22.01.2016 Drucksache 6/1667Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Februar 2016 Fehlender Respekt der Landesregierung vor der Präsidentin des Thüringer Landkreistags ? Die Kleine Anfrage 624 vom 4. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Auf der vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 2. November 2015 in Saalfeld ausge richteten zweiten Regionalkonferenz zur Vorstellung des Kommunalen Leitbilds "Zukunftsfähiges Thürin gen" wurde der Präsidentin des Thüringer Landkreistags im Rahmen der Aussprache nicht gestattet, vom Rednerpult aus zu sprechen. Sowohl der Fragesteller als auch andere Teilnehmer der Veranstaltung konn ten deutlich erkennen, wie der Moderator der Konferenz der Präsidentin des Thüringer Landkreistags den Weg zur Bühne versperrte, um diese daran zu hindern, ihren Wortbeitrag vom Rednerpult aus durchfüh ren zu können. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass der Präsidentin des Thüringer Landkreistags im Rahmen einer Veranstaltung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales verwehrt wurde, das Wort vom Rednerpult aus zu ergreifen? 2. Welche Rolle misst die Landesregierung dem Thüringer Landkreistag und seiner Präsidentin im Rahmen der avisierten Kreisgebietsreform bei? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Thüringische Landkreistag ist neben dem Gemeinde und Städtebund Thüringen einer der beiden kom munalen Spitzenverbände in Thüringen. Beide wurden als Vereinigungen der Gemeinden und Landkreise zur Förderung der kommunalen Selbstverwaltung und Wahrnehmung der kommunalen Interessen gebil det, wie es die Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vorsieht. Die Landesregierung und alle staatlichen Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts arbeiten mit den Spitzenverbänden der Kom munen eng und vertrauensvoll zusammen, § 127 Abs. 1 ThürKO. Zur Wahrung des verfassungsrechtlich K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Fiedler (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1667 verbrieften Beteiligungsrechts der Kommunen hat die Landesregierung insbesondere Entwürfe von Rechts vorschriften, die die Belange der kommunalen Selbstverwaltung berühren, und Entwürfe von allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die wichtige Belange der Selbstverwaltung unmittelbar betreffen, mit dem Thürin gischen Landkreistag und dem Gemeinde und Städtebund Thüringen in geeigneter Form rechtzeitig zu er örtern, § 127 Abs. 2 ThürKO. Die Landesregierung entspricht in ihrem Vorgehen bei der Verwaltungs, Funktional und Gebietsreform den genannten Grundsätzen. Die derzeit amtierende Präsidentin des Thüringischen Landkreistages hat in jeder Regionalkonferenz zur Verwaltungs, Funktional und Gebietsreform die Gelegenheit erhalten, eine Stellungnahme abzugeben. Dr. Poppenhäger Minister