22.01.2016 Drucksache 6/1668Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. Februar 2016 "Volksbewegung Nordthüringen" Die Kleine Anfrage 710 vom 9. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Medienberichten* zufolge hatten Vertreter der sogenannten Gruppe "Volksbewegung Nordthüringen" zu einer Demonstration am 23. November 2015 in Nordhausen mobilisiert. Die "Volksbewegung Nordthüringen" betreibt offenbar auch eine Facebook-Gruppe unter gleichem Namen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich Organisation, personeller Stärke, Zusammensetzung , Herkunft, Anführerschaft, Motivation und Gesinnung, regionaler und örtlicher Treffpunkte, durchgeführter Aktionen, öffentlicher medialer Aktivitäten (Nutzung Internet, soziale Netzwerke) sowie Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren der "Volksbewegung Nordthüringen" vor? 2. Wie bewertet die Landesregierung die vorliegenden Erkenntnisse und welche präventiven und repressiven Maßnahmen sind beziehungsweise sollen diesbezüglich eingeleitet werden? 3. Wie viele Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz beziehungsweise Veranstaltungen hat die "Volksbewegung Nordthüringen" seit dem Jahr 2014 in Thüringen durchgeführt (bitte nach Anlass, Ort, Zeit gliedern) beziehungsweise an welchen anderen Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz und Veranstaltungen nahmen Mitglieder der "Volksbewegung Nordthüringen" nach Kenntnis der Landesregierung teil? 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Verbindungen von Mitgliedern beziehungsweise Sympathisanten der "Volksbewegung Nordthüringen" zu als rechtsextrem eingestuften Parteien, Vereinigungen , Institutionen und Einzelpersonen? 5. Welche Verbindungen der "Volksbewegung Nordthüringen" existieren zu Hooligans, insbesondere zu gewaltbereiten Hooligans sowie den "Hooligans gegen Salafisten"? 6. Welche Symbole oder Zeichen verwendet die "Volksbewegung Nordthüringen" bei ihren öffentlichen Aktivitäten? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1668 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 21. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bei der Gruppierung "Volksbewegung Nordthüringen", welche sich nach eigenen Angaben am 3. Oktober 2015 gründete, handelt es sich um einen losen Zusammenschluss von etwa 20 Personen aus der Region Nordhausen ohne erkennbare Organisationsstrukturen. Auf ihrer gleichnamigen und regelmäßig aktualisierten Internetseite sowie im sozialen Netzwerk Facebook präsentiert sie sich als "Gruppe von Nordhäuser Bürgern aus der Mitte des Volkes", die sich u. a. für die "Soziale Gleichberechtigung", "Gegen Zuwanderung und Asyl" und für die "Rettung der Demokratie vor der Macht der Medien- und Wirtschaftsmonopole!" einsetzen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 bis 5 verwiesen. Zu 2.: Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten durch die Gruppierung "Volksbewegung Nordthüringen" registriert. Zum Zwecke der Gefahrenerforschung stehen deshalb die Erkenntnisgewinnung und der Informationsaustausch zwischen den Polizei- und Ordnungsbehörden im Vordergrund. Überdies werden die Aktivitäten und insbesondere die Vernetzungsbestrebungen dieser Gruppierung im Rahmen der Beobachtung rechtsextremistischer Bestrebungen durch das Amt für Verfassungsschutz überprüft. Zu 3.: Seit ihrer Gründung zeigt sich die Gruppierung sehr aktiv und führte mehrere Veranstaltungen im Raum Nordthüringen durch: Datum Ort Thema Zeit 26.10.2015 Nordhausen "Gegen Antideutsche Politik" 18.30 bis 22.00 Uhr 09.11.2015 Nordhausen "Gegen Antideutsche Politik" 18.30 bis 22.00 Uhr 23.11.2015 Nordhausen "Gegen Antideutsche Politik" 18.30 bis 22.00 Uhr 07.12.2015 Nordhausen "Gegen Antideutsche Politik" 18.30 bis 22.00 Uhr Darüber hinaus wurde die Versammlung am 24. Oktober 2015 in Bleicherode, welche von 14.00 bis 16.00 Uhr unter dem Motto "Bleicherode sagt Nein zum Asylwahn!" stattfand, unter Teilnahme von Angehörigen der Gruppierung “Volksbewegung Nordthüringen” durchgeführt. Zu 4.: Verantwortlich für die Gruppierung "Volksbewegung Nordthüringen", die sich nach außen als bürgernah wirkende, politisch neutrale Initiative darstellt, zeichnet ein langjähriger Angehöriger der rechtsextremistischen Szene aus der Region Nordhausen. Auch liegen Hinweise vor, dass mögliche Mitglieder und Unterstützer sich offensichtlich aus dem Kreis der aufgelösten neonazistischen "Aktionsgruppe Nordhausen" rekrutieren und Verbindungen zur rechtsextremistischen Gruppierung "Europäische Aktion" (EA) sowie zur NPD im Raum Nordhausen bestehen. Zu 5.: Es deuten Hinweise, insbesondere vor dem Hintergrund persönlicher Kennverhältnisse, auf eine Nähe von Mitgliedern zur Gruppierung "Nordhausen gegen Salafisten - Organisation Nordhausen" (NDH.ge.Sa). Zu 6.: Die "Volksbewegung Nordthüringen" verwendet bei ihren Veranstaltungen keine speziellen Fahnen oder Symbole. Sie verwendet nach vorliegenden Erkenntnissen als Erkennungszeichen das auch im sozialen Netzwerk Facebook in schwarz-weißer Farbe gehaltene Hintergrundbild. So wurde bei allen Demons- 3 Drucksache 6/1668Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode trationen ein Transparent mitgeführt, auf welchem die Worte "VOLKSBEWEGUNG NORDTHÜRINGEN - SCHLUSS MIT ANTIDEUTSCHER POLITIK" und eine Menschenmenge mit der Plakataufschrift "WIR SIND DAS VOLK" zu sehen sind. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: * http://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=181220, abgerufen am 2. Dezember 2015