26.01.2016 Drucksache 6/1684Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Februar 2016 Ausrüstung der Thüringer Polizei Die Kleine Anfrage 548 vom 23. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn hat das Land für eine Ausrüstung der Polizei zu sorgen, die den Schutz jedes Beamten bei jeder Einsatzlage sicherstellt. Polizisten schützen die Grundrechte, die Bürger und die staatliche Ordnung und haben daher die bestmögliche Ausrüstung verdient. Ich frage die Landesregierung: 1. Wo (Staat, Bundesland) wird die Dienstkleidung der Thüringer Polizei gefertigt? 2. Wo (Staat, Bundesland) werden die Dienstwaffen und die Schutzausrüstung (Helme, Schilde etc.) der Thüringer Polizei produziert? 3. Wo (Staat, Bundesland) wird die weitere Ausrüstung der Thüringer Polizei hergestellt? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Qualität der Dienstkleidung, der Dienstwaffen und der Schutzausrüstung sowie der weiteren Ausrüstung der Thüringer Polizei? 5. Sind alle Dienstfahrzeuge der Thüringer Polizei mit Splitterschutzfolie ausgerüstet? 6. Welche konkreten Verbesserungen des Schutzes und der Schutzausstattung der Thüringer Polizei sind im Rahmen des vom Thüringer Minister für Inneres und Kommunales Dr. Poppenhäger in der 23. Plenarsitzung des Landtags verkündeten 5-Punkte-Programms bereits vorgenommen worden beziehungsweise in den Jahren 2016 bis 2017 geplant? 7. Welche Verbesserungen des Schutzes und der Schutzausstattung der Thüringer Polizei ergeben sich aus dem neuen Rahmenbefehl mit der Setzung von technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen (Bestandteil des 5-Punkte-Programms, siehe vorherige Frage)? 8. In welchen Bereichen hat die Landesregierung die Ausrüstung der Polizei während dieser Legislaturperiode verbessert oder erweitert? In welchen Bereichen ist eine Verbesserung oder Erweiterung der Ausrüstung der Polizei in den Jahren 2016 bis 2017 geplant (bitte die konkreten beziehungsweise geplanten Maßnahmen [die beschafften Ausrüstungsgegenstände, zum Beispiel Dienstwaffen, Schutzausrüstung oder Dienstkleidung; Dienstfahrzeuge etc.] aufführen, die jeweiligen Haushaltstitel mitsamt des Kapitels und die aus dem Landeshaushalt aufgewendeten Finanzmittel beziehungsweise Verpflichtungsermächtigungen nennen sowie nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1684 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 22. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Kleine Anfrage beinhaltet in Teilen unbestimmte Begriffe (z. B. Frage 3 "weitere Ausrüstung"). Die Ausrüstung der Polizei ist fachlich in der bundesweit einheitlich geltenden Polizeidienstvorschrift 100 mit dem Begriff Führungs- und Einsatzmittel legal definiert. In Subsumtion dieser Legaldefinition sind darunter eine Vielzahl von Gegenständen zu fassen. Beispielhaft sei hiermit erwähnt: • Informations- und Kommunikationsmittel, • Verbrauchsmittel, • Dienstfahrzeuge, • Schutzausrüstung, • Spezialtechnik, • Dienstkleidung, • Hubschrauber und Boote. In Beantwortung der Fragen 1 bis 3 wird von der Ausweisung von Fertigungs-, Produktions- oder Herstellungsorten abgesehen. Hierüber existiert keine Statistik. Ein Erheben der in Rede stehenden Daten wäre zudem mit einem unvertretbaren Verwaltungsaufwand verbunden. Um dennoch dem Informationsanspruch des Abgeordneten möglichst nachzukommen, wurde auf die vorliegenden Informationen mit Blick auf die Lieferanten zurückgegriffen. Zu 1.: Die Vielfältigkeit der Dienstkleidung der Thüringer Polizei bedingt, dass in Rede stehende Dienstkleidungsstücke von verschiedenen Lieferanten aus unterschiedlichen Bundesländern bezogen werden. Beispielhaft sei an dieser Stelle angeführt: • Schutzmasken von einem Lieferanten aus Berlin, • Arbeitshosen von einem Lieferanten aus Thüringen, • Einsatzanzüge von einem Lieferanten aus Sachsen sowie • Schirmmützen von einem Lieferanten aus Bayern. Zu 2.: Die Standardbewaffnung der Thüringer Polizei stammt derzeit von einem Lieferanten aus Baden-Württemberg. Informationen zur Bewaffnung des Spezialeinsatzkommandos sowie des mobilen Einsatzkommandos ließen Rückschlüsse auf die Art der dort verwendeten Schusswaffen sowie auf deren einsatztaktische Verwendung zu. Vor diesem Hintergrund werden nähere Auskünfte unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen abgelehnt. Bezogen auf die Ausstattung mit Schutzausrüstung werden nachstehender Lieferanten beispielhaft angeführt: • Polizeischilder von einem Lieferanten aus Nordrhein-Westfalen, • Schlagschutzwesten von einem Lieferanten aus Hessen sowie • Schutzmasken von einem Lieferanten aus Berlin. Zu 3.: Beispielhaft werden nachstehende Ausrüstungsgegenstände und deren Lieferanten aufgeführt: • Einsatzstock, kurz, von einem Lieferanten aus Rheinland-Pfalz, • Reizstoffsprühgeräte von Lieferanten aus Baden-Württemberg und der Schweiz, • Handfesseln von Lieferanten aus Großbritannien und den USA. Zu 4.: In Konfiguration, Leistungskriterien und Qualität entsprechen Dienstwaffen, Schutzausrüstung und Dienstkleidung den Erfordernissen. Vor Abnahme von Lieferungen erfolgt eine Güteprüfung. Mit Fortgang der Nutzungsdauer werden entsprechend dem jeweiligen Ausrüstungsgegenstand Qualitäts- und Funktionsprüfungen durchgeführt. Zu 5.: Nein 3 Drucksache 6/1684Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Beginnend ab dem Jahr 2015 werden die Beamten des Einsatz- und Streifendienstes mit Polizeihelmen ausgestattet. Noch in diesem Jahr sollen Einsatzhandschuhe und Einweg-Atemschutzmasken zur Verbesserung des Infektionsschutzes beschafft werden. Die in Rede stehenden Beschaffungen werden schwerpunktmäßig im Jahr 2017 abgeschlossen sein. Darüber hinaus ist geplant, ab dem Jahr 2016 ballistische Schutzwesten mit integriertem Stichschutz zu beschaffen. Zu 7.: Die Thüringer Polizei ist so auszustatten, dass sie die polizeilichen Aufgaben wirksam erfüllen kann. Dazu gehört auch eine geeignete Schutzausstattung. Derzeit bewertet die Landespolizeidirektion, welche weiteren Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Polizeibeamten notwendig sind. Zu 8.: Auf die Anlage (Verschlusssache) wird verwiesen.*) Dr. Poppenhäger Minister *) Hinweis: Die Anlage zur Antwort auf die Kleine Anfrage wurde von der Landesregierung als Verschlusssache "VS-Vertraulich " eingestuft. Auf den Abdruck der Anlage wird verzichtet. Das weitere Verfahren richtet sich nach § 115 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in Verbindung mit der Geheimschutzordnung des Landtags.