20.01.2016 Drucksache 6/1647Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Februar 2016 Keine Bedarfszuweisungen für Geschwenda (Ilm-Kreis) Die Kleine Anfrage 724 vom 15. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Gemeinde Geschwenda (Ilm-Kreis) hat für das Jahr 2015 Bedarfszuweisungen beantragt. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat diesen Antrag abgelehnt und der Gemeinde keine Bedarfszuweisungen gewährt. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass nach Überzeugung des Landesverwaltungsamtes die Gemeinde auch ohne Bedarfszuweisungen in der Lage ist, ihre Haushaltswirtschaft wieder zu ordnen. Nach Presseinformationen (vergleiche Thüringer Allgemeine, Lokalausgabe Ilmenau und "Freies Wort Ilm- Kreis" vom 12. Dezember 2015) will die Gemeinde gegen diese Ablehnung der beantragten Bedarfszuweisungen klagen. Die Gemeinde unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe und mit welcher Begründung hat die Gemeinde 2015 Bedarfszuweisungen beantragt? 2. Welche Stellungnahme hat die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde zum Antrag der Gemeinde auf Bedarfszuweisungen abgegeben? 3. Mit welcher Begründung hat das Thüringer Landesverwaltungsamt den Antrag der Gemeinde auf Gewährung von Bedarfszuweisungen abgelehnt? 4. In welchem Haushaltsjahr wird die Gemeinde wieder eine geordnete Haushaltswirtschaft sichern können? 5. Wie wird die derzeitige Haushaltslage der Gemeinde aus rechtsaufsichtlicher Sicht bewertet? 6. Welche Überschüsse beziehungsweise Fehlbeträge wiesen die Jahresabschlüsse 2012, 2013 und 2014 der Gemeinde aus? 7. Wann hat die Gemeinde für 2015 einen Haushalt beschlossen und in welcher Höhe sind dabei Einnahmen aus Bedarfszuweisungen ge plant? 8. In welchen Haushaltsjahren seit 2009 erhielt die Gemeinde in welcher Höhe mit wel cher Begründung Bedarfszuweisungen (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1647 9. Welche Thüringer Gemeinden haben seit 2009 gegen die Ablehnung von Anträgen auf Gewährung von Bedarfszuweisungen geklagt (bitte Einzelaufstellung)? 10. Wie gestaltet sich der Verfahrensstand der nachgefragten Klageverfahren (bitte Einzelaufstellung)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 19. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Gemeinde Geschwenda hat 2015 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 368.900 Euro beantragt, um Fehlbeträge zu decken. Zu 2.: Die untere Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Ilm-Kreis hat den Antrag befürwortet. Zu 3.: Das Thüringer Landesverwaltungsamt begründete seine Ablehnung im Wesentlichen damit, dass die Gemeinde Geschwenda zwar alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht habe, jedoch nach diesen Unterlagen die Gewährung einer Bedarfszuweisung nicht erforderlich sei, um im Konsolidierungszeitraum eine Festigung ihrer finanzlichen Lage zu erreichen. Vielmehr sei die Gemeinde Geschwenda in der Lage, sich auch ohne Bedarfszuweisung innerhalb des Konsolidierungszeitraums (bis 2024) zu stabilisieren. Zu 4.: Wann mit einer besseren Haushaltslage zu rechnen ist, soll in einem fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept im Jahr 2016, nach dem alle diesbezüglichen Einnahmen und Ausgaben geprüft wurden, ersichtlich werden. Zu 5.: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu 6.: Der Jahresabschluss 2012 wies einen Überschuss in Höhe von 51.625,26 Euro aus. Die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 wiesen Fehlbeträge in Höhe von 74.643 Euro und 64.700 Euro aus. Zu 7.: Die Gemeinde Geschwenda wirtschaftete im Haushaltsjahr 2015 nach den Regeln der vorläufigen Haushaltsführung . Der Haushaltsentwurf vom 18. August 2015 enthielt keine Bedarfszuweisung. Zu 8.: Die Gemeinde Geschwenda hat 2014 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 271.150 Euro erhalten. Zu 9.: Seit dem Jahr 2009 haben die Gemeinden Krautheim und Geschwenda sowie die Städte Kranichfeld, Weida und Gera gegen die Ablehnung von Anträgen auf Gewährung von Bedarfszuweisungen geklagt. Zu 10.: Die Klage der Stadt Gera wurde mit Urteil vom 15. April 2014 vom Verwaltungsgericht Gera abgewiesen. Im Verfahren der Gemeinde Krautheim wurde Klage mit Schriftsatz vom 12. November 2014 erhoben. Die Klageerwiderung erfolgte mit Schriftsatz vom 30. Januar 2015. Im Verfahren der Stadt Kranichfeld wurde Klage mit Schriftsatz vom 16. Januar 2015 erhoben. Die Klageerwiderung erfolgte mit Schriftsatz vom 12. Juni 2015. In den Verfahren der Gemeinde Geschwenda und der Stadt Weida wurde Klage mit Schriftsatz vom 15. Dezember 2015 bzw. vom 17. Dezember 2015 erhoben. Dr. Poppenhäger Minister