22.01.2016 Drucksache 6/1669Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Februar 2016 Kredite für energetische Sanierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen nach § 63 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) Die Kleine Anfrage 715 vom 10. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Laut Medienberichten (unter anderem Thüringer Allgemeine vom 8. Dezember 2015) hat der Landes rechnungshof eine Prüfung der kommunalen Straßenbeleuchtung in Thüringer Gemeinden vorgenommen und ein Einsparpotenzial von 14 Millionen Euro festgestellt. Einsparungen seien demnach durch Investiti onen in effiziente Straßenbeleuchtung möglich. Dazu sollen die Kommunen die Beratungs- und Dienstleis tungsangebote der Thüringer Energie- und Green techagentur nutzen. Zudem wird die Aufnahme von Kredi ten für die Umstellung der Straßen beleuchtung empfohlen. Das sei auch Kommunen erlaubt, die ansonsten wegen der Haushalts lage keine Kredite mehr aufnehmen dürfen. Laut § 63 Abs. 1 ThürKO können Kredite bis zum Haushaltsjahr 2016 für energetische Sanierungs oder Unterhaltungsmaßnahmen aufgenommen werden, die keine Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen sind. Nach § 63 Abs. 2 ThürKO soll die Genehmigung von Krediten für energetische Sanierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen dann erteilt werden, wenn die Gemeinde nachweist, dass die Ein sparungen der laufenden Kosten aufgrund der einzel nen Maßnahme höher sind als der für die einzelne Maßnahme aufzubringende Kapitaldienst. Die Gemeinden unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gemeinden haben für welche konkreten Maßnahmen in welchem finanzi ellen Umfang die Rege lung in § 63 ThürKO in Anspruch genommen, wonach Kredite bis zum Haushaltsjahr 2016 für energetische Sanierungs- oder Unterhal tungsmaßnahmen aufgenommen werden können, die keine Investitionen oder In vestitionsförderungsmaßnahmen sind (bitte Einzelaufstellung)? 2. Welche konkreten Einsparpotenziale konnten in diesem Zusammenhang in wel cher Größenordnung erzielt werden? 3. Welche der unter Frage 1 nachgefragten Gemeinden konnten zum Zeitpunkt der Beantragung und Ge nehmigung der Kredite die dauernde Leistungsfähigkeit nicht nachweisen? 4. Bei welchen Gemeinden wurden mit welcher Begründung die beantragten Kredite nicht genehmigt (bitte Einzelaufstellung)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1669 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 21. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Gemeinde Geismar nahm einen Kredit entsprechend der Bestimmung des § 63 Abs. 2 Satz 5 Thür KO für die energetische Sanierung des Kulturhauses in Höhe von 9.800 Euro in Anspruch, die Stadt Roß leben für die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung in Höhe von 373.200 Euro und die Gemein de Weißbach für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung in Höhe von 5.000 Euro. Die Stadt Nordhausen plant die Umstellung der Straßenbeleuchtung in einem Umfang von 899.980 Euro. Das Genehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Zu 2.: Die Gemeinde Geismar rechnet mit einem Einsparpotenzial in Höhe von 12.200 Euro über einen Zeitraum von 14 Jahren, die Gemeinde Weißbach mit jährlich 1.747 Euro. Die Stadt Roßleben erwartet ein Einspar potenzial von 1.346.914 Euro über einen Zeitraum von 20 Jahren. Zu 3.: Von den in der Antwort zu Frage 1 benannten Gemeinden konnten die Stadt Roßleben und die Gemeinde Weißbach die dauernde Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Genehmigung der Kredite nicht nachweisen. Zu 4.: Bisher wurde keine Genehmigung eines Kredites gemäß der oben genannten Bestimmung versagt. Dr. Poppenhäger Minister