechenschaft gegenüber der Schulgemeinde, ihrem sozialen Umfeld und der Schulaufsicht ab. Gegebenenfalls konkretisiert sie ihre Zielvereinbarung und fordert in verstärktem Maße Unterstützung an. Die Staatlichen Schulämter begleiten die Schulen als Partner, regen sie an, Gestaltungsfreiräume zu nutzen und bieten bzw. vermitteln spezifische Unterstützung. Dafür stehen Angebote aus dem Unterstützungssystem in enger Anbindung an das Thillm zur Verfügung. Dr. Klaubert Ministerin