14.01.2016 Drucksache 6/1619Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Januar 2016 Negative Vorzeichen für kommunalen Haushalt 2016 der Gemeinde Probstzella Die Kleine Anfrage 673 vom 18. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Unter der Überschrift "Geld reicht nicht einmal für Umlagen" schilderte die Ostthüringer Zeitung am 3. November 2015 die finanzielle Situation in der Gemeinde Probstzella. In dem Beitrag heißt es, dass der Bürgermeister von Probstzella, Sven Mechthold (SPD), wissen ließ, dass die Modellrechnung der künftigen Schlüsselzuweisung für die Gemeinde Probstzella vor wenigen Tagen vom Land zugegangen sei. Demnach soll die Kommune erstmals so wenig Mittel erhalten, dass nicht einmal die Kreis- und Schulumlage des Jahres 2016 gedeckt werden könnten. Der Bürgermeister wird mit den Worten zitiert: "Geht man davon aus, dass der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt auch zwei Millionen Euro weniger Schlüsselzuweisungen erhält, wird die Aufstellung eines ausgeglichenen Haushalts so gut wie unmöglich." Denn der Kreis werde seinen ungedeckten Finanzbedarf bei den Kommunen holen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Zuweisungen in welcher Höhe soll die Gemeinde Probstzella im Jahr 2016 vom Freistaat Thüringen erhalten? 2. Wie hoch waren diese Zuweisungen in den Jahren 2014 und 2015? 3. Wie hoch waren die Kreis- und die Schulumlage für die Gemeinde Probstzella in den Jahren 2014 und 2015? 4. Inwieweit kann die Landesregierung die Aussage des Bürgermeisters von Probstzella nachvollziehen, dass nicht einmal die Kreis- und die Schulumlage des Jahres 2016 mit der Schlüsselzuweisung des Landes gedeckt werden könnten und die Aufstellung eines ausgeglichenen Haushalts so gut wie unmöglich werde? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 6. Januar 2016 (Eingang: 14. Januar 2016) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach Modellrechnungen zum Gesetz zur Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs (Landtagsdrucksache 6/1097) werden sich die Schlüsselzuweisungen für die Gemeinde Probstzella im Jahr 2016 auf 885.306 Euro belaufen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1619 Zu 2.: Die Schlüsselzuweisungen für die Gemeinde Probstzella beliefen sich im Jahr 2014 auf 866.572,04 Euro und im Jahr 2015 auf 927.777,79 Euro. Zu 3.: Die Umlagen stellen sich für die angefragten Jahre wie folgt dar: 2014 2015 Kreisumlage 775.924,56 Euro 828.878,42 Euro Schulumlage 112.734,50 Euro 118.376,23 Euro Zu 4.: Die Frage stellt sich so nicht. Schlüsselzuweisungen werden pauschal und ohne Zweckbestimmung ausgereicht . Sie stellen auch nicht die einzigen Einnahmen einer Gemeinde dar. Selbst wenn die Schlüsselzuweisungen also nicht zur Deckung der Umlagen ausreichen würden, verfügt eine Kommune noch über andere Einnahmen, wie z. B. Steuereinnahmen. In der Gemeinde Probstzella betrug die Höhe der Steuern und steuerähnlichen Einnahmen nach Abzug der Gewerbesteuerumlage im Jahr 2014 auf Basis der Kassenstatistik des Thüringer Landesamtes für Statistik 1.088.042 Euro. In Vertretung Götze Staatssekretär