15.01.2016 Drucksache 6/1624Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. Februar 2016 Prüfung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Sonneberg Die Kleine Anfrage 663 vom 13. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Einem Bericht des Freien Wortes vom 6. November 2015 zufolge ist in Sonneberg eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes für Flüchtlinge im Gespräch. Das Thüringer Liegenschaftsmanagement prüfe zurzeit ein ehemaliges Pflegeheim im Stadtteil Wolkenrasen für eine entsprechende Nutzung. Der private Eigentümer des Objekts habe es der Landesregierung als Unterkunft angeboten. Es stehe seit dem Jahr 2004 leer. Es ist die Rede von bis zu 700 Flüchtlingen, die dort im Falle einer positiven Entscheidung untergebracht werden können. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann ist das Ergebnis der Prüfung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Sonneberg zu erwarten und ab wann sollen dann gegebenenfalls erste Flüchtlinge untergebracht werden? 2. Wie wurden Stadt und Landkreis Sonneberg in diese Entscheidung einbezogen? Werden beispielsweise Stellungnahmen abgefragt und finden diese Berücksichtigung? 3. Wie plant die Landesregierung die Bürgerinnen und Bürger über das Ergebnis der Prüfung zu informieren? 4. Soll ein befristeter Mietvertrag abgeschlossen werden und wenn ja, für welchen Zeitraum und zu welchen monatlichen Mietkosten? 5. Wie hoch schätzt die Landesregierung die notwendigen Investitionskosten ein und wel chen Anteil davon trägt der Freistaat Thüringen? 6. Gibt es eine Einschätzung zur Sicherheitslage am Standort und wie beabsichtigt die Landesregierung die Polizeiinspektion Sonneberg im Falle einer positiven Entscheidung entsprechend zu verstärken? 7. Ist die genannte Zahl von 700 Flüchtlingen die maximale Obergrenze für die vorhandenen Kapazitäten? 8. Werden im Falle einer positiven Entscheidung die regulären Zuweisungen von Flüchtlingen an den Landkreis Sonneberg ausgesetzt oder reduziert? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Meißner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1624 9. Wie werden Stadt und Landkreis Sonneberg im Falle einer positiven Entscheidung für den Mehraufwand der Flüchtlingsbetreuung durch eine Erstaufnahmeeinrichtung unterstützt? 10. Findet dieser Mehraufwand auch Berücksichtigung bei den Finanzzuweisungen des Landes an Stadt und Landkreis Sonneberg? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 15. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Für das Objekt in Sonneberg (ehemaliges Pflegeheim im Stadtteil Wolkenrasen) wurde am 1. Dezember 2015 durch das Thüringer Liegenschaftsmanagement ein entsprechender Mietvertrag geschlossen. Unter der Voraussetzung, dass die an eine Erstaufnahmeeinrichtung zu stellenden Anforderungen bis dahin erfüllt werden, soll das Objekt nach vom Vermieter durchzuführenden Ertüchtigungsmaßnahmen voraussichtlich zum 1. Mai 2016 zur Nutzung übergeben werden. Zu 2. und 3.: Wie auch bei anderen Erstaufnahmeeinrichtungen gilt, dass berechtigte Sorgen ernst genommen und gemeinsam mit allen Beteiligten Lösungen gesucht werden. Das zuständige Ministerium informiert immer in einem frühen Planungsstadium über entsprechende Entscheidungen, um dann mit allen Beteiligten ins Gespräch zu kommen. Dabei wird gemeinsam nach Lösungen gesucht, wie die Bedingungen vor Ort gestaltet werden können. Analog zu anderen längerfristig betriebenen Aufnahmeeinrichtungen des Landes soll auch in Sonneberg eine Bürgerversammlung durchgeführt werden, um die Bürgerinnen und Bürger entsprechend zu informieren. Am 21. Januar 2016 findet um 19.00 Uhr eine entsprechende Diskussionsrunde in Sonneberg statt. Zu 4.: Es wurde ein befristeter Mietvertrag geschlossen. Auf eine Aussage zur Dauer des Mietvertrages und zur Höhe des Mietzinses wird unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen unter Vertrauensschutzgesichtspunkten gegenüber der Vermieterin verzichtet. Die Angaben können durch die anfragende Abgeordnete jedoch bei Bedarf im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz eingesehen werden. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zur Höhe der notwendigen Investitionskosten liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 6.: Durch die zuständige Polizeibehörde wird eine fortlaufende und objektbezogene Gefährdungsbewertung durchgeführt. Derzeit liegen keine Erkenntnisse vor, die über die bisherigen bundes- und landesweiten abstrakten Gefährdungsmomente hinausgehen. Insbesondere zum Schutz der Liegenschaft werden bereits jetzt durch Kräfte der Landespolizeiinspektion Saalfeld Objektschutzmaßnahmen realisiert. Im Hinblick auf die Inbetriebnahme der Erstaufnahmeeinrichtung in Sonneberg wird zeitgerecht die Polizeiinspektion Sonneberg an einem Verwaltungsstab im Landratsamt beteiligt. Dazu gab es bereits erste Gespräche zwischen der Sonneberger Landrätin und dem Leiter der zuständigen Polizeiinspektion. Zu 7.: Die voraussichtlich maximale Unterbringungskapazität beträgt nach Mitteilung des Thüringer Liegenschaftsmanagements 600 Personen. Zu 8.: Nach § 2 Abs. 5 der Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung werden die den Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zugewiesenen Flüchtlinge zu 75 vom Hundert auf die Verteilquote der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft angerechnet. Über eine Reduzierung oder Aussetzung der Zuweisung von Flüchtlingen an den Landkreis Sonneberg kann daher erst nach Inbetriebnahme der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung und Zuweisung von Flüchtlingen entschieden werden. 3 Drucksache 6/1624Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 9. und 10.: Die in Verbindung mit der Erstaufnahme entstehenden Kosten werden vom Land getragen. Die durch die Unterbringung von Asylbewerbern erhöhten Einwohnerzahlen sind nach den Vorgaben des § 30 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes bei der Berechnung der Zuweisungen nach dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz zu berücksichtigen. Lauinger Minister