25.01.2016 Drucksache 6/1683Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. Februar 2016 Werra Sport- und Freizeitbad Hildburghausen - nachgefragt Die Kleine Anfrage 732 vom 18. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Stadt Hildburghausen hatte im Jahr 2014/2015 die Förderung von Sanierungsmaßnahmen im Werra Sport- und Freizeitbad Hildburghausen beantragt. Mit Schreiben vom 9. Juli 2015 bat die Stadt darum, das Projekt in das Jahr 2016 zu übertragen. Der Stadt wurde dazu mit Bescheid vom 13. August 2015 mitgeteilt , dass dieses erfolgen kann, wenn bis zum 31. Dezember 2015 eine positive Stellungnahme der Kommunalaufsicht zum Eigenanteil der Stadt im Haushaltsplan 2016 ff. und eine nachvollziehbare Kostenschätzung /Kostenberechnung zu allen anstehenden Gewerken vorgelegt wird (vergleiche Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage 388 in Drucksache 6/938). Die Stadt hat nach Kenntnis des Fragestellers am 16. November 2015 nun einen Antrag - im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes zur Förderung der Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (soziale Infrastruktur) - für das Werra Sport- und Freizeitbad gestellt und wegen einer bestehenden Haushaltsnotlage eine 90-prozentige Förderung beantragt. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Stadt Hildburghausen die Auflagen des Bescheids vom 13. August 2015 erfüllt und die entsprechenden Unterlagen vorgelegt? 2. Ist dem Land die Antragstellung im Rahmen des Bundesprogramms bekannt? 3. Hat die Stadt Hildburghausen dem Land die beantragte Fördermaßnahme zum 28. Oktober 2015 angezeigt , wie im Projektaufruf vorgesehen? 4. Worin unterscheidet sich die beantragte Maßnahme von der beim Land beantragten Maßnahme? 5. Gibt es eine zustimmende oder ablehnende Stellungnahme des Landes gegenüber dem Bund und wie wird diese, zustimmend oder ablehnend, begründet? 6. Ist dem Land bekannt, dass sich die Stadt Hildburghausen in einer Haushaltsnotlage befindet? a) Wenn ja, hat das Land die Haushaltsnotlage der Stadt gegenüber dem Bund bestätigt und wie begründet sich diese? b) Wenn nein, welche Stellungnahme hat das Land dann zur finanziellen Situation der Stadt Hildburghausen gegenüber dem Bund abgegeben? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Harzer (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1683 7. Hat der Antrag an den Bund Auswirkungen auf die Antragstellung im Rahmen des Landesförderprogramms ? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 21. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Stadt Hildburghausen hat die Auflagen aus dem Bescheid vom 13. August 2015 nicht erfüllt. Es sind weder die fehlenden Unterlagen bis zum 31. Dezember 2015 beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingereicht worden, noch hat die Stadt das Projekt zur Förderung im Jahr 2016 angemeldet. Zu 2.: Ja, dem für die Städtebauförderung zuständigen Ressort (Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft [TMIL]) ist die Antragstellung für die Fördermaßnahme "Werra-, Sport- und Freizeitbad" der Stadt Hildburghausen im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" bekannt. Zu 3.: Ja, die Stadt Hildburghausen hat fristgerecht die Fördermaßnahme "Werra-, Sport- und Freizeitbad" im TMIL angezeigt. Zu 4.: Der Antrag für die Fördermaßnahme "Werra-, Sport- und Freizeitbad" der Stadt Hildburghausen im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" war dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) und gleichzeitig dem TMIL zuzuleiten. Demzufolge ist davon auszugehen, dass sich die beantragte Maßnahme beim BBSR nicht von der beim TMIL beantragten Maßnahme unterscheidet. Zu 5.: Das TMIL hat eine positive Stellungnahme zur Antragstellung der Fördermaßnahme "Werra-, Sport- und Freizeitbad" der Stadt Hildburghausen gegenüber dem BBSR abgegeben. Diese Stellungnahme wurde nicht begründet. Zu 6.: Für die Stadt Hildburghausen bestand im Jahr 2015 keine rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts. Die Stadt Hildburghausen verfügt auch nicht über ein beschlossenes Haushaltssicherungskonzept . Einen Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung hat die Stadt Hildburghausen im Jahr 2015 ebenfalls nicht gestellt. Dem TMIL ist aus der Antragstellung im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen" bekannt, dass sich die Stadt Hildburghausen nach eigenen Angaben in einer "Haushaltsnotlage " befinden soll. Ob sich aus diesem Antrag tatsächlich eine "Haushaltsnotlage" im förderrechtlichen Sinn ableiten lässt, kann nicht beantwortet werden, da es sich um ein bundesunmittelbares Förderprogramm handelt. Daher erfolgte die Antragsbearbeitung beim Zuwendungsgeber (Bund). Die für die Städtebauförderung zuständigen Landesministerien waren lediglich aufgefordert gegenüber dem BBSR eine städtebauliche Stellungnahme zu den Anträgen abzugeben. Zu 7.: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer sogenannten Kofinanzierung aus verschiedenen Förderprogrammen . In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär