25.01.2016 Drucksache 6/1671Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. Februar 2016 Flächenverlust für Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe in Erfurt Die Kleine Anfrage 708 vom 9. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung und Betriebsbesichtigungen des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten wurde von Fachverbänden übereinstimmend dargelegt, dass der Flächenverlust ein großes Problem für die Betriebe der Landwirtschaft und des Gartenbaus darstellen würde. Gerade auch im Umfeld prosperierender Städte, die sich ja historisch meist an Gunststandorten, zum Beispiel weil dort gute bis beste Böden vorhanden waren, entwickelt haben, ist der Flächenverlust durch den Ausbau der Infrastruktur beziehungsweise für Wohnungszwecke für Land- und Gartenbaubetriebe besonders drastisch. Vor diesem Hintergrund wurde im Nachgang der Behandlung der Thematik im Ausschuss ein geplanter Flächenentzug bei einem Erfurter Gartenbaubetrieb bekannt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation in Erfurt und Umgebung? 2. Welche Pläne beziehungsweise Vorhaben bestehen, die dazu führen würden, dass einem Erfurter Gartenbaubetrieb Flächen entzogen werden? 3. Wer führt das geplante Vorhaben durch und ist das Vorhaben schon genehmigt? 4. Wie viele Flächen werden dem Gartenbaubetrieb in welchem Umfang (in Hektar) entzogen? 5. Welche Kompensationsmaßnahmen werden dem Gartenbaubetrieb angeboten, um deren Betrieb und Fortbestand zu gewährleisten? 6. Gäbe es andere Flächen, auf denen die Umsetzung der geplanten Vorhaben auch realisiert werden könnten? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 22. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Erfurt ist eine prosperierende Stadt und konnte im vergangenen Jahr ihre Einwohnerzahlen weiter erhöhen. Derzeit leben in Erfurt 210.271 Menschen; die Stadt hat damit den Stand von 1995 erreicht. Flächenaus- K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Scheringer-Wright (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1671 weisungen für die Entwicklung von Wohnen- und Gewerbe dürften damit unausweichlich sein. Diese obliegen allerdings der Planungshoheit der Stadt Erfurt. Grundsätzlich sind bei entsprechenden städtebaulichen Planungen die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange nach den Vorgaben des Baugesetzbuches zu beteiligen. Die Belange der gegebenenfalls betroffenen Gartenbaubetriebe (Flächenentzug, Gefährdung von Entwicklungsmöglichkeiten etc.) sind im Rahmen städtebaulicher Verfahren zu berücksichtigen. Zu 2.: Die Planungshoheit und damit die Zuständigkeit liegen bei der Stadt Erfurt. Informationen zu Planungen oder Vorhaben sind der Landesregierung nicht bekannt. Zu 3. bis 6.: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär