19.01.2016 Drucksache 6/1632Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Januar 2016 Abgelehnte Asylanträge in Thüringen Die Kleine Anfrage 678 vom 19. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurden im Zeitraum 1. Januar 2015 bis zum 30. September 2015 in Thüringen 1.297 Asylanträge abgelehnt (vergleiche Antwort auf meine Kleine Anfrage 472 in Drucksache 6/1301). Ich frage die Landesregierung: 1. Ist das Landesverwaltungsamt (zentrale Abschiebestelle) in der Lage, diese negativ bewerteten Anträge zu bearbeiten und diese Asylbewerber abzuschieben? 2. Halten sich derzeit alle abzuschiebenden Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen oder in Gemeinschaftsunterkünften auf? 3. Was sind die prozentualen Hauptgründe, warum 1.297 Asylanträge negativ beschieden wurden? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zuständig für die Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Abschiebung vorliegen, sind die Ausländerbehörden . Nicht in allen Fällen, in denen ein Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt worden ist, ist eine Abschiebung möglich oder notwendig. In einer Vielzahl von Fällen stehen dem Vollzug Hindernisse, wie eine Reise- und Fluguntauglichkeit oder fehlende Passpapiere, entgegen . Zudem reisen abgelehnte Asylbewerber vermehrt freiwillig aus Deutschland in ihre Herkunftsländer aus. Sofern keine Abschiebungshindernisse vorliegen und die abgelehnten Asylbewerber nicht freiwillig ausreisen, übersenden die Ausländerbehörden ein Abschiebeersuchen an die Zentrale Abschiebestelle . Diese trifft anschließend die organisatorischen Vorbereitungen in praktischer Hinsicht. Die ihr zugewiesenen Aufgaben erfüllt die Zentrale Abschiebestelle ordnungsgemäß. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1632 Zu 2.: Die abzuschiebenden Personen halten sich in der Regel nicht mehr in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaats auf, sondern sind zum Zeitpunkt des Abschlusses ihres Asylverfahrens bereits auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Dort sind sie entweder in Gemeinschaftseinrichtungen oder dezentral untergebracht . Zu 3.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, da die Zuständigkeit für Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge liegt. Lauinger Minister