15.01.2016 Drucksache 6/1623Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Januar 2016 Aufnahme von Flüchtlingskindern in evangelischen Schulen in Thüringen Die Kleine Anfrage 695 vom 27. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Deutschlandfunk berichtete in einem Beitrag vom 23. Oktober 2015, dass die evangelischen Schulen in Thüringen mehr Flüchtlingskinder aufnehmen wollen, bekämen aber keine zugeteilt. Das Thüringer Minis terium für Bildung, Jugend und Sport hätte schnell reagiert und es gebe nun einen Runden Tisch, an dem man regelmäßig im Gespräch sei. Problematisch wäre die Finanzierung. Mehr Geld für die Freien Schulen sei eigentlich nicht da. Die Kosten steigen aber mit mehr Schülern. Die Frage sei, ob das Land den glei chen Satz für Flüchtlingskinder zahlen wird wie für bisherige Schüler. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Flüchtlingskinder lernen zurzeit in evangelischen Schulen in Thüringen? 2. Wie viele Flüchtlingskinder könnten die evangelischen Schulen in Thüringen im aktuellen Schuljahr und im kommenden Schuljahr aufnehmen? 3. Inwieweit ist von der Landesregierung vorgesehen, den evangelischen Schulen mehr Kinder zuzuteilen? 4. Inwieweit wird die Finanzierung der Beschulung von Flüchtlingskindern in evangelischen Schulen durch den Freistaat abgesichert und welche Probleme sieht die Landesregierung bei der Finanzierung? 5. Inwieweit kann nach Ansicht der Landesregierung von den evangelischen Schulen auf den besonderen Förderbedarf der Flüchtlingskinder, insbesondere Spracherwerb und im Umgang mit Traumata einge gangen werden? 6. Wie oft hat der Runde Tisch des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und der Evange lischen Schulstiftung getagt und welche Ergebnisse und Lösungen wurden erarbeitet? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Fragesteller erkundigt sich nach der Aufnahme von Flüchtlingskindern in evangelischen Schulen in Thü ringen. Die Bezeichnung "evangelische Schulen" findet regelmäßig für evangelische Bekenntnisschulen Ver wendung. Die evangelischen Schulträger, deren Schulen hier offensichtlich gemeint sind, betreiben nicht nur evangelische Bekenntnisschulen. Die Antwort bezieht sich deshalb auf die Schulen evangelischer Träger. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1623 Zu 1.: Die Zahl der Flüchtlingskinder wird vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nicht geson dert erhoben. Aktuelle Angaben zur Anzahl der aufgenommenen Flüchtlingskinder eines freien Trägers kön nen nur die Träger selbst treffen. Die Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland informierte im Zusammenhang mit einer Nachfrage des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zu den Kapazitäten der Schulen in freier Träger schaft bei der Aufnahme von Flüchtlingskindern im November 2015 darüber, dass an ihren Schulen sechs Flüchtlingskinder unterrichtet werden. Zu 2. und 3.: Die Landesregierung ist nicht befugt, den Schulen in freier Trägerschaft Schüler zuzuteilen. Die Privatschul freiheit ist verfassungsrechtlich gewährleistet. Über die Aufnahme einer Schülerin bzw. eines Schülers entscheiden die Träger der freien Schulen selbst. Angaben zu Kapazitäten können nur die Träger selbst treffen. Zu 4.: Für Flüchtlingskinder wird wie für alle Schüler an Schulen in freier Trägerschaft staatliche Finanzhilfe nach dem Thüringer Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG) gewährt. Diese kann vom Schulträger im eigenen Ermessen zur Deckung des Personal und Schulaufwandes verwendet werden, also auch, um beispielsweise eine gegebenenfalls notwendige Sprachförderung sicherzustellen. Zu 5.: Der notwendige Spracherwerb ist durch den Einsatz von geeigneten Lehrkräften zu unterstützen. Beim Vorliegen von Traumata ist eine psychologische Betreuung erforderlich, für die gegebenenfalls Leis tungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch unter anderem beantragt werden können. Zu 6.: Im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist eine Stabsstelle Flüchtlinge in Schulen ein gerichtet, um Fragen und Problemlagen bei der Beschulung und Förderung der Kinder und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache aufzugreifen sowie einen Informationsfluss zwischen den beteiligten Ak teuren im Land sicherzustellen. An den Beratungen nehmen neben Vertretern des Ministeriums, beteiligter Behörden und geladenen Gäs ten auch Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft teil. Am 11. November 2015 fand die vierte Beratung der Stabsstelle statt. Im Rahmen der Sitzungen werden auch Konzepte und Vorgehensweise anderer Länder vorgestellt. Diese werden, gemeinsam mit den Anre gungen der Beteiligten, als Impulse für die weitere konzeptionelle Arbeit genutzt. In diesem Sinn handelt es sich um ein beratendes und nicht um ein beschließendes Gremium. Dr. Klaubert Ministerin